Homeoffice: Regelungen und Rechte beim Arbeiten von zu Hause

    FAQ

    Arbeiten im Homeoffice:Regelungen beim Arbeiten von zu Hause

    von Christoph Schneider
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    Viele Menschen arbeiten seit der Pandemie im Homeoffice und wollen das auch weiterhin. Doch Unternehmen fordern wieder mehr Präsenz. Diese Regelungen gelten für mobiles Arbeiten.

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    Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice, Telearbeit und Co.?

    Die Begriffe Homeoffice, Telearbeit, mobile Arbeit und Heimarbeit unterscheiden sich besonders hinsichtlich rechtlicher Folgen wie dem Arbeitsschutz. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängig, das heißt es gibt keinen festen Arbeitsplatz. Bei Heimarbeit werden Auftragsarbeiten ausgeführt, in der Regel in der eigenen Wohnung. Für Homeoffice gibt es keine gesetzliche Definition. Allgemein ist damit das gelegentliche oder ständige Arbeiten von zu Hause gemeint. Telearbeit ist der deutsche Begriff für Homeoffice.

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    Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

    Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Ob ein Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten darf, entscheidet in erster Linie der Arbeitgeber. In manchen Fällen regelt das ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag. Mitarbeiter im Produktionsbereich können in der Regel nicht im Homeoffice arbeiten.

    Welche Rechte hat der Arbeitgeber?

    Besteht keine Vereinbarung zum Homeoffice, kann der Arbeitgeber diese auch nicht einseitig einführen oder den Arbeitnehmer zum Arbeiten von zu Hause zwingen. Falls im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung nichts zum Homeoffice steht, ist es sinnvoll, einen Zusatz zum Arbeitsvertrag abzuschließen.
    Die Homeoffice-Vereinbarung muss Regelungen über den Arbeitsort, Art der zu leistenden Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsmittel beinhalten. Es ist aber auch denkbar, dass der Arbeitnehmer sein Einverständnis stillschweigend erklärt, indem er beispielsweise die nötige Ausstattung in Empfang nimmt und die Arbeit von zu Hause aus aufnimmt.
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    Arbeitszeit, Datenschutz: Welche Gesetze gelten im Homeoffice?

    Auch für die Tätigkeit im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz. Arbeitnehmer müssen daher die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit einhalten. Der Arbeitgeber sollte auf die Einhaltung dieser Vorschriften hinweisen und zudem ein Regelungsmodell für die Zeiterfassung finden, während die Mitarbeiter nicht im Betrieb sind. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer auch verpflichten, Umfang und Lage der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und vorzulegen.
    Das Datenschutzrecht muss auch bei einer Tätigkeit im Homeoffice beachtet werden. Hier gelten dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie an einem Arbeitsplatz im Unternehmen. Der Arbeitgeber hat außerdem für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer Sorge zu tragen.

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    Homeoffice: Wer trägt die Kosten?

    Die Kosten für die Einrichtung des Homeoffice übernimmt in der Regel der Arbeitgeber. Es sei denn, beide Seiten vereinbaren abweichende vertragliche Regelungen. Zu diesen Kosten können die Anschaffung der Büroeinrichtung, Anschaffung und Pflege der Kommunikationseinrichtungen, Beleuchtung, Heizung oder der dienstliche Anteil der Raummiete gehören. Dem Arbeitnehmer steht ein Aufwendungsersatz zu. Die private Nutzung von Arbeitsmitteln des Arbeitnehmers sollte ausgeschlossen werden.
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    Wo liegen die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

    Homeoffice kann das gegenseitige Vertrauen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer positiv beeinflussen. Außerdem lassen sich Job und Familie meist besser vereinbaren. Für Arbeitgeber bietet sich die Möglichkeit, beispielsweise durch Nebenkosten wie Raummiete, Geld zu sparen. In jedem Fall gilt: Je klarer die Arbeit von zu Hause geregelt ist, umso besser für beide Seiten.
    Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.

    Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Darauf ist der WhatsApp-Channel der ZDFheute zu sehen.
    Quelle: ZDF

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