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Corona-Regeln an Schulen gekippt:Masken-Fall: Urteil gegen Richter bestätigt
von Christoph Schneider
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Ein nicht zuständiger Familienrichter hebt 2021 an zwei Schulen in Weimar Coronaschutzmaßnahmen auf. Die Entscheidungen werden kassiert, der Richter vom BGH verurteilt – zu Recht.
Familienrichter Christian D. hat 2021 an zwei Schulen in Weimar Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben.
Quelle: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Es ist das Jahr 2021. Die Corona-Pandemie hat Deutschland noch voll im Griff, in vielen öffentlichen Bereichen gibt es Kontakteinschränkungen, die Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist allgegenwärtig, Desinfizieren, Händewaschen, Abstand halten, alles Alltag. Besonders an öffentlichen Schulen, die zwischen Distanz- und Präsenzunterricht switchen, lernen Schülerinnen und Schüler, mit den vorbeugenden Coronaregeln - besonders bei Präsenz - umzugehen.
Christian D., Familienrichter am Amtsgericht (AG) Weimar in Thüringen, stören die Maßnahmen an den Schulen. Schon im Frühjahr 2020 beginnt er, an Demonstrationen gegen die Coronaeinschränkungen teilzunehmen, wird Mitglied der damals gegründeten Vereinigung Kritischer Richter und Staatsanwälte.
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Familienrichter begründet Aufhebungen mit dem Kindeswohl
Im Februar 2021 beschließt er, dass er beispielhaft in Schulen die Schutzmaßnahmen gegen Corona-Infektionen beenden müsse. Er spricht mit Eltern, kontaktiert Sachverständige, die sich kritisch zu den Einschränkungen äußern. Christian D. will die Einschränkungen aufheben, sorgt aktiv dafür, dass ihm die Verfahren zugeteilt werden.
Im April 2021 hebt er an zwei Schulen in Weimar die Maskenpflicht und andere Coronaschutzmaßnahmen auf. Er begründet das mit dem Kindeswohl. Die Entscheidung wird wenig später aufgehoben. Sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Jena als auch der Bundesgerichtshof (BGH) stellen fest, dass Familiengerichte in diesen Fällen nicht zuständig sind.
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Zwei Jahre auf Bewährung wegen Rechtsbeugung
Für Christian D. hat das Verfahren ein weiteres Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Erfurt klagt ihn wegen Rechtsbeugung an. Ein harter Vorwurf, zumal gegenüber einem Richter, der unabhängig und überparteilich schon von Berufs wegen zu sein hat.
Das Landgericht (LG) Erfurt verurteilt ihn im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Für das LG steht fest, dass D. die richterliche Neutralität verletzt, sein Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht habe. Gegen diese Verurteilung legen sowohl Christian D. als auch die Ankläger Revision beim BGH ein.
Verteidiger fordern Freispruch
D., der bei der mündlichen Verhandlung Ende August in Karlsruhe persönlich anwesend ist, rechtfertigt sich in seinen Ausführungen:
Seine Verteidiger argumentieren mit dem Wächteramt, das der Staat aus Artikel 6 des Grundgesetzes für das Kindeswohl innehabe. Bei Kindeswohlgefährdung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben ist, heißt es, der Familienrichter dürfe auch Maßnahmen gegenüber Dritten aussprechen. Die Entscheidung, die D. getroffen habe, basiere auf Tatsachen. Christian D. müsse folglich freigesprochen werden.
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Christian D. darf in Deutschland nie mehr Recht sprechen
Doch dem folgt der 2. Strafsenat des BGH nicht, sondern bestätigt die Verurteilung von Christian D. zu einer Bewährungsstrafe, wie sie schon das LG Erfurt ausgesprochen hat.
Entscheidend für die Karlsruher Strafrichterinnen und -richter: D. habe in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstoßen. Das sei derart schwerwiegend, dass es auch nicht auf die Motive des Angeklagten ankomme.
Mit dieser nun rechtskräftigen Verurteilung durch den BGH zahlt Christian D. einen hohen Preis. Denn das bedeutet für ihn, dass sein Richterverhältnis automatisch endet. Als Richter wird er in Deutschland nie mehr Recht sprechen können.
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