Weihnachtsgeschenke umtauschen: Diese Optionen haben Sie
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Regeln und Fristen:Was man beim Geschenke-Umtausch beachten muss
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Schon wieder eine Krawatte zu Weihnachten? Wer unliebsame Präsente wieder loswerden will, hat da Möglichkeiten - sollte beim Umtausch aber auch einiges beachten.
Ein Buch, das man schon hat, eine Jacke, die nicht gefällt – auf das Weihnachtsfest folgt der Umtauschstress. 27.12.2022 | 3:46 min
Nicht immer gefällt einem das eigene Weihnachtsgeschenk - oder es war doch die falsche Größe, Farbe oder nicht das gewünschte Modell. Was also tun mit unliebsamen Geschenken?
Wer sich traut, den Schenkenden um den Kassenbon zu bitten, kann das unerwünschte Präsent im Laden umtauschen. Alternativ lassen manche Händler auch Zahlungsnachweise wie einen Kontoauszug gelten oder nehmen die Ware auf Kulanzbasis ohne Bon zurück.
Umtausch von Kulanz des Händlers abhängig
Ein gesetzliches Umtauschrecht bei einwandfreier Ware gibt es aber nicht. Der Umtausch ist auch hier abhängig von der Kulanz des Händlers. Bargeld gibt es allerdings nicht immer zurück:
Da bleibt wohl nur eins: Den aus dem unliebsamen Geschenk hervorgegangenen Gutschein weiterverschenken oder selbst ausgeben. Achten sollte man außerdem darauf, dass der Gutschein nicht zu lange in der Schublade liegt und abläuft - oder der Laden gar insolvent geht. Bei defekter Ware haben Kunden hingegen Anspruch auf Ersatz.
Die Shopping-Plattform Temu wirbt massiv auf Instagram oder TikTok. Die Ware ist billig, teilweise kostenlos. Viele Produkte sind mangelhaft, wie ein ZDF-Test zeigt.
von Sven-Hendrik Hahn
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Was ist vom Umtausch ausgeschlossen?
Bei online bestellten Produkten gilt dagegen grundsätzlich das Widerrufsrecht. Innerhalb von zwei Wochen kann die Ware zurückgeschickt werden, die Frist gilt in der Regel ab Erhalt der Ware. Der Widerruf muss vorher erklärt werden, etwa schriftlich oder telefonisch.
CDs, DVDs und Software müssen beim Umtausch noch versiegelt sein. Bei Sonderanfertigungen wie graviertem Schmuck oder Fotoalben und bei Konzertkarten mit festem Termin ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen - ebenso bei Produkten mit besonderem hygienischem Schutz, wie etwa Kosmetikprodukte, Erotikspielzeug, Kontaktlinsen oder Zahnbürsten. Für Unterwäsche und Bademode gilt das Widerrufsrecht laut Verbraucherzentrale Brandenburg aber schon.
Geschenke online verkaufen
Am leichtesten ist es, unliebsame Geschenke bei Online-Auktionen wieder loszuwerden. Auch auf Marktplätzen für Kleinanzeigen lässt sich das Präsent weitergeben. Wer im Internet verkauft, sollte sich unbedingt als privater Verkäufer anmelden. Dann muss nämlich kein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt werden. Mit einem Hinweis kann auch die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Satz "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft" schafft Klarheit.
Die Angaben über die im Internet angebotenen Artikel müssen korrekt sein. Zudem dürfen Fotos und Produktbeschreibungen aus Urheberrechtsgründen nicht einfach von den Seiten der Hersteller kopiert werden. Deshalb besser eigene Fotos machen und eigene Texte schreiben.
Einkaufen im Internet kann für Ärger sorgen, wenn das bestellte Produkt nicht so ist, wie es sein soll. Welche Rechte man als Verbraucher gegenüber den Händlern hat.
von Nico Kellner
Geschenke untereinander tauschen oder verschenken
Im Internet gibt es auch Tauschplattformen - dort funktioniert das Tauschen wie im richtigen Leben: Ware gegen Ware. Allseits beliebt ist auch das sogenannte Schrottwichteln - was nicht mehr gebraucht wird, wird verpackt und in größerer Runde gegen ein anderes Präsent getauscht.
Wer sein Geschenk nicht mag, kann es auch einfach bei der nächsten Gelegenheit weiter verschenken. Vielleicht löst das Präsent dann ja echte Freude aus. Das geht natürlich auch online - viele Portale bieten die Option an, die Ware kostenlos abzugeben.
Spenden: Anderen etwas Gutes tun
Wer mit seinem ungeliebten Weihnachtsgeschenk etwas Gutes tun will, kann die Ware natürlich auch spenden. Organisationen wie Oxfam verkaufen die Sachen weiter und helfen damit bedürftigen Menschen. Sie nehmen beispielsweise Kleidung, Bücher oder Spiele; wichtig ist, dass die Ware nicht beschädigt oder dreckig ist. Die Einnahmen aus dem Verkauf fließen in soziale oder Entwicklungsprojekte.
Viele Menschen wollen in der Vorweihnachtszeit Gutes tun. Das machen sich unzählige Organisationen zunutze und rufen zum Spenden auf. Doch nicht alle sind seriös.
von Corinna Wirth
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Fehlerhafte Geschenke können zurückgegeben werden
Mangelhafte oder beschädigte Geschenke können innerhalb von zwei Jahren ab Kauf mit Vorlage des Kassenbons reklamiert werden. Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht kürzer sein.
Das Europäische Verbraucherzentrum bietet außerdem ein Portal namens "Mit Erfolg reklamieren" an: Verbraucher müssen dort eingeben, wie und wo die Ware gekauft wurde und welches Problem vorliegt. Dann werden die Reklamiermöglichkeiten erklärt.
Weihnachten ist für viele Deutsche die schönste Zeit des Jahres. Bei den "Weihnachtsmachern" laufen die Vorbereitungen für das Fest aber schon Monate vorher an.17.12.2023 | 30:04 min