Grüne und Gruppe um Wanderwitz:AfD-Verbot am Donnerstag Thema im Bundestag
von Nicole Diekmann
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Sowohl der so genannte Wanderwitz-Antrag als auch ein Gruppenantrag aus den Reihen der Grünen beschäftigen sich mit einem AfD-Verbot. Am Donnerstag soll abgestimmt werden.
Zwei Anträge zu einem möglichen AfD-Verbot sollen am Donnerstag im Bundestag verhandelt werden.
Quelle: dpa
Am Donnerstag stehen gleich zwei Anträge zum Thema "AfD-Verbot" auf der Tagesordnung des Bundestages.
Wanderwitz-Antrag fordert AfD-Verbotsverfahren
Einmal der so genannte Wanderwitz-Antrag: Eine Gruppe rund um den CDU-Politiker und ehemaligen Ost-Beauftragten der Bundesregierung Marco Wanderwitz fordert in ihrem Antrag, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD beschlossen werden soll. Auf den Weg bringen kann ein solches Verfahren entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung.
Die Entscheidung über ein Verbot selbst kann nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe fällen. Hinter dem Antrag versammeln sich mehr als 120 Bundestagsabgeordnete. Sie kommen aus den Fraktionen von CDU/CSU, der SPD, der Linken und den Grünen. FDP, BSW und logischerweise die AfD wollen nicht dafür stimmen.
„Sind überzeugt davon“, dass „die AfD verbotsfähig ist“, sagt Marco Wanderwitz, CDU, Mitinitiator des Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren. Aber es gebe „keine Garantien“.14.11.2024 | 4:21 min
Kritiker bezweifeln, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind
Die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig. Einige argumentieren grundsätzlich wie zum Beispiel CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Er sei sich sicher, dass es "radikale und auch extremistische Elemente" in der AfD gebe, sagt er, wolle ihr "aber keine zusätzliche Möglichkeit geben, sich als Opfer zu inszenieren".
Andere, wie etwa SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, wollen vor einer solchen Abstimmung mehr Informationen etwa von Seiten des Bundesverfassungsschutzes. Der beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall, stuft einzelne Akteure wie zum Beispiel den thüringischen AfD-Landeschef Björn Höcke als gesichert rechtsextremistisch ein.
Mützenich treibt die Sorge um, dass nicht genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die AfD nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Dort liegt für das BVerfG die Hürde für ein Parteiverbot. Sollte es zu dem Schluss kommen, dass die AfD diese Voraussetzung nicht erfüllt und gegen ein Verbot entscheiden, fürchten Viele darin einen Persilschein und noch mehr Zulauf für die Partei.
Die AfD ist auf dem Vormarsch - obwohl sie in drei Bundesländern als "gesichert rechtsextrem" gilt. Sollte die Partei verboten werden?22.12.2023 | 14:26 min
Zweiter Gruppenantrag fordert Feststellung der Verfassungswidrigkeit
Bei diesen Bedenken setzt der zweite Gruppenantrag an, der ebenfalls am Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung steht. Dieser Antrag kommt aus den Reihen der Grünen rund um die ehemalige Bundesministerin Renate Künast. Er trägt die Überschrift "Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD": Bevor der Bundestag ein Verbotsverfahren beschließt, sollen seine Erfolgsaussichten erst sorgfältig geprüft werden.
Schaltgespräch mit Renate Künast (B'90/GRÜNE, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft) am 14.11.2024.14.11.2024 | 7:30 min
Künast sowie Irene Mihalic, Erste Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion im Bundestag, und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Lukas Benner fordern zum einen von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, "alsbald Gutachter zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrages auf Verbot der 'Alternative für Deutschland’ zu bestimmen". Auch Bas äußerte sich jüngst in einem Zeitungsinterview skeptisch zum so genannten Wanderwitz-Vorschlag.
Zweitens fordern Künast und andere von der Bundesregierung, "alle ihr und den ihr nachgeordneten Behörden zur Verfügung stehenden Materialien, die für die genannte Prüfung sachdienlich sein könnten, dem Deutschen Bundestag [den beauftragten Gutachtern] zur Verfügung zu stellen".
Um 17:30 Uhr soll die Debatte beginnen, angesetzt sind 68 Minuten.
Quelle: dpa
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