Kinderfreibetrag und Co.: So können Eltern Steuern sparen
Steuern sparen als Familie:Wie Eltern Steuervorteile sinnvoll nutzen
von Deborah Gettmann
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Kindererziehung ist ein Vollzeitjob, der selten die Anerkennung bekommt, die er verdient. Ein Grund mehr, sich als Eltern finanzielle Vorteile vom Staat zu sichern.
Für Eltern lohnt sich ein Blick auf die steuerlichen Vergünstigungen, die ihnen zustehen.
Quelle: 123RF
Nahrungsmittel, Kleidung, Freizeitaktivitäten - neben all der Freude, die sie schenken, kosten Kinder auch viel Geld. Doch Eltern können von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Diese können sie entweder über die Lohnauszahlung erhalten oder rückwirkend über die Steuererklärung geltend machen.
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Kinderfreibetrag ab 18 neu beantragen
Alternativ zum Kindergeld steht in der Regel jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrages zu. In der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Option für die Eltern günstiger ist. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sind das 9.312 Euro im Jahr. Ab nächstem Jahr soll dieser Betrag auf insgesamt 9.540 Euro steigen - und auch rückwirkend für 2024 gelten.
Genau wie das Kindergeld muss auch der Kinderfreibetrag neu beantragt werden, sobald das Kind 18 Jahre alt wird.
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Entlastung für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde zuletzt auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht. Der alleinerziehende Elternteil kann entweder die Steuerklasse 2 beantragen, wodurch der Betrag direkt bei der Gehaltsauszahlung berücksichtigt wird, oder nachträglich über die Steuererklärung eine Rückzahlung erhalten.
Alleinerziehende sollten jedoch darauf achten, dass der Betrag nur gilt, sofern keine weitere volljährige Person mit im Haushalt lebt. Das gilt auch für die eigenen Kinder, die nicht mehr kindergeldberechtigt sind. "Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bringt eine hohe steuerliche Entlastung, doch er birgt auch die größte Gefahr, da die Voraussetzungen hierfür für das gesamte Jahr vorliegen müssen", gibt Nicole Karg von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zu bedenken.
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Von Mobilitätsprämie profitieren
Von der Mobilitätsprämie können Familien profitieren, wenn die Kinder zum Beispiel noch in der Ausbildung oder im Studium sind. Eine Voraussetzung für die Prämie ist, dass das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, der Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer lang ist und die Fahrtkosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen (aktuell 1.230 Euro im Jahr).
In der Steuererklärung für das Kind unter "Anlage Mobilitätsprämie" können Familien das Geld beantragen.
Für Eltern gibt es weitere Möglichkeiten, ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken und so die Steuerlast zu reduzieren. Dafür ist die Abgabe einer Steuererklärung unumgänglich. Folgende Kosten können unter anderem angeben werden:
Kinderbetreuungskosten: Bis zu 4.000 Euro pro Jahr
Ausbildungsfreibetrag: Bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Das Kind muss über 18 Jahre alt sein, sich in Ausbildung oder Studium befinden und darf nicht mehr zu Hause wohnen.
Schulkosten: Bis zu 5.000 Euro pro Jahr. Die Entlastung greift nur, wenn es sich um eine Privatschule handelt, deren Abschluss einem allgemeingültigen Schulabschluss gleichzusetzen ist und entsprechend begünstigt wird.
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Sparerpauschbetrag des Kindes nutzen
Wer Geld anlegt, hat das Recht auf einen Freibetrag für Kapitalerträge in Höhe von 1.000 Euro - und das bereits ab der Geburt. Wissen Eltern frühzeitig, dass sie aus ihren Investitionen eine höhere Rendite erzielen werden, kann durch Übertragung von Guthaben auch der Freibetrag des Kindes genutzt werden.
"Ansonsten werden 25 Prozent Kapitalertragsteuer veranlagt, die es nur zurückgibt, wenn man für das Kind eine eigene Steuererklärung macht", erläutert Nicole Karg.
Jeder Mensch mit Behinderung kann für sich einen Pauschbetrag geltend machen. Dazu muss ein Behinderungsgrad von mindestens 20 festgestellt sein. Wird einem Kind eine Behinderung bescheinigt, kann der Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden. Voraussetzung ist, dass der Grad der Behinderung durch das Amt für Soziales festgestellt wurde. Dieser Grundlagenbescheid muss dem Finanzamt vorgelegt werden. Bei einer zusätzlichen Pflegestufe kann um einen Pflegepauschbetrag ergänzt werden.
Quelle: ZDF
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Elterngeld durch Steuerklassenwechsel erhöhen
Verheiratete Eltern können bei einer gemeinsamen Veranlagung durch den frühzeitigen Wechsel ihrer Steuerklassen die Höhe des Elterngelds beeinflussen. Durch den Wechsel in Steuerklasse 3 erhöht die Person, die Elterngeld beziehen wird, ihr Nettoeinkommen. Dadurch steigt die Bemessungsgrundlage und erhöht unter Umständen das später ausgezahlte Elterngeld. Der Wechsel sollte frühzeitig erfolgen, da der Antrag spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden muss, in dem der Mutterschutz beginnt.
Steuererklärungspflicht
Ein weiterer wichtiger Hinweis zur Steuererklärung für (angehende) Eltern: "Durch den Erhalt von Lohnersatzleistungen wie Mutterschafts- oder Elterngeld, entsteht eine Pflichtveranlagung beim Finanzamt", erklärt Nicole Karg von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.
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Quelle: ZDF
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