Arbeitsvertrag kündigen: Was Arbeitnehmer beachten sollten

    Welche Kündigungsfrist gilt:Kündigung: Was Arbeitnehmer beachten sollten

    von Birgit Franke
    |

    Welchen Grund es auch gibt: Einen unbefristeten Arbeitsvertrag können Arbeitnehmer jederzeit selbst kündigen. Was bei Kündigungsschreiben und Kündigungsfrist zu beachten ist.

    Ein hell erleuchtetes Bürogebäude, Symbolbild; 12.02.2021; Frankfurt am Main
    Wenn man einen Arbeitsvertrag kündigt, muss man die gesetzliche Kündigungsfrist als Arbeitnehmer einhalten.
    Quelle: dpa

    Auch wenn man im Streit dem Chef gegenüber sagt: "Ich kündige" - für eine wirksame Kündigung reicht das nicht aus. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden.
    Das Schreiben muss der Arbeitgeber erhalten. Dafür können Sie den Brief entweder persönlich beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung abgeben oder als Einschreiben verschicken. Das Risiko, dass der Brief tatsächlich auch ankommt, tragen aber Sie. Am besten lässt man sich daher den Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber bestätigen.
    Soll ich…?
    Viel Stress, wenig Wertschätzung, wenig Geld: Soll ich kündigen oder nicht? Sechs Menschen reagieren auf unterschiedliche Perspektiven - wie beeinflusst das ihre Entscheidung?29.04.2023 | 24:18 min

    Fristlose Kündigung nur begrenzt möglich

    Als Arbeitnehmer kann man fristlos kündigen oder ordentlich, sprich mit einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung ist z. B. möglich, wenn der Arbeitgeber wiederholt das Gehalt nicht zahlt, Sie diskriminiert, gemobbt oder sexuell belästigt werden, das Unternehmen den Arbeitsschutz missachtet oder der Chef von Ihnen verlangt, dass Sie eine Straftat begehen.
    Der Arbeitnehmer kann dann umgehend das Unternehmen verlassen. Die fristlose Kündigung muss allerdings innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Grund für diese eingetreten ist oder Sie davon Kenntnis erlangen.
    Zwei Hände schütteln sich
    Mehr Geld im Job mit der richtigen Vorbereitung18.09.2023 | 4:03 min

    Kündigungsfrist bei Eigenkündigung

    Für die normale Kündigung mit Frist braucht man als Arbeitnehmer - im Gegensatz zum Arbeitgeber - keinen Grund.
    Die Kündigungsfrist bei der Eigenkündigung ist immer gleich lang: Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Beispiel: Wollen Sie zum 31. Juli das Unternehmen verlassen, muss die Kündigung spätestens am 2. Juli beim Unternehmen eingehen. Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag sind allerdings oft längere Fristen vereinbart.

    In fast jedem Arbeitsvertrag findet sich eine Regelung, wonach die längeren Fristen für die Kündigung des Arbeitgebers auch für eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers gelten.

    Prof. Michael Fuhlrott, Hochschule Fresenius

    Mehr Bewegung am Arbeitsplatz
    Zu wenig Bewegung führt bei vielen Menschen zu Beschwerden, besonders Rückenschmerzen sind weit verbreitet. In vielen Jobs lässt sich sitzen jedoch kaum vermeiden. Physiotherapeut Jonas Eiken stellt Übungen vor, um auch am Schreibtisch fit zu bleiben.03.01.2024 | 5:24 min

    Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer in der Probezeit?

    In der Probezeit hingegen ist die Frist kürzer: Sie beträgt zwei Wochen und das Beschäftigungsverhältnis kann an jedem beliebigen Tag enden. Diese kurze Frist der Probezeitkündigung muss allerdings ausdrücklich im Vertrag geregelt sein.
    Aylin (30) hat in verschiedenen Unternehmen gearbeitet und dort toxische Verhaltensweisen erlebt.
    Wenn Chefs und Chefinnen Macht ausnutzen, kann selbst der Traumjob zum Kündigungsgrund werden.30.07.2023 | 27:05 min

    Vor der schriftlichen Kündigung mit dem Chef sprechen

    Bevor Sie das Kündigungsschreiben einreichen, sollten Sie ihren Arbeitgeber über die Kündigung informieren. Häufig ist es ratsam, dem Chef die Gründe zu nennen, damit er Ihren Schritt nachvollziehen kann. Der Chef hat so auch die Möglichkeit nachzufragen. In dem Gespräch sollten offene Fragen geklärt werden. Machen Sie Ihrem Chef klar, dass Sie im Unternehmen viel gelernt haben, nun aber neue Herausforderungen suchen.

    Arbeitsrecht bei Kündigungen
    :Kündigung: Was Arbeitgeber dürfen, was nicht

    Für Arbeitnehmer ist eine Kündigung ein Einschnitt. Arbeitgeber müssen einiges beachten, damit sie wirksam ist. Wie man sich dennoch gegen das Ende des Arbeitsvertrags wehren kann.
    von Birgit Franke
    Eine Kündigung liegt in einem Büro. Symbolbild
    FAQ

    Nach Kündigung: Anspruch auf Arbeitszeugnis

    Wenn Sie kündigen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Fragen Sie am besten gleich beim Kündigungsgespräch danach. So können Arbeitnehmer das Zeugnis frühzeitig für eine Bewerbung bei anderen Arbeitgebern nutzen. Zur Beschleunigung kann es auch sinnvoll sein, wenn Sie dem Arbeitgeber anbieten, einen Entwurf für das Zeugnis zu liefern.
    Haben Sie ein neues Arbeitsangebot erhalten, macht es Sinn, den neuen Vertrag gleich zu unterschreiben. Das dürfen Sie auch. Nur müssen Arbeitnehmer dafür sorgen, dass sich die Arbeitszeit nicht überlappt. Denn Arbeitnehmer müssen bis zum Fristablauf im alten Betrieb weiterarbeiten. Sonst macht man sich schadensersatzpflichtig gegenüber seinem Chef.

    Tipps für die Bewerbung
    :Vom Anschreiben bis zum Videointerview

    Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsgespräch: Der Bewerbungsprozess stellt immer wieder neue Anforderungen. Mit diesen Tipps kommen Sie gut durch das Bewerbungsverfahren.
    Eine Frau steckt eine Bewerbung in einen Umschlag
    mit Video

    Arbeitslosengeld: Welche Regelung gilt bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?

    Wenn man selbst kündigt, müssen Arbeitnehmer mit einer dreimonatigen Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen. Das kann auch bei Aufhebungsverträgen drohen.
    Davon gebe es allerdings Ausnahmen, erklärt Michael Fuhlrott von der Hochschule Fresenius. Habe der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für seine Kündigung, werde auch bei einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld gezahlt.

    Bestätigt etwa der Hausarzt vor Ausspruch der Kündigung, dass es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, weiter im Unternehmen zu arbeiten, verhängt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel keine Sperrfrist.

    Prof. Michael Fuhlrott, Hochschule Fresenius

    Oder man kann nachweisen, dass man eine feste Zusage für eine neue Stelle hatte, die sich kurzfristig zerschlagen hat.
    Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Das Gebäude der Regionaldirektion NRW der Agentur für Arbeit in Düsseldorf.
    Was tun bei drohender Kündigung? Weiterbildungen und Transfergesellschaften sollen bei Arbeitslosigkeit helfen. Doch oft sind freie Stellen nicht am Wohnort der Arbeitssuchenden.28.03.2024 | 1:43 min

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Kündigung

    Ganz wichtig: Unabhängig davon, ob die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt oder nicht, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, muss die Meldung spätestens drei Tage nach Einreichen der Kündigung erfolgen. Das ist Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Andernfalls bekommt man beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit.
    Birgit Franke ist Redakteurin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

    Studie zum beruflichen Neustart
    :Wer wirklich von einem Jobwechsel profitiert

    Ein Drittel aller Beschäftigten können sich vorstellen, den Job zu wechseln. Doch nicht jeder würde davon profitieren, so eine Studie. Für wen das gilt und was sich ändern sollte.
    Mitarbeiter in der Produktion für Automatisierungstechnik

    Mehr zum Thema Arbeiten

    Weitere Ratgeber-Themen