Mehr Unterstützung für bedürftige Familien: Sofortzuschlag steigt.
Quelle: dpa
Der
Bundeshaushalt für das kommende Jahr bringt nicht nur Einsparungen mit sich. Auch einige Verbesserungen für Familien will die Bundesregierung auf den Weg bringen. Hier das Wichtigste auf einen Blick:
Kindergeld steigt um fünf Euro
Ab 1. Januar 2025 wird das Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Kind und Monat um fünf Euro steigen. Das Kindergeld war zuletzt zum 1. Januar 2023 erhöht worden: Zuvor hatten Familien für das erste und zweite Kind jeweils nur 219 Euro erhalten. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhielten Eltern in Deutschland zuletzt für knapp 17,8 Millionen Kinder Kindergeld, Stand Juni 2024.
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Regierung erhöht Kindersofortzuschlag
Der Kindersofortzuschlag
für bedürftige Familien soll ebenfalls ab Januar 2025 um fünf Euro steigen. Damit bekämen Familien, die diese Hilfe erhalten, künftig
anstelle von 20 Euro monatlich 25 Euro. Die
Bundesregierung hatte den Sofortzuschlag zum 1. Juli 2022 zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen eingeführt. Er sollte dazu dienen, bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung die finanziellen Nöte Betroffener abzumildern.
Nicht zu verwechseln ist der Kindersofortzuschlag mit dem Kinderzuschlag. Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, wenn sie genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Einkommen, der Höchstbetrag liegt bei 292 Euro pro Kind. Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag können auch parallel bezogen werden.
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Kinderfreibetrag steigt auf 9.540 Euro
Um Familien steuerlich zu entlasten, wird der Kinderfreibetrag in diesem Jahr bereits um 228 Euro auf 9.540 Euro angehoben. Im kommenden Jahr soll er dann noch mal um weitere 60 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die Familien durch Kinder entstehen. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen.
Wenn er steigt, verringert sich also das Einkommen, auf das Steuern fällig werden - und folglich die Steuerlast der Eltern. Dabei ist zu beachten, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag miteinander gekoppelt sind und es nur möglich ist, eins von beidem steuerlich geltend zu machen. Was am Ende für die Eltern günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch.
Viele Menschen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Welche Sozialleistungen Familien zustehen und wo sich ein Antrag lohnen könnte.
von Svetlana Leitz
Quelle: dpa