Workation - Arbeit (Work) und Urlaub (Vacation) vereinen. Das klingt vor allem bei Remote-Arbeit attraktiv. Welche Punkte vor dem Arbeiten im Ausland geklärt werden müssen.
Workation, also Arbeiten aus dem Ausland hat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vor- und Nachteile. In jedem Fall sollten vorher einige Fragen geklärt werden.
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Auf der Veranda der spanischen Finka sitzen, Eiskaffee trinken und den Kolleginnen und Kollegen beim Zoomcall freundlich in die Kamera winken: Die Kombination aus ortsunabhängiger Erwerbsarbeit und Urlaub klingt traumhaft. Doch bevor man die Tasche gepackt hat und die Reise antritt, sollten einige Fragen geklärt sein.
(K)ein Recht auf Workation
"Nach deutschem Recht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Workation", sagt Daniel Mantel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitnehmende hätten nur dann einen Anspruch auf Workation, wenn dies ausdrücklich mit dem Arbeitgeber vereinbart ist, zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
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Remote arbeiten: Technische Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Auch wenn es offensichtlich scheint: Die Tätigkeit muss sich für ein Arbeiten aus der Ferne, also remote, eignen - darauf weist Gernot Brenscheidt hin. Er ist Director Employee & Labor Relations für den Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA) und Mitglied beim Bundesverband der Personalmanager und -managerinnen. Das heißt: Arbeitswerkzeug, wie etwa der Laptop, muss mitgenommen werden können, um die Arbeit in einem anderen Land auszuführen.
Er rät, dies nicht zu unterschätzen: Wer Flexibilität und Vertrauen von seinem Arbeitgeber bekommt, sollte damit achtsam umgehen. "Eine Workation funktioniert nur, wenn Arbeitnehmende verantwortungsvoll sind und auch die Interessen der Arbeitgebenden bewahrt werden," so der Experte. Dazu gehöre etwa auch die Einhaltung der Arbeitszeit und Deadlines.
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"Die Vorteile für die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sind oft die gleichen", sagt Gernot Brenscheidt vom BPM. "Die Mitarbeitenden sind motiviert, oft kreativer und gerne flexibler, wenn auch ihnen Flexibilität ermöglicht wird", so der Experte. Fachanwalt Daniel Mantel fügt hinzu: "Die Möglichkeit zur Workation kann auch das Employer Branding stärken. Insbesondere um stark umkämpfte und hoch qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, kann ein solches Abhebungsmerkmal die Attraktivität des Unternehmens steigern und damit zur Mitarbeitergewinnung beitragen."
"Ein Nachteil einer Workation kann sein, dass es Arbeitnehmenden schwerfällt, Berufliches und Privates zu trennen und der Ferienort zu einem teuren Arbeitsplatz im Ausland wird", sagt Fachanwalt Mantel. Er weist außerdem darauf hin, dass die räumliche Distanz dazu führen kann, dass die Kommunikation und ein produktiver Austausch erschwert werden und es schneller zu Unklarheiten kommen kann – besonders dann, wenn es eine Zeitverschiebung zwischen dem eigenen und dem Arbeitsort des Teams gibt. Auch kann die räumliche Distanz bei technischen Ausfällen hinderlich sein.
Rechtlicher Rahmen einer Workation
Wie eine Workation steuerrechtlich zu Buche schlägt, kommt vor allem auf das Land an, in dem die Workation stattfinden soll. "Halten sich Arbeitnehmende in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auf oder in einem Land, mit dem Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen hat, fallen nur in Deutschland Steuern an", so Fachanwalt Mantel. In dem Fall darf der Arbeitnehmer maximal 183 Tage im Kalenderjahr im Ausland tätig sein. Eine Liste dieser Länder gibt es hier.
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von Dagmar Noll
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Welche Länder bieten sich für mobiles Arbeiten an?
Wer innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) reist, braucht keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Daher bieten sich diese Länder laut Mantel an. "Außerhalb der EU und des EWR ist in der Regel für jedes Land eine entsprechende Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie die Erfüllung sonstiger Einreisebestimmungen notwendig", sagt Mantel. Ein Touristen-Visum reiche in der Regel nicht aus, um in einem Land arbeiten zu dürfen. Wer sich unsicher ist, kontaktiert am besten die Botschaft des entsprechenden Landes.
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Auch bei der Krankenversicherung kommt es immer auf den Einzelfall und den Kontext an. Brenscheidt gibt ein Beispiel: "Stellen Sie sich vor, Sie sitzen auf Bali und in der Unterkunft fällt das Internet aus. Auf dem Weg zum Internetcafé verletzen Sie sich und müssen einen Arzt sehen. Zählt das dann als Arbeitsunfall? Wer trägt die Kosten für die Reisekrankenversicherung? So etwas ist für den Arbeitgebenden ein Problem und muss vorher festgelegt werden."
Arbeiten von zuhause hat sich etabliert. Unumstritten ist es nicht. Mehr Büropräsenz fordern Chefs. Mehr Flexibilität möchten Beschäftige. Und sitzen derzeit am längeren Hebel.