Nebenkostenprivileg fällt weg: Was das für Mieter bedeutet
Kabelfernsehen für Mieter:Nebenkostenprivileg: Was der Wegfall bedeutet
von Florence-Anne Kälble
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Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird auf Beschluss der Politik abgeschafft. Was verbirgt sich dahinter und was bedeutet das für die TV-Kosten für Mieter in ihrer Wohnung?
Ab 1. Juli kann jeder Mieter frei wählen, über wen und wie er das eigene TV-Programm beziehen möchte. Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Mieter? Telekommunikationsexperte Michael Gundall erläutert die Änderungen.16.01.2024 | 6:17 min
Beim Einzug in eine Mietwohnung hörten Mieter oft den Satz: "Der Kabelanschluss ist inkludiert". Abgerechnet wurde dieser über die Nebenkosten. Eine freie Wahl, wie ferngesehen werden möchte, haben die Mieter zwar, aber zahlen mussten sie den bereits vorhandenen Kabelanschluss bislang trotzdem.
Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg ist ein Relikt aus den Anfangszeiten des Kabelfernsehnetzes. Um die technische Neuerung der breiten Bevölkerung zugänglich zu machen, wurde ein Gesetz geschaffen, das dem Vermieter ermöglichte, einen Sammelvertrag für die Mieterschaft abzuschließen.
Der Beschluss zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs fiel schon 2021. Bis Ende Juni 2024 läuft aber noch die Übergangsfrist.
Quelle: Imago
Technik für TV hat sich weiterentwickelt
Vor gut 40 Jahren sei das Kabelfernsehen - die Revolution von zwei bis sechs Kanäle auf mehr als 30 - auch eine Modernisierung gewesen. "Heute ist diese Regelung aber nicht mehr zeitgemäß", sagt Michael Gundall, Fachberater Technik der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Empfangsarten fürs Fernsehen, wie beispielsweise DVB-T2 HD, IPTV und Streaming oder auch ganz klassisch über eine Satellitenschüssel. "Die Technik hat sich weiterentwickelt und ein Festhalten am Nebenkostenprivileg ist einfach nicht mehr zeitgemäß."
Die Politik hat im Zuge der Modernisierung einiger Gesetze auch das Nebenkostenprivileg bereits zum 1. Dezember 2021 abgeschafft. "Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024, da die Kabelnetzbetreiber viele Verträge entsprechend umstellen müssen und das ist von heute auf morgen nicht direkt möglich", erklärt Gundall.
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Wird das Kabelfernsehen auf einmal abgestellt?
Wegen der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs muss jedoch niemand Sorge haben, dass nach dem 1. Juli 2024 die Fernsehgeräte von heute auf morgen schwarz bleiben. "Der Vermieter wird sicherlich einen Aushang machen oder die Mieter anschreiben, sodass diese genügend Zeit haben, sich um Alternativen zu kümmern", so der Verbraucherschützer.
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Was bedeutet das für Mieter mit Kabelanschluss?
Wer seinen Kabelanschluss weiterhin behalten möchte, kann das tun. Die Kosten hierfür werden sich laut Verbraucherzentrale zwar erhöhen, aber nicht signifikant: "Durch die anderen Anbieter auf dem Markt wie IPTV und DVB-T2 HD gibt es einen gewissen Konkurrenzdruck und deshalb wird der Markt die Preise regeln." Gundall halte einen Preis von sechs bis zehn Euro pro Monat für den Kabelanschluss für realistisch.
Wichtig sei jedoch, dass Mieter, die bislang ihren Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet bekommen haben, selbst tätig werden müssen. "Wir raten allen, die ihren Kabelanschluss behalten wollen, einen sogenannten Einzelnutzer-Vertrag abzuschließen", betont der Experte. Der Vermieter habe nur die Pflicht, sich um die Kündigung des Sammelvertrags zu kümmern. Tut er das nicht, so muss er ab dem 1. Juli 2024 die Kosten tragen und darf diese nicht mehr mit den Mietern abrechnen.
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Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?
Alternativen zum Kabelanschluss sind der Empfang von DVB-T2 HD über die Hausantenne oder über das Internet, also IPTV. "Daneben gibt es auch diverse Streamingdienste sowie bei südöstlicher Balkon-Ausrichtung die Möglichkeit einer Satellitenschüssel auf dem Balkon, wobei hier der Vermieter seine Zustimmung geben muss", fügt Verbraucherschützer Gundall hinzu.
Ab Juli dürfen Vermieter die Kosten für Kabelanschlüsse nicht mehr weitergeben. Ob Smart-TV, Satellitenempfang oder neuer Kabel-Vertrag: Das sind die Möglichkeiten für Mieter.
von Cornelia Petereit
mit Video
Was ist mit Internet und Telefonieren über den Kabelanschluss?
Wer möchte, kann Internet und Telefonie auch weiterhin über seinen Kabelanschluss laufen lassen und nur bezüglich des Fernsehens eine andere Quelle nutzen. Aber auch die andere Variante, Fernsehen über Kabel, Telefonie und Internet über einen anderen Anbieter ist möglich. "In diesen Fällen muss jeweils ein Einzelvertrag über die jeweilige Nutzung abgeschlossen werden", erklärt der Verbraucherschützer. Der Anbieter wird dann eine entsprechende Filterdose installieren.
Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor sogenannten Medienberatern, die derzeit von Haus zu Haus gehen. "Die Medienberater sind entweder Vertriebsmitarbeiter, die direkt für den Kabelnetzbetreiber arbeiten, oder für Vertriebsunternehmen im Auftrag des Kabelnetzbetreibers unterwegs und versuchen, Verträge zu verkaufen", erklärt Gundall.
Hier gäbe es laut dem Experten auch "schwarze Schafe", die versuchten, unter einem Vorwand ins Haus zu gelangen. Mit Überrumpelungstaktik werde gedroht, dass bei Nicht-Unterschreiben des Vertrags der Fernseher schwarz bleibe. Gundall rät dazu, souverän zu bleiben, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und vor allem, niemanden ins Haus zu lassen: "Wer vom Wechsel betroffen ist, soll eine Nacht über das Angebot schlafen und es am nächsten Tag noch mal in Ruhe durchlesen, bevor er etwas unterschreibt."
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Der Artikel wurde erstmals am 21. Juli 2023 veröffentlicht.