Strom und Gas: Sieben Tipps, damit Anbieterwechsel klappt
Vorsicht bei Billiganbietern:Strom und Gas: Sieben Tipps für den Wechsel
von Karen Grass
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Die Strom- und Gaspreise fallen, für Neukunden liegen sie teils auf Vorkriegsniveau. Damit es beim Wechsel des Energieanbieters keinen Ärger gibt, haben wir sieben Tipps.
Viele Energieanbieter werben gerade mit neuen Sparangeboten. Darunter sind aber auch einige Firmen, die Verbraucherschützer*innen negativ aufgefallen sind. Worauf Sie bei der Tarifsuche achten sollten.17.07.2023 | 6:51 min
Ein genauerer Blick zeigt allerdings: Es tummeln sich auch viele Anbieter mit neuen Sparangeboten, die während der Energiekrise negativ aufgefallen sind. Diverse Anbieter für Energie haben etwa trotz Preisgarantien die Preise erhöht. Andere wollten die Abschläge ohne wirksame Preisänderung anheben und sich so von den Kund*innen quasi Geld leihen; wieder andere stellten praktisch ohne Vorwarnung die Belieferung ein, sodass die Kund*innen in der teils teureren Grundversorgung landeten.
Strompreis
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Kann so etwas wieder passieren, wenn man jetzt zum falschen Anbieter wechselt - und wie kann man sich schützen? "Vor exorbitanten Preiserhöhungen, wie wir sie im letzten Jahr gesehen haben, sind Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Strom- und Gaspreisbremse bis mindestens Jahresende geschützt", sagt Christina Wallraf, Energieexpertin der Verbraucherzentrale (VZ) NRW.
Seit Sommer letzten Jahres gilt zudem eine neue Regelung, wonach solvente Energieversorger mindestens drei Monate vorab ankündigen müssen, wenn sie die Belieferung einstellen. So haben Verbraucher*innen mehr Zeit, sich einen passenden neuen Tarif zu suchen und im Zweifel greift ohnehin die Grundversorgung.
Allerdings können Grundversorger für solche akuten Wechsel seit letztem Jahr auch ganz offiziell erstmal höhere Preise verlangen. Je nach Anbieter und Problem kann natürlich auch nerviger Schriftverkehr anstehen. Wer das möglichst vermeiden will, sollte beim Tarifwechsel folgende Tipps beachten:
Erdgaspreis
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Zunächst einmal sollten Verbraucher*innen ihre Vertragsunterlagen auf die Kündigungsbedingungen checken. Aus der Grundversorgung können sie in der Regel mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wechseln, aus Sondertarifen dagegen oft nur bei Preiserhöhungen oder anderen Vertragsanpassungen durch den Anbieter.
Wer in so einem Vertrag mit fixer Laufzeit steckt, kann höchstens jetzt schon einen Tarif für die ferne Zukunft abzuschließen. Das empfehlen Verbraucherschützer*innen angesichts der volatilen Energiemärkte aktuell jedoch eher nicht.
Übergewinne der Stromerzeuger abschöpfen, um Verbraucher zu entlasten, so das Versprechen im vergangenen Jahr. Bis heute müssen Endkunden extrem gestiegene Energiekosten schultern.11.04.2023 | 9:07 min
Bei Strom und Gas: Hohe Gewinne - auf Kosten der Kunden:
2. Checken: Wer bietet den Energietarif an?
"Wenn ich vor allem Sicherheit und meine Ruhe haben will, sollte ich schauen: Welches Unternehmen bietet das an, gab es mit diesem, mit verwandten Unternehmen oder einem übergeordneten Konzern schon einmal Ärger?", so der Tipp von Wallraf.
Tatsächlich sind aktuell diverse neue Schwester- oder Tochterfirmen bereits auffällig gewordener Anbieter am Markt unterwegs. "Tendenziell gab es mit dem Stadtwerk vor Ort zuletzt ein paar weniger gravierende Probleme am Energiemarkt als mit dem ein oder anderen Discounter", erklärt die Energieexpertin. "Und es gibt durchaus auch günstige Sondertarife bei Stadtwerken."
Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass die durchschnittlichen Strompreise für Neukund*innen seit ihrem Hoch im September 2022 um 60 Prozent gesunken sind: von 70 auf 28,28 Cent je Kilowattstunde.
Damit sind sie annähernd auf Vorkriegsniveau angekommen: Im Oktober 2021 zahlten Neukund*innen im Schnitt 28,04 Cent je Kilowattstunde.
Bei Gas sieht der Trend ähnlich aus: 75 Prozent weniger als noch im September wird da im Schnitt für Neukund*innen aufgerufen.
Das Vorkriegsniveau ist da allerdings noch nicht ganz erreicht: Statt heute im Schnitt 8,63 Cent zahlten Neukund*innen damals im Schnitt nur 6,28 Cent je Kilowattstunde Gas.
Quelle: Verivox.de, Stand: 11.07.2023
3. Gab es schon Verfahren gegen den Energieanbieter?
In der Krise gab es zahlreiche Prozesse und Bußgeldverfahren gegen Energieanbieter. Wallraf rät: "Da sollte ich mal kurz per Stichwortsuche prüfen, ob der ins Auge gefasste Anbieter da auffällig geworden ist und mir gut überlegen, ob ich das Risiko eingehen will."
Es zeigt sich ein "klarer Trend zu Preissenkungen", erklärt ZDF-Börsenexperte Frank Bethmann:
4. Auf Empfehlungen von anderen Kunden achten
Es liegt nahe, sich Empfehlungen anderer Kund*innen anzuschauen, um die Qualität eines Anbieters einzuschätzen. Damit man jedoch einen realistischeren Eindruck bekommt, rät die VZ-Expertin: "Man sollte auch die 'Empfehlungen nach dem ersten Vertragsjahr’ anschauen, denn da fallen dann zum Beispiel Bewertungen über einen reibungslosen Wechsel nicht mehr so ins Gewicht und ich bekomme ein realistischeres Bild über das Verhalten des Anbieters im laufenden Geschäft."
In der Grundversorgung ist der Abwärtstrend laut Verivox noch nicht angekommen.
Dort zahlen Kund*innen mit 48,67 Cent je Kilowattstunde Strom im Schnitt noch immer deutlich mehr als vor der Krise (Okt. 2021: 33,82 Ct/kWh)
Ein Grund: Die Versorger kaufen für diese Tarife oft langfristig ihre Energie ein.
Auf dem Höhepunkt der Energiekrise in Deutschland waren viele Stadtwerke deshalb sogar günstiger als viele sogenannte Energiediscounter.
Die Energie, die die Anbieter nun heute liefern, wurde wohl wiederum häufig auf dem Höhepunkt der Krise eingekauft - also sind die Preise jetzt hoch.
Quelle: Verivox.de, Stand: 11.07.2023
Geht ein Energieanbieter pleite, verliert den Netzzugang oder setzt kurzfristig die Belieferung aus, so landen seine Kund*innen im Zweifel erstmal beim örtlichen Grundversorger, etwa dem Stadtwerk.
Dieser Grundversorger garantiert in diesen Fällen durch eine gesetzlich vorgeschriebene Notversorgung, dass nicht plötzlich Strom oder Gas wegbleiben.
Dafür kann allerdings die sogenannte Ersatzversorgung greifen. In dieser kann der Grundversorger für maximal drei Monate von den neuen "Notfall"-Kund*innen einen höheren Preis verlangen als von Bestandskund*innen oder freiwillig wechselnden Neukund*innen.
Grundlage dafür ist eine Neuregelung aus dem vergangenen Sommer.
Der Gesetzgeber reagierte damit darauf, dass einige Grundversorger in der Krise wegen vieler neuer "Notfall"-Kund*innen plötzlich Probleme bekamen und infolge dessen für sie höhere Preise als für Bestandskund*innen einführten.
Vorübergehend ist das also nun ganz offiziell möglich; dauerhaft unterschiedliche Preise für Neu- und Bestandskund*innen in der Grundversorgung sind dafür im Gegenzug nicht mehr erlaubt.
Quelle: Bundesnetzagentur
5. Die richtigen Filtereinstellungen beim Tarifvergleich
Um unverzerrte Ergebnisse in Vergleichsportalen zu bekommen, sollte man einmalige Boni beim Tarifvergleich nicht einberechnen lassen. Momentan dürfen ohnehin nur 50 Euro als Bonus angeboten werden. Verbraucherschützer*innen raten zudem: keine Verträge mit langen Vertragslaufzeiten über 12 Monaten abschließen - dazu sei die Lage zu volatil.
Die meisten Vergleichsportale bieten an, die Strom- und Gaspreisbremsen in den Tarifrechner einzubeziehen, sodass nur tatsächliche Kosten angezeigt werden.
6. Keine erhöhten Abschläge zahlen
Während zur Hochzeit der Krise der Tipp oft lautete, sich vor hohen Nachzahlungen mit etwas höheren Abschlägen zu wappnen, sagt Wallraf jetzt: "Man sollte möglichst nicht zu stark in Vorleistung gehen."
Denn: "Sollte ein Anbieter insolvent gehen, bekomme ich vorab zu viel gezahlte Beträge möglicherweise nicht wieder, denn in der Schlange der Gläubiger stehe ich als einzelne Kundin eher recht weit hinten."
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7. Keine telefonischen Verträge und SMS-Bestätigungen
Laut Verbraucherschützer*innen versuchen aktuell wieder diverse Anbieter, Verbraucher*innen am Telefon von ihren Spartarifen zu überzeugen.
Wiederholt seien zuletzt in solchen Fällen ganz andere Preise und Vertragsbedingungen zum Tragen gekommen, als am Telefon genannt wurden. Teils kamen auch Verträge gegen den Willen der Verbraucher*innen zustande und laut VZ ist es teils schwierig, da wieder herauszukommen. "Wenn mich ein Anbieter anruft, sollte ich schnellstmöglich auflegen und vor allem keine persönlichen Daten herausgeben, auch wenn das Angebot noch so gut klingt", so Wallraf.
"Wenn man diese Tipps beherzigt, dann ermutigen wir aber jeden, Tarife zu vergleichen und im Zweifel zu wechseln", so das Fazit von Energieexpertin Christina Wallraf.
Karen Grass ist Redakteurin beim ZDF-Magazin WISO.