Mittelspurschleicher: Was tun bei Nötigung im Straßenverkehr

    Mobilität im Straßenverkehr:Mittelspurschleicher trotz Rechtsfahrgebot

    von Stephanie Wickel
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    Mittelspurschleicher gelten als Nötigung im Straßenverkehr. Was für die einen bequem ist, ist für andere ein Sicherheitsrisiko, denn Ungeduld führt oft dazu, rechts zu überholen.

    Eine stark befahrene Autobahn in der Dämmerung, die Scheinwerfer der Autos werfen ein verzerrtes orangenes, rotes und weißes Licht.
    Mittelspurschleicher behindern den Verkehr. Trotz Rechtsfahrgebot gibt es viele Menschen, die auf der mittleren Spur zu langsam fahren. Rechts zu überholen bietet jedoch hier keine Lösung.
    Quelle: dpa

    Jeder Autofahrer kennt die Situation: Feierabendverkehr auf der Autobahn, alle möchten so schnell wie möglich nach Hause. Die linke Spur ist gut gefüllt, die rechte ist bis auf einige LKW fast leer - und auf der mittleren Spur tuckert ein Auto gemütlich vor sich hin. Und das, obwohl rechts von ihm alles frei ist.
    Die Besonnenen unter uns warten, bis sich auf der linken Spur eine Lücke bildet, andere ziehen rechts vorbei und bringen sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer durch ihre Ungeduld in Gefahr. Aber wie sieht es rechtlich mit dem Schleichen auf der Mittelspur aus? Schließlich gilt in Deutschland doch das Rechtsfahrgebot, oder nicht?

    Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

    Sonderregelung für Mittelspur

    Ganz so einfach ist es allerdings nicht, denn es gibt eine gesetzliche Sonderregelung für Straßen mit drei oder mehr Spuren pro Richtung im Paragraf 7 der StVO. Dort ist einem Kraftfahrzeug erlaubt, den Mittelstreifen durchgängig zu befahren, solange sich hin und wieder ein Fahrzeug auf der rechten Spur befindet - und zwar ausdrücklich "abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren."
    Es ist also nicht verpflichtend, jede Lücke auf der rechten Spur zu nutzen. Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll laut Verkehrsexperten des ADAC gefährliche Spurwechsel reduzieren und das Fahren in Schlangenlinien vermeiden.

    Rechtsfahrgebot nach 20 Sekunden wieder berücksichtigen

    Wenn der nächste Überholvorgang bereits absehbar ist, dürfen Autofahrer also auf der mittleren Spur weiterfahren. Sollte die rechte Spur aber für deutlich länger als 20 Sekunden frei sein, müsse dorthin zurückgewechselt werden, rät der ADAC.
    Diese Faustregel beruht unter anderem auf einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1989. Allerdings wurde in dem Urteil hauptsächlich klargestellt, dass die früher oft zitierte "20-Sekunden-Regel", nach der man bereits nach 20 Sekunden zurück auf die rechte Spur wechseln muss, nur für zweispurige Straßen gelte.
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    Eine Befreiung vom Rechtsfahrgebot scheidet vielmehr aus, wenn der Abstand zu dem rechts haltenden oder vorausfahrenden Fahrzeug so groß ist, dass der Benutzer des mittleren Fahrstreifens nach Einscheren auf die rechte Fahrbahn dort längere Zeit mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren könnte.

    Auszug aus dem Urteil des OLG Düsseldorf  2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II

    Mittelspurschleicher müssen mit Bußgeld rechnen

    Doch auch wenn der Gesetzgeber die Vorschriften diesbezüglich teilweise schwammig formuliert, heißt es im Bußgeldkatalog: Wer ohne legitimen Grund dauerhaft auf der Mittelspur fährt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Verursacht man dadurch einen Unfall, wird es sogar noch teurer. Auch wenn es auf der Mittelspur bequem ist, sollten Autofahrer nach rechts wechseln, solange die Straße lange genug frei ist.
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    Rechts überholen ist keine Lösung

    Aber auch für die ungeduldigen Verkehrsteilnehmer unter uns gilt: Ruhe bewahren, sonst wird es teuer. Denn abgesehen vom Unfallrisiko, welches durch das Überholen von rechts massiv erhöht wird, gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 100 Euro. Falsches Überholen bei einer unklaren Verkehrslage und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird mit einem Bußgeld von 250 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft.
    Es gibt lediglich zwei Ausnahmen für dieses Verbot: Sollten sich im stockenden Verkehr bzw. Stau Fahrzeugschlangen auf allen Spuren bilden, darf langsam auch rechts vorbeigefahren werden. Die andere Ausnahme stellt der Beschleunigungsstreifen einer Autobahn dar.
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