Fahrradlicht und Reflektoren: Fahrradbeleuchtung im Winter

    Radeln in der dunklen Jahreszeit:Die richtige Beleuchtung fürs Fahrrad

    von Esther Burmann
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    Der Herbst ist da, die Tage werden kürzer. Das bedeutet, viele Radfahrer sind jetzt öfter im Dunkeln unterwegs. Bei der Beleuchtung des Fahrrads gibt es einiges zu beachten.

    Ein Fahrradfahrer im Dunkeln auf einer Straße, links und rechts neben ihm durch Langzeitbelichtung hervorgerufene Lichtstreifen-Effekte von Auto-Rücklichtern.
    Je dunkler die Tage werden, desto wichtiger wird die richtige Fahrradbeleuchtung. Welche Beleuchtung ist am Fahrrad erlaubt und wie ist man am besten sichtbar?
    Quelle: imago/Panthermedia

    Die richtige Fahrradbeleuchtung ist vor allem im Dunkeln, bei Dämmerung oder schlechten Sichtverhältnissen das A und O - nicht nur für die Sicht des Fahrradfahrers, sondern auch, um von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt in Paragraf 67, was am Fahrrad erlaubt ist und was nicht - so auch in puncto Licht. Am wichtigsten ist es, keine anderen Verkehrsteilnehmer zu blenden.
    Aber auch für einzelne Rückleuchten und Scheinwerfer gibt es bestimmte Regelungen. Laut StVZO dürfen Fahrräder "nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind".
    Ein Fahrradfahrer mit Helm und gelber Jacke auf einer Fahrradstraße.
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    Welche Fahrradlichter vorgeschrieben sind

    Vorne sind ein Scheinwerfer und ein Rückstrahler beziehungsweise Reflektor vorgeschrieben, hinten eine Schlussleuchte und ebenfalls ein Rückstrahler. Die Lichter dürfen nicht blinken oder von Gepäck verdeckt werden. An den Pedalen sind gelbe Rückstrahler jeweils hinten und vorne Pflicht. René Filippek vom ADFC erklärt: "Alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad, ob Reflektoren oder Leuchten, müssen vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein. Diese Zulassung erkennt man am Prüfzeichen: Eine Wellenlinie gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer."

    Die vorgeschriebenen Reflektoren, vorne weiß und hinten rot, dürfen jeweils mit dem Licht verbaut sein. Schlussleuchte und Rückstrahler/Reflektor hinten müssen nach StVZO auf einer Höhe zwischen 25 und 120 Zentimetern angebracht werden. Beim Rückreflektor gilt, dass er nicht dreieckig sein darf. Vorderlichter müssen auf einer Höhe zwischen 40 und 120 Zentimetern montiert werden. So stellt man sicher, dass man niemanden blendet und trotzdem den Weg vor sich beleuchtet.

    Auch für die Reifen gibt es Vorgaben: Fahrradfahrer haben die Wahl zwischen drei Möglichkeiten. Es gibt weiße, retroreflektierende Streifen, die man an den Reifen oder Felgen befestigt. Die zweite Möglichkeit sind sogenannte Speichenhülsen an jeder Speiche des Vorder- und Hinterrads, die ebenfalls retroreflektierend sind. Alternativ kann man pro Reifen mindestens zwei Speichenreflektoren - auch Katzenaugen genannt - anbringen. Diese sollten um 180 Grad versetzt sein.
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    Die richtige Frontbeleuchtung

    Das Vorderlicht kann entweder ein abnehmbarer akku- oder batteriebetriebener Scheinwerfer sein oder ein fest verbauter Scheinwerfer, der mit einem Dynamo betrieben wird. Die meisten Stadt-Fahrräder haben einen fest verbauten Scheinwerfer. Die batterie- und akkubetriebenen Lichter eignen sich vor allem für Mountainbikes oder Rennräder, weil man sie im Hellen, wenn sie nicht benötigt werden, abnehmen kann und das Fahrrad somit leichter ist.
    Das Licht ist nicht nur dafür da, um gesehen zu werden, sondern auch, damit man als Fahrradfahrer den Weg vor sich ausreichend beleuchten kann. Daher gilt für beide Arten von Lichtern, dass sie mindestens eine Lichtstärke von zehn Lux aufweisen müssen. Lux ist die Einheit, in der die Beleuchtungsstärke der angestrahlten Fläche gemessen wird.
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    Gesehen werden

    Jeder Fahrradfahrer kennt vermutlich das mulmige Gefühl, von Autofahrern nicht gesehen zu werden. Um die Sichtbarkeit grundsätzlich zu erhöhen, empfiehlt sich entsprechende Kleidung.

    Helle Kleidung und reflektierende Elemente an der Kleidung können die Sichtbarkeit bei Dunkelheit erhöhen.

    René Filippek, ADFC

    Neben der verpflichtenden Beleuchtung gibt es weitere Lichtquellen, die man nutzen darf. Einige Fahrradscheinwerfer haben beispielsweise Tagfahr-, Stand- und Fernlicht. Letzteres darf nur eingeschaltet werden, wenn man keinen Gegenverkehr hat. Auch Bremslichter sind bei einigen Schlussleuchten vorhanden. Helmlampen werden dagegen nicht empfohlen, weil sie andere Verkehrsteilnehmer blenden können.

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