Neue Betrugsmasche: So manipulieren Betrüger Gutscheinkarten

    Neue Betrugsmasche:So tricksen Betrüger mit Gutscheinkarten

    von Luisa Herbring
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    Die Polizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche mit Gutscheinkarten. Wer in die Falle tappt, steht beim Einlösen der Karten im Geschäft oder Online mit leeren Händen da.

    Mehrere Gutscheinkarten verschiedener Anbieter.
    Betrüger nutzen falsche Gutscheinkarten, um Käufer zu täuschen. Wer darauf hereinfällt, verliert Geld. Die Polizei rät zur Vorsicht.
    Quelle: dpa

    Wer er ein Last-Minute-Geschenk braucht, greift gerne auf Gutscheinkarten zurück. Fast in jedem Supermarkt und in jeder Drogerie gibt es eine Auswahl an Geschenkgutscheinen von diversen Anbietern. Die Gutscheinkarten lassen sich für eine beliebige Summe an der Kasse aktivieren und fertig ist das Geschenk.
    Die Polizei Erfurt warnt aktuell jedoch vor einer Betrugsmasche mit Gutscheinkarten, die von Betrügern manipuliert werden. Wer das Pech hat, solch einen Gutschein zu bekommen, geht beim Einlösen an der Kasse oder beim Online-Shopping leer aus.
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    So werden die Geschenkkarten manipuliert

    Die Betrugsmasche funktioniert so: Um die Karten zu manipulieren, stehlen Betrüger sie zunächst aus dem Supermarkt oder der Drogerie. Von einigen der Gutscheine kopieren sie anschließend die Strichcodes und kleben sie über die Codes der anderen Gutscheinkarten. Die überklebten Gutscheine hinterlegen sie dann wieder im Geschäft - die anderen Karten mit den originalen Barcodes behalten sie für sich zurück.
    Soll für eine der manipulierten Karten im Geschäft bezahlt werden, wird der Barcode wie üblich im Kassensystem gescannt. Der Geldwert wird dann nicht auf der Karte im Geschäft aktiviert, sondern auf ebenjener Karte, die von den Betrügern zurückbehalten wurde - die mit dem Original-Barcode. Für die beschenkte Person folgt die böse Überraschung oft erst nach einiger Zeit, nämlich beim Einlösen an der Kasse oder im Online-Shop: Der Geschenkgutschein ist wertlos.
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    Wie Sie sich schützen können

    Um sich selbst und die zu beschenkende Person vor dieser Betrugsmasche zu schützen, rät die Verbraucherzentrale Bayern, sich den Barcode vor dem Kauf einer Gutscheinkarte anzusehen. Möglicherweise lässt sich bei genauem Hinsehen erkennen, dass die Karte überklebt und damit manipuliert wurde.
    Ist es bereits zu spät und der Betrug fällt erst auf, wenn der Barcode an der Kasse nicht funktioniert, sollten Kunden mit dem Händler sprechen und versuchen, sich den Gutschein ersetzen zu lassen. In jedem Fall sollte der Händler informiert und Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

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    Wer haftet für manipulierte Gutscheinkarten?

    Ob der Händler dazu verpflichtet ist oder ob der Kunde lediglich auf Kulanz hoffen kann, ist bislang nicht geklärt. Laut Verbraucherzentrale Bayern gibt es noch keine eindeutigen Urteile, wer für den entstandenen Schaden bei dieser Betrugsmasche haftet.

    Die Frage ist, ob die manipulierten Gutscheine rechtlich als mangelhafte Ware oder als Bargeld anzusehen sind.

    Simone Bueb, Referentin Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Bayern

    Im Fall, dass die Gutscheinkarten aufgrund der manipulierten Strichcodes als Ware mit einem Mangel gelten, könnten Kunden vom Händler Ersatz verlangen, erklärt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Würden sie jedoch aus rechtlicher Perspektive als Bargeld gelten, hätten Kunden nur Ansprüche gegenüber den Betrügern. Gerichtliche Entscheidungen, die die Frage nach der Haftung für den Schaden beantworten, gebe es laut Bueb jedoch noch nicht.
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    Was Händler gegen den Betrug tun können

    Hinzu kommt, dass es sich bei den Geschenkkarten meistens um Gutscheine von Drittunternehmen handelt und nicht um Gutscheine von den Händlern selbst, die sie lediglich im Supermarkt oder in der Drogerie aushängen.

    Man könnte allerdings überlegen, dass Händler verpflichtet werden, die Gutscheine hinter die Kasse zu nehmen.

    Simone Bueb, Referentin Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Bayern

    So könnten Betrüger sie nicht stehlen, manipulieren und wieder im Geschäft hinterlegen. Verpflichtend sei das bislang jedoch nicht, erklärt Bueb.

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