Wohn-Riester: Was man über die Eigenheim-Rente wissen sollte
"Eigenheimrente" erklärt:Was man über Wohn-Riester wissen muss
von Katharina Spreier
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Mit einem Riester-Vertrag lässt sich auch ein Eigenheim bezuschussen. Wie funktioniert das und was muss dabei beachtet werden? Wissenswertes über die sogenannte "Eigenheimrente".
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Es gibt etwa 16 Millionen Riester-Verträge in Deutschland. Riester ist eine staatlich bezuschusste Form der privaten Altersvorsorge: Man zahlt einen Teil seines Bruttoeinkommens ein und bekommt vom Staat Zulagen, die das ersparte Vermögen erhöhen. Über die Jahre kann eine größere Summe zusammenkommen. Wenn man dieses Geld nutzen möchte, um so ein Eigenheim oder einen Umbau zu finanzieren, dann nennt man das "Wohn-Riester" oder auch "Eigenheimrente".
Der Gedanke dahinter: Die Investition in eine Immobilie ist auch eine Form der Altersvorsorge, denn immerhin fallen so im Alter die monatlichen Wohnkosten weg oder zumindest kleiner aus.
Was bei Wohn-Riester gefördert wird
Das Geld kann entweder zum Kauf oder Bau einer Immobilie dienen, ebenso für den Kauf von Pflichtanteilen in einer Wohnungsgenossenschaft. Aber auch Sanierungen werden gefördert - und zwar dann, wenn sie entweder eine Immobilie barriereärmer machen oder energetisch auf den neuesten Stand bringen.
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In allen Fällen gilt: In der Immobilie, um die es sich handelt, muss man die Absicht haben, langfristig zu leben - und das auch vorweisen können. Sollte man irgendwann doch ausziehen wollen, ergeben sich unter Umständen finanzielle Nachteile durch eine sofortige Versteuerung.
Besonders bei Sanierungen gibt es Auflagen, die man einhalten muss, um das Geld zu erhalten. So muss man bei Umbauten zum Barriereabbau beispielsweise die DIN-Normen einhalten. Bei energetischen Sanierungen müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt und nachgewiesen werden.
Außerdem ist es wichtig, dass man langfristig in der Immobilie wohnt. So ist bis auf in Ausnahmefällen vorgegeben, dass man die Immobilie bis zum 85. Lebensjahr bewohnen muss.
Was es steuerlich zu beachten gibt
Riester-Verträge arbeiten nach dem Prinzip der nachträglichen Besteuerung. Sprich: Man zahlt während der Sparphase weniger Steuern an das Finanzamt und muss stattdessen die Riester-Auszahlung im Rentenalter versteuern.
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Bei "Geld-Riester", einer Riester-Form, bei der während der Auszahlungsphase eine monatliche Rente im Alter entsteht, wird dieser monatliche Betrag versteuert. Bei "Wohn-Riester" gibt es diese Rentenzahlungen nicht. Hierbei wird über den genutzten Geldbetrag in einem sogenannten "Wohnförderkonto"-Buch geführt. Bei Beginn der eigentlichen Auszahlungsphase, spätestens mit 67 Jahren, gibt es zwei Möglichkeiten:
Die gesamte Summe auf dem Wohnförderkonto wird auf einmal mit einem sogenannten Auflösungsvertrag versteuert. Dabei ergibt sich ein Rabatt von 30 Prozent. Wichtig ist, dass der erlassene Betrag nachversteuert werden muss, sollte man die Immobilie vor dem 85. Lebensjahr nicht mehr selbst nutzen.
Die Summe wird bis zum vollendeten 85. Lebensjahr anteilig monatlich versteuert.
Eine Geldentnahme aus einem Riester-Vertrag muss bei der Zentralen Zulassungsstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Man muss dabei einige Fristen beachten: Bei Sanierungen müssen die Baumaßnahmen ab sechs Monaten vor der Geldentnahme und spätestens 12 Monate danach erfolgen - es ist also auch möglich, erst nach Beginn der Baumaßnahmen Geld zu entnehmen.
Beim Immobilienkauf sind die Fristen länger. Den Darlehensvertrag muss man drei Jahre vorher bis drei Jahre nachher aufgenommen haben.
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Für wen sich Wohn-Riester lohnt
Grundsätzlich seien Finanzierungen mit Wohn-Riester komplex. Finanzexperte Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergänzt: "Grund- und Kinderzulagen haben einen zusätzlichen Tilgungseffekt. In der Tilgungsphase sind Wohnriesterdarlehen daher vergleichsweise schneller getilgt als ungeförderte Darlehen, allerdings steht dem die Besteuerung der Tilgungsleistungen in der Rentenphase entgegen. Entscheidend dafür ist das gesamt zu versteuernde Einkommen im Alter."
Riester-Zinsen sind meist günstiger als etwa Baukredit-Zinsen. Oft ist es auch für kleinere Beträge schwierig, eine Baufinanzierung zu bekommen. Wohn-Riester eignet sich hingegen auch dafür. Falls man mit seinem Riester-Vertrag nicht zufrieden sein sollte, ist die Nutzung für Wohn-Riester eine Möglichkeit, um den Vertrag aufzulösen.
Vor der Entscheidung zu Wohn-Riester lohnt sich ein Termin bei einer unabhängigen Beratung, um alle Faktoren abzuwägen.
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