Bundestagswahl 2025: Ablauf, Umfragen und mehr im Überblick
FAQ
Ablauf, Parteien, Umfragen:Was man zur Bundestagswahl 2025 wissen muss
von Torben Heine
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Neuwahl im Februar: Welche Kandidaten und Parteien zur Wahl stehen, wer bei der Bundestagswahl 2025 wählen darf und was die Umfragen sagen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Wann findet die Bundestagswahl 2025 statt?
Eigentlich wird in Deutschland exakt alle vier Jahre ein neuer Bundestag gewählt, zuletzt im September 2021. Die Bundestagswahl 2025 war daher ursprünglich wieder für September geplant.
Nach dem Bruch der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Scheitert er erwartungsgemäß mit dieser, ist der Weg für die Neuwahl frei.
Die Bundestagswahl soll dann am Sonntag, dem 23. Februar 2025, stattfinden.
Auf diesen Termin hatten sich die SPD- und die Unionsfraktion im Bundestag geeinigt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gab für den Zeitplan bereits grünes Licht.
Worum geht es bei der Bundestagswahl?
Gewählt wird ein neuer Deutscher Bundestag, der 21. in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach einer Wahlrechtsreform von 2023 werden dem Parlament danach genau 630 Mitglieder angehören. Das sind über 100 Abgeordnete weniger als aktuell.
Mit ihrer Stimmabgabe haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Bundespolitik unmittelbar zu beeinflussen - kein anderes Verfassungsorgan wird hierzulande direkt gewählt.
Zu den zentralen Aufgaben des Bundestags gehört es, deutschlandweit geltende Gesetze zu verabschieden und den Bundeshaushalt, also die Verteilung der Staatsfinanzen, zu beschließen. Außerdem wählen die Abgeordneten den nächsten Bundeskanzler oder die nächste Bundeskanzlerin.
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Wie wird gewählt?
Gewählt wird in 299 Wahlkreisen. Es gilt das sogenannte personalisierte Verhältniswahlrecht. Das bedeutet: Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Die Erststimme wird auch als Wahlkreisstimme bezeichnet. Damit können Direktkandidaten aus dem eigenen Wahlkreis für den Bundestag gewählt werden.
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Das Zweitstimmen-Ergebnis ist entscheidend für die letztendliche Sitzverteilung im Bundestag. Die Parteien besetzen die ihnen zustehenden Sitze zunächst mit Abgeordneten, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis durch die Erststimmen die relative Mehrheit erreicht haben. Stehen einer Partei gemäß des Zweitstimmen-Ergebnisses dann noch mehr Mandate zu, ziehen auch Kandidatinnen oder Kandidaten der vorher festgelegten Landeslisten ein.
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Stehen einer Partei jedoch gemäß des Zweitstimmen-Ergebnisses weniger Mandate zu, als ihre Kandidatinnen und Kandidaten Wahlkreise gewinnen konnten, könnten bei dieser Wahl zum ersten Mal Wahlkreissiegerinnen oder Wahlkreissieger nicht in den Bundestag einziehen. Das liegt daran, dass die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft wurden.
Grund dafür, dass der Bundestag in den vergangenen Legislaturperioden stetig größer wurde, sind so genannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Sie entstanden nach den alten Wahlregeln, weil bislang galt: Kandidaten, die über die Erststimme in ihrem Wahlkreis das Direktmandat gewinnen, ziehen garantiert in den Bundestag ein - selbst wenn ihrer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis nicht genügend Sitze zustehen.
Solche Überhangmandate für Wahlkreisgewinner wurden dann wiederum durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien ausgeglichen, um die Mehrheitsverhältnisse zu wahren. So wurden aus der gesetzlich vorgesehenen Regelzahl von 598 Abgeordneten zuletzt 734.
Eine Wahlrechtsform von März 2023 sieht eine Begrenzung auf 630 Bundestagsmandate und einen Verzicht auf die Zuteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten vor.
Quelle: ZDF, Deutscher Bundestag
Ihre beiden Stimmen können Wählerinnen und Wähler entweder im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. In welches Wahllokal man gehen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die per Post kommt und zum Wahltag mitgebracht werden sollte. Auf dieser Wahlbenachrichtigung kann auch eine Briefwahl beantragt werden. Online gewählt werden kann in Deutschland bei der Bundestagswahl nicht.
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Wer darf wählen bei der Bundestagswahl?
In Deutschland besteht keine Wahlpflicht, der Urnengang ist freiwillig. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben oder sich für gewöhnlich im Land aufhalten. Zudem müssen sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Das geschieht bei Menschen, die in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch.
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Welche Kandidaten und Parteien stehen zur Wahl?
Sicher auf dem Wahlzettel stehen Parteien, die seit der letzten Wahl im Deutschen Bundestag oder einem Landtag ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Weitere Einzelkandidaten oder andere Parteien müssen Unterstützungsunterschriften sammeln, um von der Bundeswahlleiterin für die Wahl zugelassen zu werden. Das gilt nicht für Parteien, die eine nationale Minderheit vertreten.
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Bei der Bundestagswahl 2025 gehen die SPD, die Union aus CDU und CSU sowie die Grünen und die AfD mit einem Kanzlerkandidaten beziehungsweise einer Kanzlerkandidatin in den Wahlkampf. Teilweise müssen die Parteigremien den Kandidaturen aber noch zustimmen. Kanzlerkandidatinnen und -kandidaten können zwar nicht direkt gewählt werden, sollen aber Wählerinnen und Wähler von der jeweiligen Partei überzeugen.
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Bei Bundestagswahlen gilt in Deutschland eine Sperrklausel. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können. Schafft sie das nicht, gewinnt allerdings drei Wahlkreise, wird sie ebenfalls bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Diese sogenannte Grundmandatsklausel wurde mit der Wahlrechtsreform 2023 eigentlich abgeschafft, gilt aber durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch bei der kommenden Wahl.
*Parteien, die zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 berechtigt sind; sortiert nach dem Ergebnis der Bundestagswahl 2021 **nur formell bestätigte Kandidatinnen und Kandidaten
Wie sehen die Umfragen zur Bundestagswahl aus?
Im aktuellen ZDF-Politbarometer haben CDU und CSU einen deutlichen Vorsprung auf die anderen Parteien. Die Union würde bei einer Bundestagswahl demnach 32 Prozent erzielen, gefolgt von der AfD mit 18 und der SPD mit 16 Prozent. Die Grünen kämen auf zwölf Prozent, und das Bündnis Sahra Wagenknecht auf fünf Prozent. Die Linke (vier Prozent) und die FDP (drei Prozent) würden es demnach voraussichtlich nicht erneut in den Bundestag schaffen.
Bei einer Wahl zwischen Merz und Scholz als Kanzlerkandidaten läge Merz vorn. Das zeigt das aktuelle ZDF-Politbarometer. Wäre Pistorius angetreten, hätte er mehr Zuspruch.
Exklusiv
Quelle: ZDF
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