Neuwahlen am 23. Februar:Das passiert nach der Auflösung des Bundestags
von Tobias Bluhm
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Bundespräsident Steinmeier hat das Parlament aufgelöst und damit endgültig den Weg zu Neuwahlen am 23. Februar frei gemacht. Was ändert sich jetzt?
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Bundestag aufgelöst. Sehen Sie hier seine ganze Rede. 27.12.2024 | 6:36 min
Ein historisches Ereignis kommt selten allein. Weil Kanzler Olaf Scholz (SPD) in der vergangenen Woche die Vertrauensabstimmung im Bundestag wie geplant verlor, löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nun am Freitag das Parlament auf - zumindest formal.
Denn damit die Bundesregierung weiter handlungsfähig bleibt, sieht das Grundgesetz für die Zeit bis zur Neuwahl des Bundestags am 23. Februar 2025 verschiedene Maßnahmen vor. Fragen und Antworten zur Parlamentsauflösung.
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Hat Deutschland jetzt kein Parlament mehr?
Obwohl der Bundestag formal "aufgelöst" wurde, gibt es das Parlament weiterhin. Die Regelungen dafür finden sich in Artikel 39 des Grundgesetzes. Dieser legt die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Parlaments fest. Darin heißt es:
Der Bundestag wird […] auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.
„
Sätze 1-2 aus Art. 39, Abs. 1 des Grundgesetzes
Mit der Auflösung startete Steinmeier also lediglich den "Countdown" zu neuen Wahlen. Die Abgeordneten bleiben bis zur Zusammenkunft des nächsten Bundestages aber in ihren Funktionen und werden sich auch regulär in Sitzungswochen (derzeit geplant: 27. bis 31. Januar sowie 10. bis 11. Februar) treffen.
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Was ändert sich für die Regierung?
Genau wie die Abgeordneten bleiben auch alle Regierungsmitglieder in ihren Funktionen: Die Minister arbeiten weiter und bekommen - genau wie die Abgeordneten des Bundestags - weiterhin Geld.
Das Amt von Ministern und dem Kanzler endet erst beim Zusammentritt des neuen Bundestages beziehungsweise sogar erst bei der Ernennung von Nachfolgern. Bis dahin werden die Regierungsgeschäfte vom bisherigen Kabinett weitergeführt.
Wer könnte bei Angriffen, Krisen und Katastrophen handeln?
Die Regierung hat bis zur ersten Zusammenkunft des nächsten Bundestages grundsätzlich weiterhin alle Befugnisse. Mit der Zustimmung des bisherigen Parlaments wären sogar Einsatz-Mandate für die Bundeswehr möglich, ebenso wie die Aufnahme von Notkrediten, Nothilfen oder der Beschluss von Hilfspaketen.
Der Zeitraum für Entscheidungen im formal aufgelösten Bundestag ist jedoch knapp. Bislang mussten strategische, langfristige Vorhaben meist auf den nächsten Bundestag warten - auch weil in solchen Konstellationen die Regierung in der Regel mit einer gewissen politischen Zurückhaltung agiert.
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Wie geht es bis zur Bundestagswahl 2025 weiter?
Innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Parlaments muss neu gewählt werden - also spätestens bis Dienstag, 25. Februar 2025. Da in Deutschland jedoch üblicherweise an Sonntagen gewählt wird, soll am 23. Februar gewählt werden.
Nach der Wahl muss die bisherige Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) das neugewählte Parlament innerhalb von 30 Tagen zu seiner ersten Sitzung einberufen. Dort leitet der Alterspräsident (das dienstälteste Mitglied des Bundestags) die erste Sitzung des nächsten Parlaments.
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Höchstwahrscheinlich wird in der ersten Sitzung noch kein neuer Kanzler oder eine neue Kanzlerin gewählt. Die bisherige Regierung bleibt bis zum Abschluss von Koalitionsverhandlungen nach der Wahl geschäftsführend im Amt.
Anmerkung der Redaktion, März 2025: Die Antwort auf die Frage, wer bei Angriffen, Krisen und Katastrophen handeln könnte, war in der ursprünglichen Fassung missverständlich und wurde deswegen überarbeitet.
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