ETF-Auszahlplan erstellen: Wie richtiges Entsparen gelingt
Ausstieg aus der Geldanlage:ETF-Auszahlplan erstellen: So geht's
von Svetlana Leitz
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Ob für Einkünfte im Ruhestand oder als Anzahlung für eine Immobilie - worauf es beim Verkauf von ETFs ankommt und wie Sie den idealen ETF-Auszahlplan für Ihre Ziele gestalten.
Ob Rentenlücke oder größere Investition – ein ETF-Auszahlplan hilft, dass das dort angesparte Vermögen nach den inviduellen Bedürfnissen augezahlt wird.
Quelle: Imago
Oft geht es beim Thema ETF und Aktien um die ersten Schritte beim Anlegen. Seltener taucht die Frage auf: Wie bekomme ich mein Geld am Ende eigentlich wieder und worauf muss ich beim sogenannten Entsparen achten?
Wann Sie mit dem Auszahlen beginnen sollten
Den einen richtigen Zeitpunkt, um mit dem Auszahlen aus dem ETF zu beginnen, gibt es laut Finanztip-Experte Timo Halbe eigentlich nicht. Entscheidend sei vielmehr, was ursprünglich der persönliche Grund für die Geldanlage war.
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In manchen Fällen ist es ganz einfach, etwa wenn Anleger*innen zum Beispiel 100.000 Euro für die Anzahlung einer Immobilie benötigen. Hat der ETF diese Summe erreicht, kann der Betrag entnommen und auf einem Tagesgeldkonto zwischengeparkt werden.
Häufig ist ein ETF allerdings für die Altersvorsorge gedacht. Mit dem "Entsparen" können Anleger*innen dann zu Beginn ihres Ruhestands anfangen. Um im Alter nach und nach Beträge abzuheben, lohnt es sich schon früh zu planen, wie viel Geld pro Monat zur Verfügung stehen soll.
Berechnen Sie Ihre Rentenlücke: Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Nettogehalt (Ihr Lebensstandard) und Ihrem gesetzlichen Rentenanspruch. Den Rentenanspruch entnehmen Sie aus der Renteninformation oder dem Serviceportal der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn Sie Ihre Rentenlücke mit Ihrer Lebenszeit zwischen Renteneintritt und Lebenserwartung multiplizieren, wissen Sie, welchen Betrag Sie privat ansparen müssen, um Ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Vergessen Sie nicht, die Inflation mit einzubeziehen. Hilfe bieten Rentenlücken-Rechner, zum Beispiel vom Deutschen Institut für Altersvorsorge oder von Finanztip.
Wer sich für einen ETF-Sparplan entscheidet, kann mit einem Entnahmerechner, zum Beispiel von Finanztip oder Stiftung Warentest, einen Auszahlplan erstellen. Der zeigt Szenarien auf, wie viel Geld Sie regelmäßig für welche Dauer entnehmen können.
Warum sich gestückelte Entnahmen lohnen
Timo Halbe rät Anleger*innen, falls möglich, lieber regelmäßig kleine Teile als die gesamte Summe auf einmal auszuzahlen: "So kann sich die Rendite im ETF immer noch weiterentwickeln."
ETFs sind zur langfristigen Geldanlage geeignet. Der Geldanlage-Experte empfiehlt, ETFs mindestens zehn bis 15 Jahre zu halten , gerne auch länger. Zudem investieren ETFs breit gestreut, um das Anlagerisiko zu verringern. Daher braucht der Aufbau der Rendite seine Zeit. Wer lange anlegt, kann schlechte Phasen an der Börse außerdem einfach aussitzen.
Umso früher man anfängt und umso mehr Zeit man hat, desto weniger muss man beiseitelegen, um sein Sparziel zu erreichen.
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Timo Halbe, Experte für Geldanlagen
ETF steht für exchange traded fund. Bislang waren das vor allem passive Indexfonds. Jetzt gibt es auch aktiv gehandelte ETFs. Hier entscheidet ein Manager, was im ETF landet.
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Dazu kommt der Zinseszinseffekt. Der sorgt dafür, dass der Wert der Anlage mit der Zeit überproportional wächst, wenn die erhaltenen Zinsen gleich wieder mit angelegt werden und ihrerseits Zinsen bringen. Je länger Geld im ETF bleibt, desto eher kann es noch mehr werden.
Anfallende Steuern beim ETF-Verkauf
Auch mit Blick auf anfallende Steuern lohnt sich die stückweise Entnahme des Geldes in vielen Fällen. Wer eigene Anteile im ETF mit Gewinn verkauft, muss bei der Ausschüttung 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Steuern führen Banken aus Deutschland automatisch ab.
Mit einem Freistellungsauftrag sind Kapitalerträge wie Zinsen bis zu 1.000 Euro steuerfrei. Doch wie wird dieser optimal eingesetzt? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
von Maren Kaps
FAQ
Die gute Nachricht ist, dass Anleger*innen pro Jahr der sogenannte Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro zusteht. Der bleibt steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Paaren sind es 2.000 Euro im Jahr. Wer einen Freistellungsauftrag bei der Bank einrichtet, bekommt erst für Beträge, die darüber hinausgehen, Steuern abgezogen. Allein wegen des Sparerpauschbetrags lohnt es sich, die Geldentnahme über mehrere Jahre zu stückeln.
Mehr Rendite durch Umschichten
Wer seinen ETF strategisch auflöst, kann sich oft mehr Gewinne sichern. ETF-Anteile werden automatisch nach dem Prinzip "First in, first out" verkauft. Das heißt, die Anteile, die zuerst im Depot waren, werden auch zuerst wieder verkauft. Allerdings haben die ältesten Anteile durch die lange Anlagezeit oft am meisten Gewinn erwirtschaftet. Es werden also die meisten Steuern fällig.
Hier können sich Anleger*innen eine Steuerregel zunutze machen. Wer regelmäßig, zum Beispiel alle zehn Jahre, einen neuen ETF bespart, kann selbst bestimmen, welche Anteile er zuerst veräußert. So können Anleger*innen, die "von jung nach alt" verkaufen, die Steuerlast von klein nach groß umdrehen.
Unterm Strich senken Anleger*innen so die Steuerlast nicht. Allerdings bekommen so die wertvollsten, alten Anteile im ETF noch Jahre mehr Zeit, um im Wert zu wachsen und so die Rendite zu steigern. Laut Finanztip-Experte Timo Halbe könne das je nach Anlagesumme mehrere Zehntausend Euro ausmachen.
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Quelle: dpa
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