Rotes Dreieck: Innenministerium erweitert Hamas-Verbot

    Rotes Dreieck, Terroristen-Fotos:Innenministerium erweitert Hamas-Verbot

    von Birgit Franke
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    Das Bundesinnenministerium stuft das rote Dreieck und Bildnisse von Hamas-Führern als verbotene Kennzeichen ein. Mit dem Dreieck sollen offenbar Feinde markiert werden.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD spricht im Deutschen Bundestag
    Bundesinnenministerin Nancy Faeser erweitert das Hamas-Verbot.
    Quelle: dpa

    Das Bundesinnenministerium stuft offenbar auch das rote Dreieck, das die Hamas zur Markierung von Feinden verwendet, und Bilder von Hamas-Repräsentanten als verbotene Kennzeichen der islamistischen Terrororganisation ein.
    In einem internen Schreiben, über das zuerst die "Welt" berichtete, wies Nancy Faesers (SPD) Innenministerium die Bundesländer darauf hin, dass auch das rote Dreieck und Bilder der Hamas-Repräsentanten verbotene Kennzeichen der islamistischen Terrororganisation sind.

    Rotes Hamas-Dreieck: Feinde markieren?

    Die Hamas nutzt das nach unten gerichtete rote Dreieck in ihren Propagandavideos, um ihre Feinde zu markieren und Angriffsziele zu kennzeichnen, erklärt der Nahostwissenschaftler Tom Khaled Würdemann im Gespräch mit ZDFheute im Mai dieses Jahres. In Deutschland tauchten die roten Dreiecke besonders an Orten auf, die sich für Israel und gegen Antisemitismus positionieren. Viele Menschen an diesen Orten fühlten sich als Ziel markiert und bedroht.
    Mehrere Personen sind im Dunklen gegen einen etwas helleren Himmel zu sehen. Eine trägt eine Palästina-Flagge.
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    Von der propalästinensischen Seite wird das teilweise bestritten. Das rote Dreieck symbolisiere nur das rote Dreieck, das Teil der palästinensischen Flagge ist (dieses steht allerdings nicht auf der Spitze).
    Auch Bilder von Hamas-Repräsentanten sollen künftig als Kennzeichen der Hamas verboten werden. Als Beispiele werden etwa der im Oktober getötete Hamas-Führer Jihia al-Sinwar sowie sein Nachfolger Khaled Meschaal erwähnt.

    Verbotsverfügung im Bundesanzeiger

    An der Rechtslage ändert das neue Verbot letztlich nichts, weil schon die bestehende Verbotsverfügung ausreicht. Schon im November 2023, gleich nach dem Angriff der Hamas auf Israel, hatte das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot für die Terrororganisation erlassen. Die Verbotsverfügung wurde im "Bundesanzeiger" veröffentlicht.
    Darin steht unter anderem: "Es ist verboten, Kennzeichen der Hamas für die Dauer der Vollziehbarkeit öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden können oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden." Daneben werden mehrere Wappen, Fahnen und Logos in der Verbotsverfügung aufgeführt, außerdem die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" (auf Deutsch oder in anderen Sprachen). Diese Kennzeichen sind "insbesondere" verboten. Aus dieser Formulierung ergibt sich, dass auch andere Logos verbotene Hamas-Kennzeichen sein können. Die zuständigen Behörden konnten also schon zuvor andere Symbole verbieten.
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    Mehr Strafverfahren erwartet

    Das Bundesinnenministerium hat gegenüber den Innenministerien der Bundesländer klargemacht, welche zusätzlichen Kennzeichen zukünftig verboten werden sollen. Die rechtlichen Schlussfolgerungen überlässt das Ministerium laut "Welt" aber den Ländern.
    Es ist also gut möglich, dass Versammlungsbehörden und Polizei das rote Dreieck der Hamas wie auch die Bilder von Hamas-Führern zukünftig als verbotene Kennzeichen einordnen. In der Folge könnten höhere Auflagen für Pro-Palästina Demonstrationen erteilt werden. Auch könnte die Anzahl der Strafverfahren steigen. Denn laut Strafgesetzbuch kann das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Ob es aber zu einer Verurteilung kommt, darüber entscheiden allein die Gerichte.
    Birgit Franke ist Redakteurin in der Redaktion Recht und Justiz.

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