Verbotenes im Koffer: Was nach dem Urlaub teuer werden kann
Verbotenes im Koffer:Was nach dem Urlaub teuer werden kann
von Timo Amling
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Zigaretten, eine Muschel vom Strand oder die Markenhandtasche zum Schnäppchenpreis - einige Souvenirs, die man aus dem Urlaub mitbringt, können im Nachhinein teuer werden.
Beim Zoll am Flughafen haben Beamte Passagiere im Blick, die Gepäck mit verbotenem oder steuerpflichtigem Inhalt dabei haben. Um den richtigen Koffer mit Schmuggelware aus der Menge zu fischen, vertrauen sie auf moderne Technik und Menschenkenntnis.25.09.2023 | 5:58 min
Am häufigsten finden deutsche Zollbeamte im Reisegepäck immer noch Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol, sagt Jens Ahland vom Hauptzollamt Köln. Die sind im Ausland oft billiger als bei uns und daher bei Reisenden ein besonders beliebtes Mitbringsel aus dem Urlaub.
Das ist kein Problem, solange man die zulässigen Mengen im Auge behält und es sich um Eigenbedarf handelt. Die Flasche Schnaps im Kindergepäck geht also auf keinen Fall durch. Innerhalb der EU sind die Freimengen hoch und daher im Koffer kaum zu erreichen. Strengere Grenzen gelten, wenn man von außerhalb der EU einreist. Steckt zu viel im Koffer, ohne dass die Waren bei der Einreise angemeldet werden, wird es teuer.
Kanaren werden beim Zoll wie Nicht-EU-Länder behandelt
Wer sich über den Inhalt seines Koffers unsicher ist, dem rät Ahland, am Flughafen den roten Ausgang zu nehmen. So lasse sich vermeiden, aus Unwissenheit eine Steuerstraftat zu begehen.
Vorsichtig sollte man bei bestimmten Reisezielen sein: Die Kanaren, Helgoland und einige Überseegebiete gehören zwar zur EU, sind aber Zollsondergebiete und werden wie Nicht-EU-Länder behandelt.
Beispiele für Grenzen bei Einreise aus EU-Staaten
Zollfrei sind:
800 Zigaretten,
400 Zigarillos,
200 Zigarren,
1 Kilogramm Rauchtabak
Zollfrei sind:
Rot- und Weißwein unbegrenzt,
10 Liter Spirituosen,
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry, Portwein),
60 Liter Schaumwein,
110 Liter Bier
Zollfrei sind: 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren
Zollfrei ist Bargeld bis zu 10.000 Euro.
Höhere Summen sind anmeldepflichtig.
Zollfrei:
Mengen für den persönlichen Bedarf, etwa für drei Monate je nach Dosierungsempfehlung und Packungsbeilage.
Verboten sind gefälschte oder im Doping verwendete Medikamente. Verschreibungspflicht und Zulassung sind unerheblich.
Lebende Tiere dürfen in der Regel nur mit besonderer Genehmigung eingeführt werden. Umso häufiger werden unbedacht am Strand oder beim Schnorcheln gefundene Muscheln, Schneckenhäuser oder Korallenstücke als Erinnerung oder Deko-Objekte eingepackt. Aber auch diese leblosen Hüllen sind Teil des Ökosystems und können von Tieren stammen, die durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind.
Finger weg von Schlangenleder, Elfenbein, Schildkrötenpanzern oder seltenen Pflanzen! Hier drohen hohe Strafen.
Schon Sand kann sehr teuer werden
Beliebt ist auch eine Flasche gefüllt mit dem feinen Sand vom Urlaubsstrand. Viele denken, das sei okay, der Strand ist schließlich groß. Auf Sardinien sind einige Strände durch Sanddiebstahl allerdings schon sichtbar kleiner geworden. Der gleiche Irrtum passiert oft bei Steinen, Tonscherben oder anderen Artefakten.
Um Ökosysteme und Kulturgüter zu schützen, werden mancherorts Gepäckstücke sogar bei der Ausreise kontrolliert. Finden die Beamten solche verbotenen Mitbringsel, sind sie meist wenig kulant. Sardischer Sand kann Touristen noch vor Ort bis zu 3.000 Euro kosten. Die Türkei droht schon für Steine im Gepäck mit bis zu zehn Jahren Haft.
Diese Mitbringsel können heikel werden
Die Hand nochmal in den Sand des Lieblingsstrandes stecken … also, einfach eine Flasche voll mitnehmen, ein paar Muscheln und Steine dazu? Warum das nicht immer eine gute Idee ist.
Quelle:
Kein Schutz für Urlauber durch Verkäufer
Bei allen bedenklichen Objekten schützt es freilich nicht, sie von Strandhändlern oder im Souvenir-Shop zu kaufen. Die Verkäufer können sie selbst illegal erworben haben und interessieren sich meist nicht dafür, ob Urlauber später bei der Ausreise Probleme bekommen, warnt Zollbeamter Ahland. Schlimmer noch:
Beispiele für Grenzen bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Zollfrei:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Zollfrei:
1 Liter mit mindestens 22 Volumenprozent Alkohol oder
2 Liter mit weniger als 22 Volumenprozent Alkohol oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
4 Liter nicht schäumende Weine,
16 Liter Bier
Verboten sind
unverarbeitete Kartoffeln,
mehr als 125 Gramm Kaviar vom Stör und
mehr als 2 kg Speisepilze ohne Gesundheitsbescheinigung und gültiges Begleitdokument
verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Eier, Milch und Milcherzeugnisse ohne Gesundheitsbescheinigung und gültiges Begleitdokument
Zollfrei: gefälschte Markenware ausschließlich für den persönlichen Gebrauch.
Bei größeren Mengen und Anhaltspunkten für gewerblichen Handel konfisziert der Zoll die gefälschten Gegenstände. Es kann zum Strafverfahren kommen.
Analog zur Einreise aus einem EU-Land
Analog zur Einreise aus einem EU-Land
Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen sowie Produkten aus diesen, die vom Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, ist in der Regel verboten und steht unter Strafe.
Einreise mit Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung, Veterinärbescheinigung oder EU-Heimtierausweis, Tollwutschutzimpfung und entsprechenden Impfpapieren und nur mit Begleitperson und über zugelassene Einreiseorte mit Veterinär
430 Euro Reisefreimenge für Einfuhren von Personen ab 15 Jahren, die im See- oder Luftverkehr einreisen.
300 Euro Reisefreimenge für Einfuhren von Personen ab 15 Jahren, die nicht im See- oder Luftverkehr einreisen.
175 Euro Reisefreimenge für Einfuhren von Personen unter 15 Jahren auf allen Reisewegen.
Bei Souvenirs gelten Wertgrenzen
Erlaubt sind Produkte zeitgenössischen Kunsthandwerks (z.B. Holzschnitzereien, gebatikte Hemden oder Schmuck), die den Wert eines Mitbringsels nicht übersteigen. Bei großen Mengen kann es passieren, dass der Zoll den Wert schätzt. Das kann bei Teppichen, Lederjacken oder ähnlichem schon mal teuer werden.
Hilfreich ist es daher, den Wert durch eine glaubhafte Rechnung nachweisen zu können. Die per Flugzeug oder Schiff aus einem Nicht-EU-Land mitgebrachten Waren dürfen für einen Erwachsenen 430 Euro nicht übersteigen.
Gefälschte Waren wie Kleidung, Taschen, Uhren oder Sonnenbrillen sind nur in Kleinstmengen für den privaten Gebrauch erlaubt, auch diese fallen unter die Wertgrenzen. Finden die Zöllner zu viel davon im Gepäck, können sie die Ware beschlagnahmen.
Medikamente, Desinfektionsspray und Sonnenschutz: Welche Grundausstattung Urlauber im Gepäck haben sollten. Und was bei Kindern und besonderen Reisezielen zu beachten ist.