Weihnachtsgeschenke umtauschen: So klappt es problemlos
Regeln, Fristen und Rechte:Weihnachtsgeschenke stressfrei umtauschen
|
Schon wieder eine Krawatte zu Weihnachten? Wer unliebsame Präsente wieder loswerden will, hat Möglichkeiten, sollte beim Umtausch aber auch einiges beachten.
Nicht jedes Geschenk ist ein Volltreffer...
Quelle: dpa
Nicht immer gefällt einem das eigene Weihnachtsgeschenk - oder es war doch die falsche Größe, Farbe oder nicht das gewünschte Modell. Was also tun mit unliebsamen Geschenken?
Wer sich traut, den Schenkenden um den Kassenbon zu bitten, kann das unerwünschte Präsent im Laden umtauschen. Alternativ lassen manche Händler auch Zahlungsnachweise wie einen Kontoauszug gelten oder nehmen die Ware auf Kulanzbasis ohne Bon zurück.
Umtausch von Kulanz des Händlers abhängig
Ein gesetzliches Umtauschrecht bei einwandfreier Ware gibt es aber nicht. Der Umtausch ist abhängig von der Kulanz des Händlers. Bargeld gibt es allerdings nicht immer zurück:
Da bleibt wohl nur eins: Den aus dem unliebsamen Geschenk hervorgegangenen Gutschein weiterverschenken oder selbst ausgeben. Achten sollte man außerdem darauf, dass der Gutschein nicht zu lange in der Schublade liegt und abläuft - oder der Laden gar insolvent geht. Bei defekter Ware haben Kunden hingegen Anspruch auf Ersatz.
Welche weihnachtlichen Geschenke-Trends gibt es dieses Jahr?20.11.2024 | 1:46 min
Was ist vom Umtausch ausgeschlossen?
Bei online bestellten Produkten gilt dagegen grundsätzlich das Widerrufsrecht. Innerhalb von zwei Wochen kann die Ware zurückgeschickt werden, die Frist gilt in der Regel ab Erhalt der Ware. Der Widerruf muss vorher erklärt werden, etwa schriftlich oder telefonisch.
CDs, DVDs und Software müssen beim Umtausch noch versiegelt sein. Bei Sonderanfertigungen wie graviertem Schmuck oder Fotoalben und bei Konzertkarten mit festem Termin ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen - ebenso bei Produkten mit besonderem hygienischem Schutz wie etwa Kosmetikprodukte, Erotikspielzeug, Kontaktlinsen oder Zahnbürsten. Für Unterwäsche und Bademode aus dem Online-Shop gilt das Widerrufsrecht laut Verbraucherzentrale Brandenburg aber schon.
Geschenke online verkaufen
Am leichtesten ist es, unliebsame Geschenke bei Online-Auktionen wieder loszuwerden. Auch auf Marktplätzen für Kleinanzeigen lässt sich das Präsent weitergeben. Wer im Internet verkauft, sollte sich unbedingt als privater Verkäufer anmelden. Dann muss nämlich kein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt werden. Beides kann mit einem Hinweis ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung, die ebenfalls mit einem Hinweis ausgeschlossen werden kann. Der Satz "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft" schafft Klarheit.
Die Angaben über die im Internet angebotenen Artikel müssen korrekt sein. Zudem dürfen Fotos und Produktbeschreibungen aus Urheberrechtsgründen nicht einfach von den Seiten der Hersteller kopiert werden. Deshalb besser eigene Fotos machen und eigene Texte schreiben.
Betrugsmasche auf Kleinanzeigen.de: Betrüger geben vor, Geld über das System "Sicheres Bezahlen" auf der Plattform zu überweisen - um an die Bankdaten von Verkäufern zu kommen.11.12.2023 | 6:08 min
Geschenke untereinander tauschen oder verschenken
Im Internet gibt es auch Tauschplattformen - dort funktioniert das Tauschen wie im richtigen Leben: Ware gegen Ware. Allseits beliebt ist auch das sogenannte Schrottwichteln - was nicht mehr gebraucht wird, wird verpackt und in größerer Runde gegen ein anderes Präsent getauscht.
Wer sein Geschenk nicht mag, kann es auch einfach bei der nächsten Gelegenheit weiter verschenken. Vielleicht löst das Präsent dann ja echte Freude aus. Das geht natürlich auch online - viele Portale bieten die Option an, die Ware kostenlos abzugeben.
Weihnachten ist für viele Deutsche die schönste Zeit des Jahres. Bei den "Weihnachtsmachern" laufen die Vorbereitungen für das Fest aber schon Monate vorher an.17.12.2023 | 30:04 min
Weihnachtsgeschenke spenden: Anderen etwas Gutes tun
Wer mit seinem ungeliebten Weihnachtsgeschenk etwas Gutes tun will, kann die Ware natürlich auch spenden. Gemeinnützige Organisationen wie Oxfam verkaufen die Sachen weiter und helfen damit bedürftigen Menschen. Sie nehmen beispielsweise Kleidung, Bücher oder Spiele; wichtig ist, dass die Ware nicht beschädigt oder dreckig ist. Die Einnahmen aus dem Verkauf fließen in soziale oder Entwicklungsprojekte.
Viele Menschen wollen in der Vorweihnachtszeit Gutes tun. Das machen sich unzählige Organisationen zunutze und rufen zum Spenden auf. Doch nicht alle sind seriös.
von Corinna Wirth
mit Video
Fehlerhafte Geschenke können zurückgegeben werden
Mangelhafte oder beschädigte Geschenke können innerhalb von zwei Jahren ab Kauf mit Vorlage des Kassenbons reklamiert werden. Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht kürzer sein.
Das Europäische Verbraucherzentrum bietet außerdem ein Portal namens "Mit Erfolg reklamieren" an: Verbraucher müssen dort eingeben, wie und wo die Ware gekauft wurde und welches Problem vorliegt. Dann werden die Reklamiermöglichkeiten erklärt.
Geschenkpapier gehört bei den meisten zum Schenken dazu. Wie man welches Papier richtig entsorgt und welche umweltfreundlichen Alternativen es zu herkömmlichem Geschenkpapier gibt.
von Thilo Hopert
mit Video
Der Artikel wurde zuletzt am 25.12.2023 publiziert und am 25.12.2024 aktualisiert.