Moderne Sklaverei, Ausbeutung, Umweltverschmutzung, Not und Elend - auch unsere Produkte werden teilweise unter solchen Bedingungen hergestellt. Die Leidtragenden sind oftmals die Menschen am Anfang der Lieferketten.
Das deutsche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz) verpflichtet Unternehmen seit 2023 zur Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden, Kinder- und Zwangsarbeit, unfaire Löhne, fehlender Arbeits- und Gesundheitsschutz, Landraub und umweltrechtliche Verstöße sollen so verhindert werden. Das gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 sinkt die Mitarbeitergrenze auf 1.000 Angestellte.
Bei Missachtung werden Unternehmen mit Bußgeldern belegt - diese können bis zu acht Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Je nach Höhe des Bußgeldes
können Unternehmen zusätzlich für drei Jahre von öffentlichen Auftragsvergaben ausgeschlossen werden.
Kritische Stimmen bemängeln, dass die geplanten Entwürfe nicht weit genug gehen, insbesondere beim Thema Umweltschutz und Haftbarkeit. Unternehmen sollen demnach nicht für Schäden aufkommen, die von Tochterfirmen im Ausland verursacht wurden. Für Kläger würde dies bedeuten, dass die Beweislast allein bei ihnen liegen würde - für die betroffenen Menschen am Anfang der Lieferkette oftmals eine unüberwindbare bürokratische Hürde.