Finanzielle Unterstützung für Familien: Was Ihnen zusteht

    Sozialleistungen beantragen:Diese Zuschüsse stehen Familien zu

    von Svetlana Leitz
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    Viele Menschen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Welche Sozialleistungen Familien zustehen und wo sich ein Antrag lohnen könnte.

    Die Schatten zweier erwachsener Personen, die ein Kind in ihrer Mitte an den Händen halten
    Das Kindergeld ist wohl die bekannteste Sozialleistung für Familien und Alleinerziehende. Doch welche Gelder können noch beantragt werden?
    Quelle: dpa

    Zwischen Antragsberechtigten und tatsächlich gestellten Anträgen auf Sozialleistungen klafft in Deutschland eine Lücke. Besonders betroffen: Familien mit Kindern. 70 Prozent der Gelder für den Kinderzuschlag bleiben liegen.

    Ein ganz großes Problem ist, dass die Familienleistungen total zersplittert sind.

    Margret Böwe, sozialpolitische Referentin des Sozialverbands VdK

    Jede Leistung müsse man einzeln an unterschiedlichen Stellen beantragen. Umso wichtiger sei es, seine Rechte zu kennen.

    Welche finanzielle Unterstützung allen Familien zusteht

    Den meisten bekannt: Kindergeld. Jedem Kind bis 18 Jahren stehen 250 Euro im Monat zu. Bis zum 25. Geburtstag können junge Erwachsene das Geld erhalten, wenn sie sich zum Beispiel in einer Ausbildung befinden.
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    Elterngeld ist ein Ausgleich, wenn Elternteile nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Es gibt drei Varianten: Als Basiselterngeld bekommen Elternteile üblicherweise 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt. Einen höheren Prozentsatz gibt es für geringe Gehälter von weniger als 1.240 Euro netto. Bei der Variante Elterngeld Plus gibt es nur die Hälfte des Basiselterngeld-Betrags - allerdings doppelt so lange. Wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten, können sie für bis zu vier weitere Monate den Partnerschaftsbonus beantragen.
    Mutterschaftsleistungen sichern das Einkommen, wenn Mütter während und nach der Schwangerschaft nicht arbeiten dürfen. Wie viel Geld ihnen zusteht und wie lange sie es bekommen, hängt unter anderem von ihrer Arbeitssituation und Krankenversicherung ab.
    Nicht vergessen: Auch Erholung fördert der Staat mit Mutter- und Vater-Kind-Kuren. Und: Für Familien sind eigene Steuerentlastungen vorgesehen. So lassen sich Kinderfreibeträge und Betreuungskosten absetzen.

    Diese Stellen sind verantwortlich:
    • Kindergeld: Familienkasse der Agentur für Arbeit
    • Elterngeld: Elterngeldstelle des Wohnorts
    • Mutterschaftsleistungen für gesetzlich Krankenversicherte: Krankenkassen
    • Mutterschaftsleistungen für privat Krankenversicherte: Bundesamt für Soziale Sicherung
    • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld: Arbeitgeber
    • Erholung: vom Arzt verschreiben lassen, bei der Krankenkasse beantragen
    • Steuerentlastungen: Einkommenssteuererklärung

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    Leistungen für Getrennt- und Alleinerziehende

    Hilfen gibt es für Getrennt- und Alleinerziehende für Ausbildung, Studium und den beruflichen Wiedereinstieg. Von der Steuer können sie Entlastungsbeiträge absetzen. Wenn ein Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt zahlt, müssen Mütter und Väter das nicht selbst auffangen. Der Staat springt mit Unterhaltsvorschüssen ein. Wichtig zu wissen: Auch verwitwete Eltern gehören zu den Alleinerziehenden. Für sie und ihre Kinder gibt es zusätzliche Leistungen wie die Hinterbliebenenrente.
    Margret Böwe vom Sozialverband VdK rät in jedem Fall dazu, sich über alle Möglichkeiten zu informieren. Individuelle Beratung bieten zum Beispiel Jugendämter und Erziehungs- und Familienberatungsstellen an. Bei der Suche nach einer Anlaufstelle können Eltern gezielt danach fragen.
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    Zuschüsse für Familien mit kleinem Einkommen

    Zusätzlich zum Kindergeld können Familien einen Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Kind und Monat beantragen. Hier gilt die Faustformel: Reicht das Geld für den Lebensunterhalt der Eltern, aber nicht für den der Kinder, ist es sinnvoll, einen Antrag zu stellen.
    Das Paket zur Bildung und Teilhabe stellt Kindern zudem finanzielle Mittel zur Verfügung, zum Beispiel für Klassenfahrten oder Vereinsmitgliedschaften. Ein Anspruch besteht, wenn Familien Sozialhilfe bekommen.

    Diskussion um Sozialhilfe
    :Die falschen Klischees rund ums Bürgergeld

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    Kind Emilya steht während der Ausgabezeit in einer «Laib und Seele»-Ausgabestelle der Berliner Tafel in der evangelischen Paulus-Kirchengemeindean einem Tisch mit Spielzeug.
    FAQ
    Was viele Schwangere nicht wissen: Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommt, kann Anträge auf Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen stellen, etwa für die Erstausstattung des Kindes. In finanziellen Notlagen hilft außerdem die Bundesstiftung Mutter und Kind.

    • Kinderzuschlag: Familienkasse
    • Bildung und Teilhabe für Bürgergeldempfänger*innen: Jobcenter; alle anderen: bei Stadt, Gemeinde oder Landkreis
    • Mehrbedarfszuschläge für Schwangere: Jobcenter
    • Bundesstiftung Mutter und Kind: Beratungsstelle des Wohnorts, die Anträge für die Stiftung entgegennimmt

    Bafög: Geld für Schüler und Studierende

    Wer sich in einer schulischen Ausbildung oder Studium befindet, kann zur finanziellen Unterstützung Bafög beantragen. Die monatlich ausgezahlten Beträge variieren je nach Lebenssituation. Meistens, aber nicht in allen Fällen, muss die Hälfte des erhaltenen Geldes zurückgezahlt werden. Aktuell liegt der monatlich geförderte Höchstsatz bei 812 Euro. Um alle Fragen und Anträge kümmern sich die Bafög-Ämter des Wohnorts.

    Staatliche Hilfe für Studierende
    :Bafög im Studium: Das ist zu beachten

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