Vor Bundestags-Abstimmung:Klimagesetz: Karlsruhe weist Eilantrag zurück
|
Das Klimaschutzgesetz kann am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann ab.
Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte.
Seine Klage sei von vornherein unzulässig, teilte der Zweite Senat zur Begründung mit. Somit wurde nicht nur sein Eilantrag abgelehnt, sondern auch seine Klage in der Hauptsache. Nähere Ausführungen machte der aus acht Verfassungsrichterinnen und Richtern bestehende Zweite Senat nicht.
Antrag von CDU-Abgeordnetem Heilmann abgewiesen
Mit der Entscheidung reagiert das höchste deutsche Gericht auf einen Antrag des Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU). Heilmann hatte am Mittwoch eine einstweilige Anordnung beantragt.
Er begründete den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit einer "extrem verkürzten Beratungszeit" und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er argumentierte, sein Recht als Abgeordneter "auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung" sei verletzt worden.
Klimagesetz: Das ist geplant
Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Im Kampf gegen den Klimawandel gilt bisher: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.
Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.
Warum die Klimaschutz-Reform umstritten ist
Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.
Ampel-Politiker erleichtert nach Entscheidung
Koalitionspolitiker zeigten sich nach der Karlsruher Entscheidung erleichtert. Der Fraktionschef der FDP, Christian Dürr, sagte:
Ich bin froh, dass das neue Klimaschutzgesetz nun ohne weitere Blockaden der Union verabschiedet werden kann.
„
Christian Dürr, FDP-Fraktionschef
"Ohne diese Reform würden im Sommer Fahrverbote drohen, obwohl wir die Klimaziele bereits erreichen - die Union war ganz offensichtlich bereit, den Autofahrern genau das zuzumuten", so Dürr weiter.
Es sei sinnvoll, "insgesamt so viel CO2 zu reduzieren, dass wir unsere Klimaziele einhalten. Es ist aber nicht wichtig, wo es passiert", so Lukas Köhler, stellv. FDP-Fraktionsvorsitzender, zum Klimaschutzgesetz.16.04.2024 | 6:37 min
Die Parlamentsgeschäftsführerin der SPD, Katja Mast, schrieb in einer Mitteilung: "Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Gemeinsam mit dem Solarpaket, das am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung steht, beschleunigen wir den Ausbau der Erneuerbaren (Energien) und verbessern den Klimaschutz."
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.