Sieg für die Umwelthilfe:Regierung zu mehr Klimaschutz verurteilt
von Ann-Kathrin Jeske
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Bis 2030 will die Ampel die CO2-Emissionen um 65 Prozent senken. Das aktuelle Klimaschutzprogramm ist zu schwach, um das zu erreichen. Berlin - so ein Urteil - muss nachbessern.
ZDF-Hauptstadtkorrespondent Karl Hinterleitner über das Urteil.17.05.2024 | 1:54 min
Es ist ein weitreichendes Urteil, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag gefällt hat. Die Botschaft: Die Klimaschutzpolitik der Ampel-Regierung ist mangelhaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um das selbst gesteckte Ziel von 65 Prozent CO2-Reduktion bis 2030 zu erreichen.
Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung zu vage
Dabei ging es vor allem um das Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 der Bundesregierung. Das Programm ist die Richtschnur für den Klimaschutz: Es legt fest, wie die CO2-Reduktion bis 2030 erreicht werden soll.
Welche Maßnahmen die Regierung wählt, steht ihr frei. Das bekräftigte auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Ein Plan, wie der öffentliche Nahverkehr ausgebaut werden soll, kann genauso dazu gehören wie ein Tempolimit.
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Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle kritisierte aber, dass das Klimaschutzprogramm der Ampel-Koalition auf unrealistischen Annahmen beruhe. Aus dem Programm müsse klar hervorgehen, dass die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen durch die geplanten Maßnahmen tatsächlich eingehalten werden können.
Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern
Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet, ein neues Klimaschutzprogramm mit effektiveren Maßnahmen zu beschließen, um das selbst gesteckte Klimaziel bis 2030 zu erreichen. Eine Niederlage vor allem für das grün geführte Bundeswirtschafts- und Klimaministerium von Robert Habeck, dem nun bescheinigt wurde, dass seine Klimapolitik nicht den gesetzlichen Vorgaben genügt.
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hingegen sieht sich bestätigt. Sie hatte die Klage auf den Weg gebracht. Jürgen Resch von der DUH erklärte:
Das ist ein großer Tag für den Klimaschutz. Die Bundesregierung muss jetzt konkrete Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel klimaschädliche Subventionen abbauen oder ein Tempolimit einführen,
„
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe
In der Verhandlung hatten sich selbst die Vertreter der Bundesregierung nur zaghaft gegen den Vorwurf gewehrt, zu wenig für den Klimaschutz zu tun. Die Regierung hatte bei der Vorstellung des Klimaschutzprogramms 2023 im vergangenen Herbst selbst zugegeben, dass bis 2030 rund 200 Millionen Tonnen CO2 mehr eingespart werden müssten, als der Plan vorsehe. Darauf stellte auch das Gericht ab.
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Klimaschutzprogramm rechnet mit alten Zahlen
Inzwischen dürfte die Bilanz "noch schlechter ausfallen", erklärte in der Verhandlung die Sachverständige Brigitte Knopf vom Expertenrat für Klimafragen, einem Gremium, das die Regierung berät. Der Grund dafür, dass die Lücke noch größer geworden sein dürfte: Die knappe Haushaltslage. Im aktuellen Klimaschutzprogramm sind Gelder enthalten, die es inzwischen nicht mehr gibt.
Das Programm rechnet mit Milliarden aus dem Klima- und Transformationsfonds - das ist der Fonds, den das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Schuldenbremse im November 2023 kippte. Seitdem muss die Bundesregierung mit 60 Milliarden Euro weniger auskommen. Auch das Klimaschutzprogramm ist seither um Milliarden ärmer. Angepasst wurde es seither aber nicht.
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Die Ampel-Koalition ignoriert das Urteil bislang, wohl auch, weil sie die Sektorziele abschaffen will. Künftig soll es bei der Frage, ob genügend Emissionen eingespart wurden, nicht mehr auf die einzelnen Ministerien ankommen, sondern darauf, ob die Regierung insgesamt genug gespart hat.
Ein neues, abgeschwächtes Klimaschutzgesetz mit diesem Ziel soll am morgigen Freitag den Bundesrat passieren. Wird das Gesetz verabschiedet, dürfte das Urteil zu den Sofortprogrammen hinfällig sein.
An dem heutigen Urteil zum Klimaschutzprogramm ändert das nichts: Das Ziel bis 2030 im Vergleich zu 1990 65 Prozent CO2 zu reduzieren steht auch in dem neuen Gesetz. Das Urteil bindet die Regierung also auch, falls das neue Gesetz verabschiedet wird. Möglich ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht.
Ann-Kathrin Jeske arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz
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