Bußgelder im Winter: Sommerreifen und vereiste Scheiben

    Vorschriften bei Eis und Schnee:Autofahren im Winter: Wofür Bußgelder drohen

    von Sarah Hufnagel
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    Wer beim Autofahren im Winter keine Bußgelder kassieren möchte, sollte einiges beachten. Wann Bußgelder drohen und was Autofahrer in der kalten Jahreszeit unbedingt wissen müssen.

    Ein Mann sitzt im Auto und blickt durch die verschneite Windschutzscheibe.
    Sicherheitsrisiko Schnee auf der Scheibe: Vor dem Losfahren sollten die Scheiben frei von Schnee und Eis sein.
    Quelle: imago/Bihlmayerfotografie

    Bricht der Winter ein, bedeutet das für Autofahrer und Autofahrerinnen vor allem eines: Der Wetterumschwung bringt Risiken im Verkehr mit sich. Regen, Eis und Schnee machen Straßen und Autofahren unsicher.
    Der Gesetzgeber hat daher einige Sicherheitsvorschriften erlassen, die nur bei winterlichen Wetterverhältnissen gelten. Für Autobesitzer bedeutet das meist: Gute Vorbereitung ist gefragt!
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    Diese Pflichten gelten für Winterreifen

    Auch wenn es in Deutschland keine pauschale Winterreifenpflicht gibt, so gilt doch eine sogenannte situative Pflicht. Das bedeutet: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg (Paragraf 2, Absatz 3a der StVO).
    Seit dem ersten Oktober 2024 muss zusätzlich beachtet werden: Die Reifen müssen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm, versehen sein. Eine "M+S"-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) reicht nicht mehr aus.

    Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, hält sich daher am besten an die altbekannte Regel "von O bis O": Winterreifen gehören von Oktober bis Ostern ans Auto.

    Freie Scheiben, freie Fahrt

    Mit den richtigen Reifen kann die Fahrt losgehen. Es sei denn, die Scheiben des Autos sind vereist. Nur ein kleines Guckloch freizukratzen ist keine gute Idee, denn während der Fahrt sollte die Person am Steuer komplette Rundumsicht haben. Ist das nicht der Fall, kann ein Bußgeld von zehn Euro fällig werden.

    Vor dem Losfahren sollte das Auto vollständig von Eis und Schnee befreit werden.

    Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher ADAC

    Außerdem solle man geeignete Ausrüstung im Auto haben, rät Alexander Schnaars vom ADAC. Dazu gehörten vor allem Eiskratzer, Handbesen und auch eine Wolldecke, so Schnaars.
    Bei starken Schneefällen kommt es auf der Bundesstraße 456 am Saalburgpass zu erheblichen Behinderungen im Straßenverkehr.
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    Schnee auf dem Auto kann zur Gefahr werden

    Auch vom Autodach oder der Motorhaube sollten Eis und Schnee entfernt werden, um den Verkehr hinter sich nicht durch herabfallende Schneemassen zu gefährden. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 25 Euro. Signalgeber wie Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Kennzeichen müssen ebenfalls schneefrei gehalten werden.

    Ist ein Verkehrsschild so stark verschneit, dass es nicht mehr zu erkennen ist, kann von Verkehrsteilnehmern nicht verlangt werden, das Schild richtig zu deuten und die signalisierten Anweisungen zu befolgen.

    Auf diese Ausnahmeregelung kann man sich im Rechtsfall allerdings nur selten berufen: Ist das Schild an seiner Form zu erkennen - das ist zum Beispiel beim achteckigen Stoppschild der Fall - oder ist die Strecke bekannt, zum Beispiel weil das fragliche Schild auf dem täglichen Arbeitsweg liegt, kann vom Fahrenden erwartet werden, dass er die Beschilderung richtig deutet.

    Motor vor der Fahrt laufen lassen kann teuer werden

    Die Kratz- oder Wartezeit bis zum Abtauen der Scheibe zu verkürzen, indem man den Motor schon vor der Fahrt warmlaufen lässt, ist verboten und kann bis zu 80 Euro kosten. Grund dafür sind die Lärm- und Umweltbelastung, die durch den laufenden Motor entstehen.
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    Fahrweise sollte an Wetterbedingungen angepasst werden

    Vor allem bei eisigen Temperaturen und Niederschlag ist es zusätzlich wichtig, die eigene Fahrgeschwindigkeit an die Wetterbedingungen und Sichtverhältnisse anzupassen und genug Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern zu halten.
    Denn auch hier können Bußgelder drohen: Wer bei einer Sichtweite von unter 50 Metern inner- oder außerorts 20 Kilometer pro Stunde zu schnell ist, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
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    Dicke, gefütterte Winterjacken sollten im Auto übrigens besser ausgezogen werden. Durch die zusätzlichen Stofflagen sitzt der Anschnallgurt bei angezogener Winterjacke nämlich nicht auf den Hüft- oder Oberschenkelknochen, sondern auf dem unteren Bauchraum. Im Falle eines Zusammenpralls können so schon bei geringen Geschwindigkeiten schwerwiegende Verletzungen der inneren Organe entstehen.

    Tipp: Decken, die im Auto deponiert werden können, halten warm, bis das Auto aufgeheizt ist.

    Winterregeln sind mehr als nur Vorschriften

    All diese Regelungen sollten Autofahrerinnen und Autofahrer aber nicht nur beachten, um ein Bußgeld zu vermeiden. Alexander Schnaars vom ADAC weist darauf hin, dass Autofahrer bei einem Unfall in Mithaftung gezogen werden könnten, sollten sie nicht die richtigen Winterreifen verwenden oder die Scheibe nicht ordentlich freigekratzt haben.

    Kommt es gar zu einem Unfall mit Personenschaden, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.

    Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher ADAC

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