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Gondelabsturz mit drei Toten
Strafverfahren gegen Kranführer
Nach dem Gondelabsturz mit drei Toten auf einer Baustelle in Horb am Neckar in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Kranführer wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Das teilte die Anklagebehörde mit. Der Verdacht habe sich verdichtet, dass sich die Kranflasche, an deren Haken die Transportgondel hing, an querlaufenden Drahtseilen verfangen habe und das Kranseil dadurch gerissen sei. Es lägen Hinweise auf menschliches Versagen vor, hieß es.