Sparen für Kinder: Sparbrief, ETF und Co. im Vergleich
Tagesgeld, Sparbuch, ETF:Sparen für Kinder: Was sich am meisten lohnt
von Zarah Reinders
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Für die finanzielle Vorsorge der eigenen Kinder oder Enkel gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Die Sorgeberechtigten sollten vorab wichtige rechtliche Fragen klären. Ein Überblick.
Für den Nachwuchs finanziell vorsorgen - aber wie? Was gibt es bei der großen Auswahl an Angeboten zu beachten?
Quelle: dpa
Von Tages- und Festgeld über Wertpapierdepots bis hin zu Versicherungen: Wer für seine Kinder Geld anlegen möchte, hat die Qual der Wahl. Zudem sollten die Erziehungsberechtigten gut überlegen, ob sie das Geld auf den Namen des Kindes oder auf ihren eigenen anlegen. Denn das ist nicht nur für Steuerfragen entscheidend.
Tages- und Festgeldkonto sind risikoarm
Eine Möglichkeit, Geld ohne großes Risiko anzulegen, sind Tages- und Festgeldkonten. Bei beiden greift die Einlagensicherung. Das bedeutet: Summen bis zu 100.000 Euro sind geschützt, sollte die Bank pleitegehen.
Auf Tagesgeldkonten können die Eltern regelmäßig Geld einzahlen, bei Festgeldkonten ist das nicht möglich. Hier wird eine feste Summe für einen bestimmten Zeitraum angelegt. Kathy Elmenthaler von Stiftung Warentest empfiehlt, bei der Wahl auf den Zeitpunkt der Zinsausschüttung zu achten: "Werden die Zinsen mindestens jährlich gezahlt und auf das Konto gutgeschrieben, können Sparer vom Zinseszins-Effekt profitieren."
Ein Tagesgeldkonto bietet viele Vorteile, darunter Zinsen zu erhalten und frei auf das Geld zugreifen zu können. Bei Tagesgeld und Festgeld sollte dennoch einiges beachtet werden.
von Sven-Hendrik Hahn
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Sparbrief und Banksparplan
Ähnlich wie ein Festgeldkonto funktionieren auch Sparbriefe. Eine bestimmte Summe wird hier für einen festen Zeitraum angelegt. Der Sparbrief unterscheidet sich vom Festgeldkonto oft durch eine längere Laufzeit.
Ein Banksparplan ist ebenfalls eine laufzeitgebundene Anlagemethode. Anders als bei Sparbriefen und Festgeldkonten zahlen die Eltern monatlich einen festen Betrag ein. Allerdings werden die derzeit oft attraktiven Zinssätze bei Banksparplänen meist nur bis zu einer bestimmten Summe gezahlt.
Es ist außerdem möglich, Angebote zu kombinieren und zum Beispiel zunächst mittels Banksparplan oder Tagesgeldkonto Kapital aufzubauen, um dieses danach über ein Festgeldkonto weiter anzulegen.
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Investieren am Aktienmarkt
Im Namen des Kindes können Erziehungsberechtigte außerdem ein Wertpapierdepot eröffnen. Es gibt verschiedene Kinderdepots, darunter bei der Targobank, ING und DKB.
Der Vorteil: Eltern können monatlich geringere Summen, zum Beispiel ab 25 Euro, anlegen. Es gibt auch Angebote ohne Depotführungsgebühr. Die Expertin rät hier, die Transaktionskosten zu vergleichen. Eine Aufstellung verschiedener Kinderdepots finden Sie unter anderem bei Stiftung Warentest und Finanztip.
Wer für sein Kind am Aktienmarkt investieren möchte, stößt vermutlich auch auf Angebote verschiedener Robo-Advisor. Diese ermitteln unter anderem unter Berücksichtigung der eigenen Risiko-Affinität die passende Mischung im Depot. Die digitalen Vermögensverwalter seien allerdings oft verhältnismäßig teuer, so Kathy Elmenthaler. Zusätzlich zu den Transaktionskosten berechneten sie in der Regel Vermögensverwaltergebühren, die oft an die Sparsumme gekoppelt seien. Das bedeutet im Umkehrschluss: Je mehr Geld im Depot liegt, desto mehr kostet es. Dazu hätten Robo-Advisor bisher nur selten und nur auf kurze Zeit den Markt geschlagen - also keine höhere Rendite erwirtschaftet als beispielsweise ein ETF auf den MSCI WORLD-Index, sagt die Geldanlage-Expertin von Stiftung Warentest.
Versicherungen oft vergleichsweise teuer
Eine weitere Möglichkeit für Kinder finanziell vorzusorgen sind Versicherungen, etwa eine Ausbildungsversicherung. Davon rät die Expertin eher ab: "Trennen Sie Geldanlage und Versicherung. Die Kosten der Versicherung schmälern am Ende die Rendite und sind insgesamt sehr unflexibel."
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Konto im Namen des Kindes eröffnen?
Nur die Erziehungsberechtigten dürfen im Namen des Kindes ein Depot oder Konto eröffnen. Das hat steuerliche Vorteile: Das Kind hat von Geburt an jedes Jahr einen eigenen Sparerpauschbetrag, der für die Kapitalgewinne genutzt werden kann. So müssen die Eltern nicht ihren eigenen Freibetrag belasten.
Je nach Höhe des Vermögens kann dieses Einfluss auf die Höhe einer möglichen Bafög-Förderung haben. Derzeit gilt: Bis zum 29. Geburtstag darf das Vermögen 15.000 Euro nicht überschreiten, andernfalls wird dieses auf das Bafög angerechnet.
Entscheiden sich die Erziehungsberechtigten Geld auf den Namen des Kindes anzulegen, haben sie darüber keine Verfügungsgewalt mehr. Sie dürfen dann auch keine Klassenfahrten oder Schulmaterial von dem Ersparten bezahlen.
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