Zurückweisungen an der Grenze:Merz stellt Ampel Ultimatum bis Dienstag
CDU-Chef Merz erhöht in der Migrationsdebatte den Druck auf die Ampel-Regierung. Bis Dienstag fordert er konkrete Zusagen zu Zurückweisungen von Migranten an der deutschen Grenze.
SPD kritisiert Ultimatum
Ich bin nicht geneigt und nicht gewillt, auf diese Forderung oder von mir aus auch Provokation an der Stelle einzugehen.
Kevin Kühnert, SPD-Generalsekretär
- eine härtere Gangart bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer,
- Schritte zur entschiedeneren Bekämpfung des islamistischen Terrors,
- Verschärfungen beim Waffenrecht
Vorgesehen ist außerdem:
- dass Schutzsuchende, für die ein anderes europäisches Land zuständig ist, in Deutschland keine Leistungen mehr erhalten (wenn dieses Land zur Rücknahme bereit ist, also sogenannte Dublin-Fälle).
- ein Verbot von Springmessern und
- ein leichterer Ausschluss vom Schutz in Deutschland für Migranten, die eine Straftat begangen haben.
- eine Verbesserung des Dublin-Verfahrens (also die Regelungen zur Abschiebung von Asylsuchenden in andere europäische Staaten, die für sie zuständig sind). Dies war beim mutmaßlichen Attentäter von Solingen der Fall gewesen, der eigentlich nach Bulgarien hätte abgeschoben werden sollen.
Grüne Mihalic: Zurückweisungen an der Grenze nicht zulässig
Hält ein Mitgliedstaat einen anderen für zuständig, kann er ein Übernahme- beziehungsweise Wiederaufnahmeersuchen stellen. Stimmt dieser Staat zu, erhält der Antragsteller einen entsprechenden Bescheid. Er kann einen Eilantrag dagegen stellen, andernfalls vereinbaren die Mitgliedstaaten die Überstellung.
Wird die nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit an jenen Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. In bestimmten Fällen sieht Dublin III eine Abschiebehaft vor, etwa bei ungeklärter Identität, verspäteter Antragstellung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.
Die Verordnung der EU in voller Länge finden Sie hier.
Quelle: KNA