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Zurückweisungen an der Grenze:Merz stellt Ampel Ultimatum bis Dienstag
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CDU-Chef Merz erhöht in der Migrationsdebatte den Druck auf die Ampel-Regierung. Bis Dienstag fordert er konkrete Zusagen zu Zurückweisungen von Migranten an der deutschen Grenze.
Merz hatte nach dem Messeranschlag in Solingen eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze gefordert.
Quelle: epa
In der Debatte über Zurückweisungen bestimmter Migranten an der deutschen Grenze hat CDU-Chef Friedrich Merz der Ampel-Regierung ein Ultimatum bis Dienstag gestellt.
"Wenn die Bundesregierung nicht bereit ist, bis zum nächsten Dienstag uns eine verbindliche Erklärung zu geben, dass der unkontrollierte Zuzug an den Grenzen gestoppt wird und diejenigen, die immer noch kommen, an den Grenzen in Deutschland zurückgewiesen werden, dann machen weitere Gespräche mit der Bundesregierung keinen Sinn", sagte Merz bei einer Wahlkampfveranstaltung in Brandenburg an der Havel.
Ähnlich hatte sich der Unionsfraktionschef bereits am Dienstag nach dem Treffen zu Migration und innerer Sicherheit geäußert - jedoch ohne eine konkrete Frist zu nennen. Merz hatte selbst nicht an den vertraulichen Beratungen teilgenommen. Mit dabei waren Vertreter der Ampel-Koalition, der Länder sowie der Union.
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SPD kritisiert Ultimatum
Dass die Union Zurückweisungen zur Bedingung für weitere Gespräche macht, stößt bei der SPD auf Kritik.
Dafür seien die Gespräche zwischen Ampel-Koalition, Union und Bundesländern zur Migrationspolitik "bis hierhin viel zu ernsthaft und zu seriös", sagte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert in der ARD-Sendung "Maischberger".
Die Bundesregierung hat vergangene Woche ein "Sicherheitspaket" verabschiedet - als Reaktion auf die Messerattacke in Solingen mit drei Toten. Es soll Grundlage für die Beratungen beim Migrationsgipfel sein. Das Paket sieht folgende Maßnahmen vor:
Vorgesehen ist außerdem:
- eine härtere Gangart bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer,
- Schritte zur entschiedeneren Bekämpfung des islamistischen Terrors,
- Verschärfungen beim Waffenrecht
Vorgesehen ist außerdem:
- dass Schutzsuchende, für die ein anderes europäisches Land zuständig ist, in Deutschland keine Leistungen mehr erhalten (wenn dieses Land zur Rücknahme bereit ist, also sogenannte Dublin-Fälle).
- ein Verbot von Springmessern und
- ein leichterer Ausschluss vom Schutz in Deutschland für Migranten, die eine Straftat begangen haben.
- eine Verbesserung des Dublin-Verfahrens (also die Regelungen zur Abschiebung von Asylsuchenden in andere europäische Staaten, die für sie zuständig sind). Dies war beim mutmaßlichen Attentäter von Solingen der Fall gewesen, der eigentlich nach Bulgarien hätte abgeschoben werden sollen.
"Wir haben ein Sicherheitspaket in der Ampel jetzt auf den Weg gebracht, und jetzt gibt es Forderungen der Union, und wir prüfen, ob das zusammenpasst", sagte Parteichef Lars Klingbeil im "Frühstart" von RTL und ntv. "Aber wir sollten diese Verhandlungen jetzt auch nicht von außen mit irgendwelchen Forderungen überlagern, mit Ultimaten überlagern."
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Grüne Mihalic: Zurückweisungen an der Grenze nicht zulässig
Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze sind nach Europa-Recht nicht zulässig, da hier die Dublin-Verordnung anwendbar ist und im Rahmen des Asylverfahrens der zuständige Mitgliedstaat bestimmt werden muss. Das ist in der Regel nicht ganz einfach und es wäre auch praktisch unmöglich, dies an der Grenze durchzuführen."
Das Dublin-Verfahren regelt, dass jeder Asylbewerber nur in dem EU-Land einen Asylantrag stellen darf, den er als erstes betreten hat. So soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag nur von einem EU-Mitgliedstaat geprüft wird. Die Dublin-III-Verordnung gilt seit 2014 in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein.
Hält ein Mitgliedstaat einen anderen für zuständig, kann er ein Übernahme- beziehungsweise Wiederaufnahmeersuchen stellen. Stimmt dieser Staat zu, erhält der Antragsteller einen entsprechenden Bescheid. Er kann einen Eilantrag dagegen stellen; andernfalls vereinbaren die Mitgliedstaaten die Überstellung.
Wird sie nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit an jenen Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. In bestimmten Fällen sieht Dublin III eine Abschiebehaft vor, etwa bei ungeklärter Identität, verspäteter Antragstellung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.
Die Verordnung der EU in voller Länge finden Sie hier.
Quelle: KNA
Hält ein Mitgliedstaat einen anderen für zuständig, kann er ein Übernahme- beziehungsweise Wiederaufnahmeersuchen stellen. Stimmt dieser Staat zu, erhält der Antragsteller einen entsprechenden Bescheid. Er kann einen Eilantrag dagegen stellen; andernfalls vereinbaren die Mitgliedstaaten die Überstellung.
Wird sie nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit an jenen Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. In bestimmten Fällen sieht Dublin III eine Abschiebehaft vor, etwa bei ungeklärter Identität, verspäteter Antragstellung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.
Die Verordnung der EU in voller Länge finden Sie hier.
Quelle: KNA
30.000 Zurückweisungen seit Oktober 2023
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums wies darauf hin, dass es bereits Zurückweisungen an deutschen Grenzen gibt. Seit Oktober letzten Jahres seien 30.000 Menschen zurückgewiesen worden.
Seit Mitte Oktober 2023 gibt es Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz, bereits seit September 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze.
Zurückweisungen sind bisher möglich, falls jemand nicht Asyl beantragt oder wenn eine Einreisesperre gegen ihn oder sie vorliegt.
Quelle: ZDF
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Quelle: dpa
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