Wahlaufruf an Wohnungslose
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe weist Menschen ohne feste Meldeadresse auf ihr Wahlrecht bei der Bundestagswahl am 23. Februar hin. Um abstimmen zu können, müssten Wohnungslose sich bis Freitag, 31. Januar, ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, teilte die Arbeitsgemeinschaft in Berlin mit. Zuständig dafür sei das Wahlamt der jeweiligen Kommune, in der sie sich gewöhnlich aufhielten.
Der Antrag muss den Angaben zufolge den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten. Als Adresse könne die Gemeindeverwaltung angegeben werden. Möglich seien der Postweg oder das Einreichen durch eine andere Person.