Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Das geht aus Mitteilungen des Europaparlaments und der
EU-Staaten hervor.
Bestätigung von Parlament und EU-Staaten steht aus
Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum
Klimawandel vereinbar sind.
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Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren
Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden, das ist normalerweise aber Formsache.
Nüsse gelten als kerngesund. Doch die Arbeitsbedingungen in Anbauländern und gigantische Transportwege weltweit verursachen dramatische Gesundheitsprobleme und Umweltschäden.07.05.2023 | 28:55 min
In Deutschland gilt bereits ein Lieferkettengesetz
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, sprach von einem guten Tag für die Menschenrechte, sie hätte sich aber noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinausgehe und mehr Unternehmen von den Regeln erfasst würden. In Deutschland gilt seit Jahresbeginn ein Lieferkettengesetz.
Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi wies darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar seien, was bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen sei. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Kritiker befürchten zu viel Bürokratie
Unionspolitiker hatten sich ähnlich wie Wirtschaftsvertreter in der Vergangenheit eher kritisch zu dem Gesetz geäußert. Sie befürchteten etwa zu großen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind.
Was bislang in Deutschland gilt: Das deutsche Lieferkettengesetz greift für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten - laut Wirtschaftsministerium wären das rund 900. Ab 2024 sinkt die Mitarbeitergrenze auf 1.000. Betroffene Firmen müssen auch unter den deutschen Vorgaben unter anderem analysieren, wie groß das Risiko ist, dass sie von Menschenrechtsverstößen wie Zwangsarbeit profitieren. Wenn sie Hinweise auf Verstöße haben, müssen sie entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Mit dem deutschen Lieferkettengesetz sollen Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Doch wie stark schützt es Betroffene wirklich?24.01.2023 | 9:25 min
Kontrolliert werden die Vorgaben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es geht auch eingereichten Beschwerden nach. Stellt das Bundesamt Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, können auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Quelle: dpa