Kein Kinderreisepass mehr: Was Kinder als Ausweis brauchen
FAQ
Kein Kinderreisepass mehr:Welchen Ausweis Kinder zukünftig brauchen
von Torben Heine
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Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Künftig brauchen auch Kinder unter zwölf Jahren einen "normalen" Reisepass. Worauf Eltern jetzt achten müssen.
Für Personen unter 24 Jahren sind Reisepässe sechs Jahre lang gültig.
Quelle: dpa
Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?
Die bisher gültigen speziellen Pässe für Kinder unter zwölf Jahren sind im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar. Zudem ist die Gültigkeit wegen Vorgaben der EU auf ein Jahr begrenzt.
Kinderreisepässe enthalten anders als der elektronische Standard-Reisepass keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder verlangen deshalb für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind, so beispielsweise die USA.
Was ist neu?
Der Kinderreisepass, den es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Diese beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Erst danach sind Ausweise zehn Jahre gültig.
Außerdem kann der elektronische Reisepass für weltweite Reisen genutzt werden. Der deutsche Reisepass macht Reisen in 190 Staaten visafrei möglich.
Für Kinder unter zehn Jahren gelten beim Passbild auch künftig weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Bis dahin muss das Kind nicht selbst unterschreiben.
Bei Kindern bis zu einem Alter von fünf Jahren ist außerdem keine Prüfung der Biometrietauglichkeit des Passbilders erforderlich, bis zum siebten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke erfasst.
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Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Ampel-Parteien im Bundestag haben Anfang Juli einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Abschaffung des Kinderreisepasses vorsieht. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen am Passrecht in seiner Sitzung an diesem Freitag zugestimmt.
Der bisherige Kinderreisepass kann damit ab dem kommenden Jahreswechsel nicht mehr beantragt werden.
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Wie kann der Pass für Kinder beantragt werden?
Kinder müssen ab dem 1. Januar 2024 genau wie Ältere einen normalen Reisepass beantragen, wenn sie außerhalb Deutschlands verreisen.
Benötigt wird der meist 32 Seiten umfassende Reisepass für Reisen ins Ausland. Im Schengen-Raum reicht zum Nachweis der Identität in der Regel auch der Personalausweis.
Der deutsche Reisepass macht Reisen in 190 Staaten ohne Visum möglich. Er bietet damit eine nahezu uneingeschränkte Reisefreiheit und gehört zu den "stärksten" Reisepässen weltweit: Im "Henley Passport Index 2023" belegt er zusammen mit sieben weiteren Ländern den zweiten Platz. Nur der Pass in Singapur gilt für mehr Staaten (193) und rankt auf dem ersten Platz.
Dazu ist die persönliche Vorsprache beim Bürgeramt notwendig, bei dem ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden muss. Gegebenenfalls ist auch ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
Die Ausstellung des Passes kann je nach Wohnort und Auslastung der Ämter zwischen vier und sechs Wochen dauern. Eine Ausstellung vor Ort wie bisher wird nicht mehr möglich sein.
"Hier sollten sich Eltern folglich auf den damit erforderlichen zeitlichen Vorlauf, der bei der künftigen Beantragung von regulären Dokumenten anfällt, einstellen", sagt Mirjam Rose, Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie empfiehlt:
Zudem gibt es künftig die Möglichkeit, Pässe und andere Dokumente auf Wunsch per Post zugeschickt zu bekommen.
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Welche Kosten kommen auf Eltern zu?
In der Begründung des Gesetzes wird darauf verwiesen, dass "bei Ausschöpfung der maximal fünfmaligen Verlängerung des Kinderreisepasses die Summe der Gebühren für die einmalige Ausstellung und fünfmalige Verlängerung höher als für die Ausstellung eines normalen, sechs Jahre gültigen Reisepasses" ist.
Bisher kostete die Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 Euro, eine alljährliche Verlängerung jeweils sechs Euro. Gesamtpreis nach sechs Jahren voller Ausnutzung: 43 Euro.
Der "normale" Reisepass kostet für Menschen unter 24 Jahren ermäßigt 37,50 Euro statt 60 Euro. Allerdings gibt es hierbei keine Möglichkeit einer kürzeren Gültigkeitsdauer und damit auch kein Sparpotenzial.
Der Bundesrat warnte in einer Unterrichtung des Bundestags sogar bereits vor versteckten Kosten.
"Hier können also doch weitere und im Ergebnis höhere Kosten entstehen. Zudem besteht eine individuelle Unsicherheit im Hinblick auf die tatsächliche Gültigkeit des Ausweisdokumentes."
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