Wenn die Bahn nicht kommt: Bei Streiks zu Hause bleiben?

    FAQ

    Warnstreiks im ÖPNV:Darf ich bei Streiks zu Hause bleiben?

    von Christoph Schneider
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    Wenn Verdi den ÖPNV bestreikt, stehen Busse und Straßenbahnen still. Wie sieht es mit den Rechten von Arbeitnehmern aus? Darf man zu Hause bleiben? Müssen Schüler in die Schule?

    Bahnen der KVB stehen im Depot und Streik-Plakate hängen an den Fenstern der KVB-Zentrale, da die Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens heute die Arbeit niedergelegt haben.
    Die Gewerkschaft Verdi hat zu bundesweiten Streiks im Nahverkehr aufgerufen. Trotz stehender Busse und Bahnen gibt es weiterhin keine Lösung.21.02.2025 | 1:40 min
    Was es für Arbeitnehmer bedeutet, wenn - wie aktuell - Verdi den ÖPNV bestreikt:

    Müssen Kinder in die Schule, wenn der ÖPNV streikt?

    Ja, sie müssen, so lautet die klare Antwort. Die staatlich angeordnete Schulpflicht besteht grundsätzlich auch bei Streiks im ÖPNV, sagen die Kultusministerien übereinstimmend. Aber: Jede einzelne Schule kann selbst entscheiden, ob sie im Sinne der Schulbesuchsverordnung vom Unterricht befreit. Das könnte besonders dann gelten, wenn Schülerinnen und Schüler besonders auf Busse und Bahnen angewiesen sind, also regelmäßig im ländlichen Raum. Eltern sollten deswegen auf Informations- und Hinweisschreiben der Schulleitungen achten.
    Sollte es zu Fehlzeiten an einem Streiktag kommen, sind Schulen gehalten, damit kulant umzugehen. Und: Wo möglich, kann der Schultag auch digital durchgeführt werden. Vielleicht helfen auch von den Eltern eingerichtete Fahrgemeinschaften für die Kids.
    Eine Frau geht an Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe BVG mit Fahnen der Gewerkschaft Verdi und dem Schild «Heute Warnstreik» im Betriebshof Lichtenberg entlang.
    Die angekündigten Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi begannen mit dem Aussetzen des Berliner Nahverkehrs. Streiks in sechs weiteren Bundesländern folgen am Freitag.20.02.2025 | 0:21 min

    Muss ich an den Arbeitsplatz, wenn ich auf den ÖPNV angewiesen bin?

    Grundsätzlich ja - es gibt einen arbeitsvertraglichen Erfüllungsanspruch, den der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zu erbringen hat. Sollten keine Busse und Bahnen fahren: Bilden Sie Fahrgemeinschaften - vielleicht gibt es Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Auto unterwegs sind und Sie mitnehmen können. Oder weichen Sie, sofern möglich, auf Fahrrad, E-Bikes, E-Scooter, Bike- oder Carsharing-Angebote aus. Wenn Sie an einem Streiktag ausnahmsweise mit dem Auto fahren, planen Sie mehr Zeit ein, die Straßen können voller als sonst sein. Und: Informieren Sie Ihren Vorgesetzten, wenn Sie später kommen.

    Gibt es Alternativen zur Präsenzarbeit?

    Wo möglich, kann aber auch an einem Streiktag nach Absprache ins Homeoffice ausgewichen werden. Alternativ sollte man Urlaub beantragen oder Überstunden abbauen. Entscheidend ist aber immer: Rechtzeitig mit dem Vorgesetzten sprechen.
    ZDF-Reporter Markus Wolsiffer
    Seit dem Morgen legen Warnstreiks große Teile des öffentlichen Nahverkehrs in mehreren Bundesländern lahm. ZDF-Reporter Markus Wolsiffer mit einer Einschätzung aus Wiesbaden.21.02.2025 | 0:57 min

    Fazit

    Die Faustformel: Bleiben Sie immer mit Ihrem Chef im Gespräch. Fragen Sie konkret vor anstehenden Streiktagen nach Homeoffice, Überstundenabbau oder beantragen auch kurzfristig einen Tag Urlaub. Dann lassen sich auch diese Tage gut überstehen.
    Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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    Quelle: dpa

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    Der Beitrag wurde erstmals am 23. März 2023 veröffentlicht. Für die erneute Publikation wurde er am 21.02.2025 aktualisiert.

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