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Finanzzusagen vorerst gesperrt:Nebenhaushalte auf Prüfstand: Darum geht es
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Nach dem Karlsruher Etaturteil hat das Finanzministerium vorsorglich auch Finanzzusagen für die die Zukunft gesperrt. Alle Nebenhaushalte stehen auf dem Prüfstand. Darum geht es.
Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil stehen alle Nebenhaushalte des Bundes auf dem Prüfstand. Das Finanzministerium hat deshalb im Etat des laufenden Jahres vorsorglich Finanzzusagen für 2024, 2025 und 2026 gesperrt.
Mit der neusten Sperre dürfen nur die für 2023 geplanten Mittel weiter ausgegeben werden. Im Deutschen Bundestag werden heute Experten zu möglichen Folgen aus dem Urteil angehört.
Die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen wurden für den Fall vorsorglich gesperrt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch auf ältere Rücklagen in anderen Sondervermögen anzuwenden ist. Die Karlsruher Richter hatten die Umschichtung von Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds für nichtig erklärt - es geht um 60 Milliarden Euro.
Nun ist unter anderem offen, ob der Etat für das kommende Jahr unter diesen Umständen in den nächsten Tagen überhaupt beschlossen werden kann. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht auch Kredite für die Energiepreisbremsen wackeln. Zum Umgang mit dem Urteil aus Karlsruhe haben Experten am heutigen Dienstag in einer Anhörung des Haushaltsausschusses beraten.
Welche Sondervermögen hat der Bund überhaupt?
Einer Aufstellung des Bundesrechnungshofs zufolge unterhält der Bund aktuell 29 Sondervermögen. Das älteste stammt aus dem Jahr 1951 und förderte den Bau von Wohnungen für Bergarbeiter. Es gibt auch Fonds zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, einen Binnenschifffahrtsfonds, ein Sondervermögen zum Ausbau von Kita-Plätzen und eins für digitale Infrastruktur.
Die neuesten Sondervermögen sind Wirtschaftshilfen wegen der Corona-Krise, Aufbauhilfen für Flutopfer, der 100 Milliarden Euro schwere Sondertopf für die Bundeswehr und der Topf für die Energiepreisbremsen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine.
Könnten alle Sondervermögen vom Karlsruher Urteil betroffen sein?
Nein, zum einen äußerte sich das Bundesverfassungsgericht nur zu schuldenfinanzierten Sondervermögen. Es gibt aber auch Töpfe, die sich durch eigene Einnahmen finanzieren. Laut Rechnungshof ist aber der überwiegende Teil der Sondervermögen kreditfinanziert - Ende 2022 gab es demnach noch ein Verschuldungspotenzial von rund 522 Milliarden Euro.
Ausgenommen vom Haushaltsurteil dürften im Grunde auch solche Sondervermögen sein, die vor Einführung der Schuldenbremse entstanden, also nur Kreditermächtigungen, die nach 2010 bewilligt wurden.
Nach bisheriger Auffassung in der Ampel-Koalition ist auch das Sondervermögen für die Bundeswehr nicht betroffen. Grund ist, dass der Bundestag den mit Krediten in Höhe von 100 Milliarden Euro gefüllten Topf separat im Grundgesetz verankerte. Mit Zustimmung der Union wurde nicht nur genau festgeschrieben, wofür das Geld genutzt werden darf, sondern auch, dass die Schuldenbremse hier nicht greift.
Was passiert, wenn der Fonds für die Energiepreisbremsen betroffen ist?
Ähnlich wie der vom Bundesverfassungsgericht kritisierte Klima- und Transformationsfonds wurde der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) quasi mit Krediten auf Vorrat ausgestattet.
Der Bund bewilligte im Jahr 2022 Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro, um die hohen Strom-, Gas- und Fernwärmepreise abzufedern. Das konnte er, weil die Schuldenbremse durch die Notlage Corona und Ukraine-Krieg in diesem Jahr ausgesetzt war. Das Geld sollte aber nicht nur 2022, sondern auch 2023 und 2024 genutzt werden. Daher fürchtet Wirtschaftsminister Habeck, dass auch der WSF wackelt.
Allein in diesem Jahr wurden nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium 67 Milliarden Euro an WSF-Krediten ausgezahlt. Rund 103 Milliarden hätten nach den Plänen des Finanzministeriums ins kommende Jahr übertragen werden sollen.
Die Schuldenbremse gibt an, wie hoch sich Deutschland jährlich verschulden darf. Wie das berechnet wird und welche Ausnahmen gelten. Ein Grafikvideo. 12.12.2023 | 1:12 min
Müssen die Kunden die Hilfen dann zurückzahlen?
Dass in diesem Jahr gewährte Hilfen zurückgezahlt werden müssen, ist unwahrscheinlich. Denn Bundesregierung und Bundestag haben die Energiepreisbremsen beschlossen - wie sie sie finanzieren, ist ihr Problem. Es ist aber denkbar, dass die Bundesregierung die Strom- und Gaspreisbremsen nun vorzeitig streicht.
Viele Experten halten Auswirkungen auf das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen für denkbar. Umstritten ist, was mit dem Haushalt für 2024 passieren soll. Ökonom Jens Südekum sieht den Kernhaushalt nicht betroffen. Er rät: Der Bundestag soll den Etat normal beschließen, auch weil bis Jahresende gar nicht alle offenen Fragen zum Urteil geklärt werden können. Im kommenden Jahr könne es dann einen Nachtragshaushalt geben. Steuerrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg dagegen rät scharf davon ab.
Der Bundesrechnungshof hält nicht nur den kommenden, sondern auch den Haushalt dieses Jahres wegen der schon ausgegebenen Energiepreisbremsen-Mittel "in verfassungsrechtlicher Hinsicht für äußerst problematisch".
Gilt das Urteil nur für die Sondervermögen im Bund?
In der Bundesregierung geht man davon aus, dass das Urteil auch auf die Haushalte der Länder anzuwenden ist. Auch in einigen Bundesländern gibt es schuldenfinanzierte Sondervermögen, die mit ähnlichen Mechanismen funktionieren wie im Bund. Sicher sind die Folgen jedoch auch hier noch nicht.
Quelle: AFP
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