Homeoffice: Wenn der Streit um die Arbeitszeit eskaliert

    Ärger ums Homeoffice:Wenn der Streit um die Arbeitszeit eskaliert

    von Gregor Lischka
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    Was haben Mouse-Jiggler, Auto-Clicker-Softwares und Privatdetektive gemeinsam? Alle sind Mittel in einem skurrilen Kampf um die Arbeitszeit im Homeoffice. Was ist davon legal?

    archiv - 18.03.2020, baden-wuerttemberg, stuttgart: eine frau arbeitet im homeoffice - in ihrem wohnzimmer - und nimmt an einer telefonkonferenz teil.
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    Mit Mouse-Jigglern Arbeitszeit simulieren

    Ein "Mouse-Jiggler" sorgt dafür, dass der Mauszeiger ständig in Bewegung bleibt. Das kann eine kleine rotierende Plattform, auf der man seine Maus ablegt, oder auch eine Software sein. Dadurch bleibt der Computer wach und Programme wie Microsoft Teams zeigen den Benutzer weiterhin als aktiv an.
    Ein Management-Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens, der anonym bleiben möchte, benutzt ein solches System:

    Das ist ganz praktisch, wenn man zum Beispiel mal die Wäsche machen oder ein kurzes Mittagsschläfchen während der Arbeit machen will.

    Beschäftiger, der anonym bleiben will

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    Softwares im Einsatz gegen Kontrolle vom Chef

    Aber nicht nur professionelle oder selbstgebaute Mouse-Jiggler-Geräte kommen zum Einsatz, auch entsprechende Software ist beliebt: "Ich nutze 'Move-Mouse' eigentlich täglich, weil ich mich nicht die ganze Zeit vor meinem Chef rechtfertigen will", erzählt eine weitere Informantin.
    Denn: Sobald sie in ihrem Arbeitsprogramm als inaktiv angezeigt wird, erhalte sie regelmäßig Kontrollanrufe von ihrem Chef - und dass, obwohl sie einfach nur in Ruhe offline arbeiten will.
    Softwares wie "Move-Mouse" oder auch "Auto-Clicker" sorgen auch dafür, dass sich der Maus-Cursor beziehungsweise der Mausklick wie von Geisterhand in bestimmten Intervallen aktiviert - um Präsenz und Arbeitszeit im Homeoffice zu simulieren.
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    Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund

    Wer sich im Bekanntenkreis oder in Internetforen umhört, wird schnell ähnliche Geschichten zu hören bekommen. Schließlich arbeiten etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland zumindest gelegentlich im Homeoffice - nicht alle werden es mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit immer allzu genau nehmen.
    Solche Mouse-Jiggling-Techniken sind allerdings in der Regel illegal, wenn sie beispielsweise dazu dienen, nebenbei im Haushalt noch schnell was zu erledigen. Rechtsanwalt Isaak Schumann, der sich auf Arbeits- und Strafrecht spezialisiert hat, erklärt:

    Jede Sekunde, die man vorgibt zu arbeiten, aber tatsächlich nicht arbeitet, ist Arbeitszeitbetrug.

    Isaak Schumann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Dementsprechend handele es sich auch um einen potenziellen Kündigungsgrund. Natürlich kommt es aber auch immer auf die jeweilige Ausgestaltung des Arbeitsvertrags und das Verhältnis zum Arbeitgeber an.
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    Überwachung von Beschäftigten durch Privatdetektive

    Und auch sonst treibt die Angst vor Mitarbeitern, die es sich im Homeoffice womöglich allzu gemütlich machen, bei den Arbeitgebern zum Teil wilde Blüten, so Privatdetektiv Marcus Lentz:

    Eine durchschnittliche Arbeitnehmer-Observation wird immer von drei bis vier Detektiven gleichzeitig durchgeführt.

    Marcus Lentz, Privatdetektiv

    "So eine Observation kostet 15.000 bis 20.000 Euro - und das ist es den meisten Arbeitgebern auch wert", so Lentz weiter. Er und sein Team überwachen regelmäßig im Auftrag von großen DAX-Unternehmen bin hin zu kleinen Drei-Mann-Betrieben Angestellte im Homeoffice.

    Nicht alle Kontrolltechniken sind erlaubt

    So können die Privatdetektive beispielsweise überprüfen, ob der observierte Angestellte nebenbei einem zweiten Job nachgeht. Oder sich gar nicht im Homeoffice aufhält und stattdessen Urlaub mit der Familie macht.
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    Der Einsatz dieses Mittels kann durchaus legal sein, erklärt Rechtsanwalt Isaak Schumann - zumindest unter gewissen Umständen:

    Einen Privatdetektiv kann man bei begründetem Verdacht einer schweren arbeitsrechtlichen Verfehlung einsetzen.

    Isaak Schumann, Rechtsanwalt

    Aber: "Das ist ein massiver Eingriff in die persönliche Sphäre des Arbeitnehmers. Insofern müssen schon konkrete Anhaltspunkte bestehen", erklärt Schumann weiter. Beispielsweise müssen dafür der Chefetage entsprechende Hinweise vorliegen oder der Mitarbeiter kaum noch erreichbar sein und die Arbeitsleistung drastisch nachgelassen haben.