Migration in der EU:Was bringt das Ampel-Paket auf EU-Ebene?
von Lara Wiedeking
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Mehr Rückführung durch das "Dublin-Verfahren", Abschiebung nach Afghanistan: In Deutschland brodelt die Migrationsdebatte. Doch was ist in der EU überhaupt möglich? Ein Überblick.
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Mehr Rückführungen über die Dublin-III-Verordnung - ist das möglich?
Es sei eine Art "Reise nach Jerusalem" der Staaten, das Spiel mit dem Stuhlkreis, und wenn die Musik ausgeht, suchen alle einen Sitzplatz. Wer keinen findet, muss stehen.
So erklärt es Gerald Knaus, Migrationsforscher und Architekt des EU-Türkei Deals von 2016: "Alle Staaten versuchen, sich hinzusetzen und irgendwer bleibt dann mit den Flüchtlingen übrig. Aber es ist ein Nullsummenspiel. Wenn Deutschland weniger hat, dann hat Österreich mehr. Oder wenn Österreich weniger hat, hat Italien mehr."
Mehr Rückführungen durch die Dublin-III-Verordnung seien darum nicht wirklich realistisch. Zum einen darf in manche EU-Länder gar nicht zurück geführt werden, ein Beispiel: Griechenland. Deutsche und europäische Gerichte haben in der Vergangenheit immer wieder entschieden, dass die menschenrechtswidrige Situation für Flüchtlinge in Griechenland dazu führt, dass sie auch in Deutschland erneut einen Asylantrag stellen dürfen.
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Manche Länder, wie Italien, nehmen Geflüchtete gar nicht er zurück. Für Migrationsforscher Knaus steht fest, dass Abkommen mit sicheren Drittstaaten eine mögliche Lösung seien, um Flüchtende zu entmutigen, überhaupt erst in die EU zu reisen. Doch das ist innerhalb der EU umstritten.
Migrationsexperte Gerald Knaus hält es für vertretbar, Asylanträge in sicheren Drittstaaten zu prüfen. "Es ist kein Aufheben der Menschenrechtsstandards, die bleiben ja bestehen."
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Außerdem: Wenn man jemanden über das Dublin-Verfahren zurückführt, dann ist das meistens im Schengenraum und im Schengenraum kann man sich frei bewegen, das gibt auch der Grünen-Abgeordnete aus dem Europaparlament, Erik Marquardt, zu bedenken: "Wenn zum Beispiel Deutschland nach Frankreich abschiebt, dann bringen die Bundespolizisten die Person Richtung Frankreich, überqueren die Grenze und setzen die Person ab."
Das Dublin-System scheitere nicht an der deutschen Grenze, sondern es scheitere daran, dass die EU-Außenstaaten es bewusst unterlaufen, indem sie Flüchtlinge einfach durchwinken. "Da muss Herr Merz vielleicht mal mit seinen konservativen Parteifreunden in Polen, Griechenland und Kroatien reden, wie die zu EU-Recht zurückfinden können", ergänzt Marquardt.
Das Dublin-Verfahren regelt, dass jeder Asylbewerber nur in dem EU-Land einen Asylantrag stellen darf, den er als erstes betreten hat. So soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag nur von einem EU-Mitgliedstaat geprüft wird. Die Dublin-III-Verordnung gilt seit 2014 in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein.
Hält ein Mitgliedstaat einen anderen für zuständig, kann er ein Übernahme- beziehungsweise Wiederaufnahmeersuchen stellen. Stimmt dieser Staat zu, erhält der Antragsteller einen entsprechenden Bescheid. Er kann einen Eilantrag dagegen stellen; andernfalls vereinbaren die Mitgliedstaaten die Überstellung. Wird sie nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit an jenen Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. In bestimmten Fällen sieht Dublin III eine Abschiebehaft vor, etwa bei ungeklärter Identität, verspäteter Antragstellung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.
Die Verordnung der EU in voller Länge finden Sie hier. Quelle: KNA
Stärkere Grenzkontrollen: Was bringt das?
Bundeskanzler Olaf Scholz hat ebenfalls angekündigt, die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Auch damit solle für mehr Sicherheit gesorgt werden. Grundsätzlich sind im Schengenraum, geregelt über EU-Recht, die Grenzen offen. Kontrollen sind immer nur zeitlich begrenzt und zu besonderen Fällen erlaubt. Denn der Schengenraum ist eine der größten europäischen Errungenschaften, Grenzkontrollen und die dazugehörigen Wartezeiten haben auch wirtschaftliche Folgen.
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Außerdem: Wer sich als Asylsuchender bei der Bundespolizei meldet, hat ein Recht darauf, dass sein Antrag geprüft wird. Wenn dann festgestellt wird, dass die Person bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantrag hat, wird das Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung in Gang gesetzt.
Auch ein Einreiseverbot für Syrer oder Afghanen sei total unrealistisch, wie Migrationsforscher Knaus erklärt, denn auch die haben Rechte: "Zu diesen Rechten gehört, dass man das man nicht einfach über die Grenze zurückgestoßen wird, ohne Verfahren. Also es braucht immer Verfahren. Das haben europäische Gerichte und auch deutsche Gerichte ständig festgestellt."
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"Die praktische logistische Frage ist: Wie bringt man die Afghanen dazu, zu kooperieren? Und da man aber mit Afghanistan, mit der Regierung nicht redet, versucht man es über Dritte, in dem Fall über Katar", erklärt Migrationsforscher Knaus. Es sei am Ende eine Entscheidung der Taliban, ob sie dabei kooperieren wollen, oder nicht.
Lara Wiedeking ist Korrespondentin im ZDF-Studio Brüssel.
Quelle: ZDF
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