Reiserücktrittsversicherung: Beim Buchen drauf achten

    Wenn die Urlaubsreise platzt:Besser den Reiserücktritt vorher versichern

    von Henning Behrens
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    Muss eine Reise storniert werden, schützt eine Reisrücktrittsversicherung vor hohen Stornokosten beim Reiseveranstalter. Wer sie haben sollte und was die Versicherung abdeckt.

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    Eine Urlaubsreise absagen zu müssen, kann nicht nur ärgerlich sein, sondern auch teuer werden. Gut, wer dann eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Denn die erstattet den Preis, wenn aus einer gebuchten Pauschalreise nichts wird. Doch daran denkt so mancher Urlauber bei der Reiseplanung nicht.

    Sinnvollen Reiseversicherungen wird oftmals nur wenig Beachtung geschenkt. Oft mit fatalen Folgen.

    Kay Rodegra, Anwalt für Reiserecht

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    Wer beispielsweise nur wenige Tage vor Urlaubsbeginn wegen Krankheit, Unfall oder dem Verlust der Arbeitsstelle die Reise absagen muss, zahlt je nach Reiseanbieter schon mal bis zu 90 Prozent des gesamten Reisepreises.
    Mit einer Reiserücktrittsversicherung kann man sich davor schützen. Dem Kunden entsteht also kein finanzieller Schaden, wenn er die Reise nicht antreten kann. Dabei richtet sich der Preis für die Versicherung in der Regel nach dem Wert der Reise.
    Kay Rodegra und Florian Weiss stehen sich bei Volle Kanne gegenüber.
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    Nahezu alle Reiserücktrittsversicherungen decken in ihren Basistarifen das gleiche Leistungsspektrum ab. Dazu gehören:

    • unvorhersehbare, schwere Erkrankung des Reisenden
    • ein schwerer Unfall, der den Reiseantritt nicht möglich macht
    • Tod eines nahen Angehörigen
    • Komplikation bei einer Schwangerschaft
    • Verlust des Arbeitsplatzes (nicht bei Eigenkündigung) oder Arbeitsplatzwechsel
    • Impfunverträglichkeit
    • erheblicher Schaden am Eigentum (z.B. durch Feuer, Hochwasser oder Einbruch)
    • Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung

    Manche Versicherungen bieten Tarife an, in denen noch mehr Fälle abgesichert sind.

    Achtung: In bestimmten Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. Dazu zählt der Rücktritt wegen Reisewarnung, zum Beispiel bei Krieg oder Naturkatastrophen im Reiseland. Bei Pauschalreisen ist in diesen Fällen der Reiseveranstalter zuständig. Er zahlt meist, wenn die Reise nicht stattfinden kann.

    Reiserücktritt sofort melden

    Kommt es zu einem Reiserücktrittsgrund, muss die Reise unverzüglich storniert werden. Ansonsten kann eine vertragliche Pflichtverletzung gegenüber der Versicherung vorliegen. Das kann dazu führen, dass man auf einem Teil oder den vollständigen Stornokosten sitzen bleibt.
    "So durfte nach einem Urteil des Amtsgerichts München eine Reiserücktrittsversicherung die Leistungen verweigern, weil ein Ehepartner eine Kreuzfahrt erst 13 Tage nach dem Tod des anderen storniert hat", erklärt Kay Rodegra, Anwalt für Reiserecht.

    Reiserücktritt und Reiseabbruch - das ist der Unterschied

    Hat man die Reise bereits angetreten, ist die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr zuständig. Von hier an übernimmt die Reiseabbruchversicherung, wenn erforderlich. Nur wenige wissen, dass dies zwei unterschiedliche Versicherungen sind. Oft, aber nicht automatisch, ist sie in der Reiserücktrittsversicherung mit enthalten.

    Die Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsschutz ab dem Start der Reise und übernimmt zum Beispiel zusätzliche Kosten, wenn die Reise aufgrund eines Versicherungsgrundes abgebrochen werden muss.

    Kay Rodegra, Anwalt für Reiserecht

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    Reiserücktrittsversicherung auch für Familien sinnvoll

    Vor allem bei teuren Reisen ist die Reiserücktrittsversicherung besonders sinnvoll, ebenso bei Reisen, die lange im Voraus gebucht werden. Auch für Familien lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung.
    "Bei Familienreisen ist sie ebenfalls sinnvoll, da kleine Kinder oder auch ältere Menschen anfälliger für Erkrankungen sind und sich schnell mal eine Reiseunfähigkeit einstellen kann", weiß Rodegra.
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    Jahresverträge oft preiswerter als Einzelpolicen

    Eine Reiserücktrittsversicherung gibt es auch als Jahresvertrag. Das kann sich für diejenigen lohnen, die mehrmals im Jahr verreisen.

    Jahresverträge können günstiger sein als mehrere Einzelverträge für Reisen. Hier lohnt es sich, genau nachzurechnen und Angebote miteinander zu vergleichen.

    Kay Rodegra, Anwalt für Reiserecht

    Je nach Reisepreis kann sich auch bei einer einzelnen Reise ein Jahresvertrag lohnen. Zudem sind mit einem Jahresvertrag auch kleinere Reisen, zum Beispiel ein Wochenendtrip, versichert.

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    Versicherung nicht vorschnell auswählen

    Die Reiserücktrittsversicherung sollte nicht im Paket zusammen mit dem Urlaub abgeschlossen werden. Denn: Die Angebote auf Reiseportalen oder bei Reiseveranstaltern lassen sich auf den ersten Blick nur schwer einschätzen. Zudem beinhalten die angebotenen Tarife oft eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent. Aber: Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich nur ohne Selbstbeteiligung.

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    Besser in Ruhe selbst nach passenden Angeboten suchen, die Versicherungsbedingungen genau lesen und vergleichen. Den Reiserücktrittsschutz dann lieber direkt beim Versicherer abschließen.
    Eine Reiserücktrittsversicherung kann bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn abgeschlossen werden, bei Last-Minute-Reisen meist bis drei Tage nach Buchung.
    Henning Behrens ist Redakteur der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".

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