Ein Patentstreit um den Corona-Impfstoff des Mainzer Unternehmens Biontech beschäftigt nun das Landgericht Düsseldorf. Der Tübinger Wettbewerber Curevac wirft Biontech Patentrechtsverletzungen vor und macht Schadenersatzansprüche geltend, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Biontech weist den Vorwurf der Patentrechtsverletzung zurück.
Curevac hatte bereits im Juli vergangenen Jahres Klage gegen Biontech erhoben. Das Unternehmen forderte damals "eine faire Entschädigung" für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte aus mehr als zwei Jahrzehnten Pionierarbeit in der mRNA-Technologie, die bei der Herstellung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwendet worden seien. Eine konkrete Summe nannte das Unternehmen zunächst allerdings nicht.
Biontech weist Vorwürfe von Curevac zurück
Auf rechtliche Schritte, die die Produktion, den Verkauf oder den Vertrieb des Biontech-Impfstoffes Comirnaty behindert hätten, hatte das Tübinger Unternehmen bei seiner Klage verzichtet.
Biontech weist die Vorwürfe zurück. Die Arbeit des Unternehmens sei "originär". Man werde sich "entschieden gegen alle Anschuldigungen der Patentverletzung verteidigen", betonte das Unternehmen bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Klage.
Curevac: Bisher kein Corona-Impfstoff auf dem Markt
Curevac war nach hoffnungsvollem Start Mitte 2021 daran gescheitert, selbst einen Impfstoff gegen das
Coronavirus auf den Markt zu bringen. Das Unternehmen nimmt jedoch für sich in Anspruch, Grundlagentechnologien entwickelt zu haben, die maßgeblich zur Entwicklung sicherer und wirksamer Covid-19-Impfstoffe beigetragen hätten.
Mittlerweile arbeitet Curevac mit seinem britischen Partner Glaxosmithkline an der Entwicklung eines neuen Vakzins der zweiten Generation. Erst kürzlich meldete das Unternehmen den Beginn einer Phase-2-Studie für den Impfstoff.
Entscheidung im Impfstreit lässt noch auf sich warten
Konkret ging es am Dienstag in der mündlichen Verhandlung um zwei Patente und drei Gebrauchsmuster, mit denen Curevac seine Entwicklungen geschützt hatte. In vier der Fälle will das Düsseldorfer Landgericht am 28. September eine Entscheidung verkünden.
Im fünften Fall - einem Patentstreit - will das Düsseldorfer Gericht zunächst eine für Mitte Dezember angekündigte Entscheidung des Bundespatentgerichts abwarten. Dort hat Biontech beantragt, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. In diesem Streitpunkt will das Düsseldorfer Gericht seine Entscheidung deshalb erst am 28. Dezember verkünden.
Quelle: dpa