Behörde: Auslandsdeutsche sollten sich rasch für Wahl registrieren
Wer als Auslandsdeutscher seine Stimme bei der vorgezogenen Bundestagswahl abgeben möchte, sollte sich möglichst rasch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, rät die Bundeswahlleitung. Der Antrag könne bereits jetzt bei der Gemeindebehörde gestellt werden. Als Auslandsdeutsche werden Staatsbürger bezeichnet, die nicht in Deutschland gemeldet sind.
Der Zeitraum für die Briefwahl wird wegen der voraussichtlich verkürzten Fristen relativ kurz sein. Für den Versand der Briefwahlunterlagen an Auslandsdeutsche ist in der Regel die Gemeinde zuständig, in der die letzte deutsche Meldeadresse lag. Die ausgefüllten Wahlunterlagen sollten dann möglichst frühzeitig abgeschickt werden, rät die Bundeswahlleitung.