Arbeitsvertrag kündigen: Was Arbeitnehmer beachten sollten
Welche Kündigungsfrist gilt:Kündigung: Was Arbeitnehmer beachten sollten
von Birgit Franke
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Welchen Grund es auch gibt: Einen unbefristeten Arbeitsvertrag können Arbeitnehmer jederzeit selbst kündigen. Was bei Kündigungsschreiben und Kündigungsfrist zu beachten ist.
Wenn man einen Arbeitsvertrag kündigt, muss
man die gesetzliche Kündigungsfrist als
Arbeitnehmer einhalten.
Quelle: dpa
Auch wenn man im Streit dem Chef gegenüber sagt: "Ich kündige" - für eine wirksame Kündigung reicht das nicht aus. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden.
Das Schreiben muss der Arbeitgeber erhalten. Dafür können Sie den Brief entweder persönlich beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung abgeben oder als Einschreiben verschicken. Das Risiko, dass der Brief tatsächlich auch ankommt, tragen aber Sie. Am besten lässt man sich daher den Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber bestätigen.
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Fristlose Kündigung nur begrenzt möglich
Als Arbeitnehmer kann man fristlos kündigen oder ordentlich, sprich mit einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung ist z. B. möglich, wenn der Arbeitgeber wiederholt das Gehalt nicht zahlt, Sie diskriminiert, gemobbt oder sexuell belästigt werden, das Unternehmen den Arbeitsschutz missachtet oder der Chef von Ihnen verlangt, dass Sie eine Straftat begehen.
Der Arbeitnehmer kann dann umgehend das Unternehmen verlassen. Die fristlose Kündigung muss allerdings innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Grund für diese eingetreten ist oder Sie davon Kenntnis erlangen.
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Kündigungsfrist bei Eigenkündigung
Für die normale Kündigung mit Frist braucht man als Arbeitnehmer - im Gegensatz zum Arbeitgeber - keinen Grund.
Die Kündigungsfrist bei der Eigenkündigung ist immer gleich lang: Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Beispiel: Wollen Sie zum 31. Juli das Unternehmen verlassen, muss die Kündigung spätestens am 2. Juli beim Unternehmen eingehen. Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag sind allerdings oft längere Fristen vereinbart.
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Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer in der Probezeit?
In der Probezeit hingegen ist die Frist kürzer: Sie beträgt zwei Wochen und das Beschäftigungsverhältnis kann an jedem beliebigen Tag enden. Diese kurze Frist der Probezeitkündigung muss allerdings ausdrücklich im Vertrag geregelt sein.
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Vor der schriftlichen Kündigung mit dem Chef sprechen
Bevor Sie das Kündigungsschreiben einreichen, sollten Sie ihren Arbeitgeber über die Kündigung informieren. Häufig ist es ratsam, dem Chef die Gründe zu nennen, damit er Ihren Schritt nachvollziehen kann. Der Chef hat so auch die Möglichkeit nachzufragen. In dem Gespräch sollten offene Fragen geklärt werden. Machen Sie Ihrem Chef klar, dass Sie im Unternehmen viel gelernt haben, nun aber neue Herausforderungen suchen.
Für Arbeitnehmer ist eine Kündigung ein Einschnitt. Arbeitgeber müssen einiges beachten, damit sie wirksam ist. Wie man sich dennoch gegen das Ende des Arbeitsvertrags wehren kann.
von Birgit Franke
FAQ
Nach Kündigung: Anspruch auf Arbeitszeugnis
Wenn Sie kündigen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Fragen Sie am besten gleich beim Kündigungsgespräch danach. So können Arbeitnehmer das Zeugnis frühzeitig für eine Bewerbung bei anderen Arbeitgebern nutzen. Zur Beschleunigung kann es auch sinnvoll sein, wenn Sie dem Arbeitgeber anbieten, einen Entwurf für das Zeugnis zu liefern.
Haben Sie ein neues Arbeitsangebot erhalten, macht es Sinn, den neuen Vertrag gleich zu unterschreiben. Das dürfen Sie auch. Nur müssen Arbeitnehmer dafür sorgen, dass sich die Arbeitszeit nicht überlappt. Denn Arbeitnehmer müssen bis zum Fristablauf im alten Betrieb weiterarbeiten. Sonst macht man sich schadensersatzpflichtig gegenüber seinem Chef.
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Arbeitslosengeld: Welche Regelung gilt bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Wenn man selbst kündigt, müssen Arbeitnehmer mit einer dreimonatigen Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen. Das kann auch bei Aufhebungsverträgen drohen.
Davon gebe es allerdings Ausnahmen, erklärt Michael Fuhlrott von der Hochschule Fresenius. Habe der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für seine Kündigung, werde auch bei einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld gezahlt.
Oder man kann nachweisen, dass man eine feste Zusage für eine neue Stelle hatte, die sich kurzfristig zerschlagen hat.
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Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Kündigung
Ganz wichtig: Unabhängig davon, ob die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt oder nicht, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, muss die Meldung spätestens drei Tage nach Einreichen der Kündigung erfolgen. Das ist Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Andernfalls bekommt man beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit.
Birgit Franke ist Redakteurin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.