Garage richtig nutzen: Was erlaubt ist und was nicht

    Lagern statt Parken?:Garage nutzen: Wann Bußgelder drohen

    von Esther Burmann
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    Autowerkstatt, Partyzimmer oder Abstellraum - theoretisch kann eine Garage vielseitig genutzt werden. Nicht alles ist erlaubt. Wird die Garage zweckentfremdet, drohen Bußgelder.

    Blick in eine Doppelgarage zugestellt mit vielen Kisten, Fahrrädern, Möbeln und Haushaltsgegenständen.
    Die eigene Garage nicht als Parkplatz, sondern als Lagerraum nutzen: Nicht jede Zweckentfremdung ist erlaubt.
    Quelle: Imago / Panthermedia

    Manche Garagenbesitzer nutzen die Garage nicht als Stellplatz für ihr Fahrzeug. Stattdessen werden dort Möbel und Kisten gelagert, Grillzubehör und Haushaltsgegenstände abgestellt, die Garage sogar als Party- oder Büroraum genutzt.
    Die Garage ist also nicht nur in der Theorie ein vielseitiger Raum. Allerdings ist in der Praxis gesetzlich festgelegt, was hier stehen darf und was nicht. Die meisten Gegenstände gehören leider nicht in die Garage, sagt Sicherheitsingenieur Donato Muro. Was in der Garage erlaubt ist, wird in der sogenannten Garagenverordnung festgelegt - und die ist in jedem Bundesland etwas anders.

    Garagen sind nicht für andere Nutzungen, zum Beispiel als Lager oder Werkstatt, vorgesehen.

    Donato Muro, Sicherheitsingenieur

    Meist würden die erforderlichen Sicherheitsstandards nicht erfüllt, so Muro, besonders bei Brandschutzmaßnahmen wie Sprinkleranlagen oder Rauchmeldern.
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    Das darf in eine Garage

    Grundsätzlich gilt: Die Garage ist für das Auto vorgesehen. Das heißt, das Fahrzeug sollte jederzeit problemlos rein- und rausfahren können und nicht durch herumstehende Gegenstände behindert werden. Zusätzlich dürfen in der Garage nur kraftfahrzeugbezogene Gegenstände aufbewahrt werden.
    Die Regeln zur Garagennutzung wurden eingeführt, weil besonders in Städten Parkplätze knapp sind. Bestehende Garagen und Stellplätze sollen daher Autos zur Verfügung stehen. Wer beim Hausbau eine Genehmigung für eine Garage erhält, verpflichtet sich meist, diese nicht anders zu nutzen. Soll die Garage beispielsweise als Büro oder Lager dienen, ist dafür eine zusätzliche Genehmigung vom Bauamt nötig.

    Solange die Garage nicht als Werkstatt genutzt wird, dürfen bestimmte Dinge in der Garage gelagert werden.

    1. Erlaubtes KFZ-Zubehör:
    • Autowerkzeug
    • Reifen, Felgen und Wagenheber
    • Dachboxen und Gepäckträger
    • Kindersitze
    • Starthilfekabel und Ersatzbirnen
    • Warndreieck, Verbandskasten und Eiskratzer
    • Reinigungsmittel

    2. Geringe Mengen Flüssigkeiten:
    • Schmier- und Frostschutzmittel
    • Öl
    • Scheibenreiniger

    Einige Bundesländer erlauben die Aufbewahrung geringer Mengen von Benzin oder Diesel, solange die Behälter bruchsicher und fest verschlossen sind. Um herauszufinden, wie viel Kraftstoff in der Garage gelagert werden darf, sollte man in die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes schauen.
    Eigentümer einer Garage dürfen meist Fahrräder darin parken, solange das Auto dadurch nicht behindert wird. Für Motorräder gelten dieselben Regeln. Ist die Garage gemietet, entscheidet der Vermieter, ob Fahrräder dort stehen dürfen. Er kann auch weitere Regelungen im Mietvertrag vorgeben.

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    Das ist in der Garage verboten

    Eine Garage darf nicht als Werkstatt genutzt werden, auch wenn Werkzeug darin erlaubt ist. Ebenso ist die Nutzung einer Garage als Partyraum oder Abstellkammer tabu. Sogar ein nicht angemeldeter Oldtimer kann zu Strafgebühren führen. Die Garage darf auch nicht als Verkaufsraum oder zur Lagerung von Saisongegenständen wie Skiausrüstung oder Gartenmöbel genutzt werden.
    Eine Ausnahme besteht, wenn man die Garage nur kurz umfunktioniert, etwa für einen Abend als Partyraum. Voraussetzung ist: sie wird anschließend wieder leergeräumt, sodass das Auto dort wieder geparkt werden kann. Aus Sicherheitsgründen sind Gasflaschen, Rasenmäher oder auch der Gasgrill in der Garage nicht gestattet. Generell dürfen keine explosiven, brennbaren oder gefährlichen Stoffe gelagert werden.
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    Bußgelder und Strafen

    Das Ordnungsamt darf kontrollieren, ob Garagen für das Auto genutzt oder zweckentfremdet werden. Im besten Fall muss man bei einem Verstoß lediglich die Garage entrümpeln. Aber auch ein Bußgeld kann fällig werden, wobei der genaue Betrag ja nach Bundesland variiert.

    Es können Bußgelder zwischen 500 und 50.000 Euro verhängt werden!

    Donato Muro, Sicherheitsingenieur

    Die Höhe des Bußgelds hänge von der Schwere des Verstoßes und der damit einhergehenden Gefährdung ab, erklärt Muro. Mietern drohe im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietvertrages. Wer als Eigentümer seine Garage trotzdem anderweitig nutzen möchte, muss einen entsprechenden Bauantrag stellen.

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