Artikel nicht gescannt an der SB-Kasse: Ist das Diebstahl?
SB-Kassen und Scan and Go:Darauf sollte man an der SB-Kasse achten
von Thilo Hopert
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Viele Läden bieten die Option, an Selbstbedienungskassen zu bezahlen. Wie sich die Läden vor Diebstahl schützen und was passiert, wenn ein Artikel versehentlich nicht erfasst wird.
Versehen oder Diebstahl: Welche Konsequenzen drohen, wenn man an der Selbstbedienungskasse ein Produkt nicht einscannt?
Quelle: imago/Wolfgang Maria Weber
Während sich die einen über die Flexibilität durch Selbstbedienungskassen im Supermarkt freuen und der Kassenschlange entgehen, sind die anderen skeptisch und vertrauen das Abkassieren lieber dem Kassenpersonal an. Doch die Self-Checkout-Systeme (SCO-Systeme) haben sich im Handel etabliert, eine weitere Verbreitung der Geräte sei absehbar, heißt es laut Handelsverband Deutschland. Da bleibt die Frage: Was tun, wenn es beim Self-Check-out Probleme gibt?
So funktionieren die Self-Check-out-Systeme
Kunden scannen ihre Artikel selbst an einer speziellen Kasse, legen sie in eigene oder bereitgestellte Taschen und bezahlen am Terminal per Karte, Smartphone oder mit Bargeld.
Kunden nutzen ein Handgerät am Einkaufswagen oder eine Smartphone-App, um Artikel direkt zu scannen, wenn sie in den Einkaufswagen gelegt werden. Nach Abschluss des Einkaufs bezahlen sie direkt in der App oder an einer Expresskasse, ohne die Ware erneut aufs Band legen zu müssen.
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Artikel nicht gescannt: Versehen oder Diebstahl?
Beim Selbstscannen der Produkte kann es passieren, dass ein Artikel nicht erfasst wird - vor allem bei Großeinkäufen steigt dieses Risiko. Bemerkt man das nicht und das nicht eingescannte Produkt wandert in die eigene Tasche, ist dies dann schon Diebstahl?
"Man muss hier zunächst zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden", sagt Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin. Hat man ein Produkt unbeabsichtigt nicht gescannt, schuldet man dem Supermarkt aus zivilrechtlicher Sicht den Preis des Produktes oder man muss das Produkt zurückgeben. Für einen strafrechtlichen Vorwurf müsse laut Götze ein Vorsatz vorliegen, also dass ein Produkt ganz bewusst nicht eingescannt worden ist. Folgen können dabei eine Anzeige sowie Hausverbot sein. "Für diesen Vorwurf benötigt der Supermarkt aber einen konkreten Nachweis", so Götze.
Taschen vorbereiten: Platzieren Sie Taschen auf der dafür vorgesehenen Fläche, damit Sie die Waren einfacher einräumen können.
Barcode: Halten Sie den Barcode möglichst gerade vor den Scanner, um Fehler zu vermeiden.
Artikel ohne Scan-Möglichkeit: Informieren Sie einen Mitarbeiter, falls der Scanner einen Artikel nicht erkennt, etwa bei Obst ohne Etikett.
Beleg mitnehmen: Nehmen Sie den Kassenbon mit, falls Sie diesen beim Verlassen des Marktes vorzeigen müssen oder es später Probleme gibt.
Ruhig bleiben: Falls ein Problem auftritt (etwa eine Sperrung), bitten Sie einen Mitarbeiter freundlich um Hilfe.
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So reagieren Sie bei Selbstscanner-Fehlern richtig
Fällt einem beim Einpacken doch noch auf, dass ein Artikel nicht eingescannt wurde, sollte man offen und transparent damit umgehen und sich an das Personal vor Ort wenden. Auch wenn es im ersten Moment unangenehm ist, sollten Sie nicht versuchen, den Fehler zu vertuschen. Dies könnte wiederum als Vorsatz ausgelegt werden.
Taschenkontrollen durch das Ladenpersonal sind nur mit Ihrer Zustimmung erlaubt. Eine Durchsuchung darf ausschließlich von der Polizei durchgeführt werden - und auch das nur, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt, etwa wenn das Personal beobachtet hat, dass jemand Ware ohne zu zahlen in die Tasche steckt. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Ohne diesen konkreten Verdacht müssen Sie der Forderung nicht nachkommen. Wenn das Personal hartnäckig bleibt, sollten Sie darauf bestehen, dass die Polizei gerufen wird, rät Rechtsexperte Simon Götze.
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von Agnes Heitmann
FAQ
So sichern sich die Supermärkte ab
"Mit der zunehmenden Verbreitung von SCO-Systemen steigt auch das Diebstahlrisiko", sagt Ulrich Binnebößel, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr beim Handelsverband Deutschland (HDE). Allerdings: Konkrete Zahlen würden dem HDE nicht vorliegen, auch Besonderheiten wie ein sprunghafter Anstieg der Diebstahlquote seien nicht bekannt.
Viele Unternehmen arbeiten derzeit daran, die Gefahren zu minimieren.
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Ulrich Binnebößel, Handelsverband Deutschland
Zudem gibt es auch immer noch Personal, das in den SB-Bereichen weiterhilft. Das wird aktuell auch meistens für die Alterskontrolle beim Kauf von Alkohol oder Zigaretten benötigt.
Ausgangsschleusen
Gewichtskontrollen durch Waagen
Kameraüberwachung
Kundenmonitore
Einblendung von Bon-Daten in Kamerabildern
KI-Systeme zur Verhaltens- und/oder Produkterkennung
Plausibilitätskontrollen durch Datenauswertungen
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Klassische Kassen bleiben erhalten
Auch wenn die SB-Kassen immer beliebter werden - Ziel sei es natürlich, alle Kunden anzusprechen, so Ulrich Binnebößel. Der Handel ist sich demnach bewusst, dass nicht alle den Self-Check-out nutzen, sei es aus Gewohnheit, dem Bedarf nach dem persönlichen Kontakt oder aus einem schlicht komischen Gefühl beim Selfscanning. Klassische Kassen werden also erhalten bleiben.
Auf der anderen Seite würden die Unternehmen eine stetige Weiterentwicklung der Technologien verfolgen, um den Kunden gerecht zu werden, die grundsätzlich zur Nutzung bereit sind, so Binnebößel.
Einzelhändler setzen zunehmend auf SB-Kassen, an denen Kunden die Produkte selbst einscannen. Zugleich sind Ladendiebstähle zuletzt deutlich gestiegen. Gibt es einen Zusammenhang?
mit Video
Quelle: dpa
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