Erwerbsminderungsrente und Co.: Hilfen für Langzeiterkrankte
Krebs und Berufsunfähigkeit:Hilfen für Langzeiterkrankte in Finanznot
von Deborah Gettmann
|
Nach Krebs oder anderen schweren Erkrankungen können Patienten oft lange nicht arbeiten. Verdienstausfälle und Zusatzkosten können Erkrankte in Not bringen. Welche Hilfen es gibt.
Berufsunfähigkeit und hohe zusätzliche Ausgaben durch eine Erkrankung können Betroffene so sehr finanziell belasten, dass sie in Geldnot geraten. Welche Anlaufstellen Hilfe bieten.
Quelle: imago/Westend61
Schwerwiegende Erkrankungen wie Krebs bereiten vielen Betroffenen Sorgen um das eigene Leben und die Gesundheit. Häufig wird dadurch nicht nur das seelische Wohlbefinden beeinträchtigt. Auch die finanzielle Belastung kann herausfordern. Mindestens jede fünfte betroffene Person schafft den Wiedereinstieg ins Berufsleben nicht. Überschuldung und mangelnde Lebensqualität können die Folge sein, weiß auch Marie Rösler von der Deutschen Krebsgesellschaft. Die Sozialpädagogin berät Patienten auch bei finanziellen Sorgen.
Lange Zeit krank zu sein, heißt nicht nur, weniger Einkommen zu haben. Oft fallen zusätzliche Kosten an, zum Beispiel durch Zuzahlungen für Medikamente.
„
Marie Rösler, Deutsche Krebsgesellschaft
Aber auch Taxifahrten zu Behandlungen oder eine Haushaltshilfe müssen zum Teil selbst gezahlt werden. Wie hoch die Zuzahlung ausfällt, hängt vom jährlichen Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder ab. Davon werden zwei Prozent als individuelle Belastungsgrenze festgesetzt, die die Patienten selbst tragen müssen. Nach einem Jahr lässt sich die Zuzahlung auf ein Prozent verringern, wenn ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt wird.
Was, wenn man als junger Mensch schwer erkrankt, sogar mit lebensverkürzender Diagnose?21.05.2024 | 28:44 min
Lohnfortzahlung und Krankengeld
Wer fest angestellt ist und krank wird, bekommt in den ersten sechs Wochen nach der Krankschreibung das reguläre Gehalt weiterhin ausbezahlt, die sogenannte Lohnfortzahlung. Danach soll das Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird, für weitere 72 Wochen die Lebensgrundlage sichern. Wer auch nach diesen insgesamt 78 Wochen noch arbeitsunfähig ist, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Krankengeld steht angestellten Arbeitnehmern zu, die wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. Die jeweilige gesetzliche Krankenkasse zahlt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts, bis zu einer Grenze von 5.512,50 Euro. Betroffene deren Gehalt darüber liegt, erhalten maximal 90 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts.
ZDF-Rechtsexperte Jan Henrich erklärt, was Arbeitnehmer bei Krankschreibungen beachten müssen.11.10.2024 | 6:18 min
Erwerbsminderungsrente beantragen
Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat, wer krankheitsbedingt nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Erkrankte, die länger als drei, aber nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Die Auszahlung erfolgt durch die Rentenversicherung und muss nicht von Dauer sein. Zur Überbrückung zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente empfiehlt Sozialpädagogin Rösler, Arbeitslosengeld I zu beantragen.
Stellen Sie den Antrag etwa zwei bis drei Monate vor dem Ende des Krankengeldes bei Ihrer Agentur für Arbeit, damit es nicht zu finanziellen Lücken kommt.
Jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann diese Lücke in der Regel nicht füllen. Was macht eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung aus?13.01.2025 | 6:10 min
Wiedereingliederung möglich
Wer länger als sechs Wochen krank ist, wird von seinem Arbeitgeber in der Regel zu einem sogenannten BEM-Gespräch eingeladen. Zu diesem Gespräch zur betrieblichen Eingliederung ist der Arbeitgeber verpflichtet. Es soll geklärt werden, was die erkrankte Person braucht, um zurück zur Arbeit zu finden.
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Etwa eine schrittweise Rückkehr, flexible Arbeitszeiten oder eine reduzierte Stundenzahl, aber auch besondere Arbeitsmittel. Bezahlt werden Betroffene auch während der Wiedereingliederung von der Krankenkasse, weshalb Arbeitgeber diese Option gerne nutzen. Für den Wiedereinstieg sei es hilfreich, mit der Arbeitsstelle in Kontakt zu bleiben, betont Rösler.
Wer sich regelmäßig meldet, wird nicht vergessen und findet leichter zurück.
Manchmal passt der Beruf nicht mehr, den man schon lange macht. Was für eine Neuorientierung spricht und wie man auch im höheren Berufsalter noch einen anderen Job finden kann.
von Bonnie Kruse
Beratung und Hilfe
Es gibt zahlreiche Anlaufstellen für schwerst- und chronisch kranke Menschen, die bei der Rückkehr ins Berufsleben beraten. Die Berater helfen einerseits auf dem Weg durch die Krise und den rechtlichen Dschungel. "Andererseits ist es besonders wichtig, den Menschen das Gefühl zu geben, dass sie mit ihren Belastungen und Problemen nicht allein sind", so Marie Rösler.
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.