AfD-Verbotsverfahren: Grünen warnen in neuem Antrag vor Eile
Weiterer Antrag:AfD-Verbot? Grünen-Abgeordnete warnen vor Eile
von Nicole Diekmann
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Seit Wochen wirbt eine Gruppe Bundestagsabgeordneter für einen schnellen Antrag für ein AfD-Verbot. Nun legen Renate Künast und andere Grüne einen Gegenvorschlag vor.
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Die AfD verbieten? Eine Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz sammelt derzeit Stimmen für einen Antrag und drücken aufs Tempo. Unter ihm versammeln sich Abgeordnete von Grünen, SPD, der Linken und aus der Union.
Allerdings gibt es auch Kritik am Vorgehen von Wanderwitz und seinen Mitstreitern: Man hätte lieber erst intensive Einblicke etwa in die Materialsammlung der Verfassungsschutzämter, sagen zum Beispiel der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich.
Auch von manchen Grünen heißt es: Bevor über einen solchen Antrag im Bundestag abgestimmt werde, sollte eine Mehrheit dafür sicher sein. Um sich aber ein umfassendes Bild machen zu können, brauche es mehr Informationen. Der Grund für diese Zurückhaltung ist das Trauma namens "NPD-Verbot". Zweimal versuchte man, die Partei zu verbieten - und zweimal misslang es.
Grüne: Schrittweises, behutsames Vorgehen bei Antrag für AfD-Verbot
Jetzt kommt ein Gegenvorschlag aus den Reihen der Grünen rund um die ehemalige Bundesministerin Renate Künast: Sie und andere werben in einem Antragsentwurf, der dem ZDF vorliegt, für ein schrittweises, behutsames Vorgehen und warnen vor einem übereilten Vorgehen.
Paukenschlag vorm Verwaltungsgericht Köln: Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD als gesamte Partei beobachten - als rechtsextremistischen Verdachtsfall.13.03.2022 | 9:29 min
Überschrieben ist das Papier mit "Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD", und damit ist die Stoßrichtung auch schon klar: Bevor der Bundestag ein Verbotsverfahren beschließt, sollen seine Erfolgsaussichten vorher sorgfältig geprüft werden. Die Sorge, letztendlich vorm Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu scheitern und sich im Kampf gegen die AfD zu blamieren, ist groß. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten.
Antrag fordert "Gutachter zur Prüfung der Erfolgsaussichten"
Künast sowie Irene Mihalic, Erste Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion im Bundestag, und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Lukas Benner fordern zum einen von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, "alsbald Gutachter zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrages auf Verbot der 'Alternative für Deutschland’ zu bestimmen". Auch Bas äußerte sich jüngst in einem Zeitungsinterview skeptisch zum so genannten Wanderwitz-Vorschlag.
Zweitens fordern Künast und andere von der Bundesregierung, "alle ihr und den ihr nachgeordneten Behörden zur Verfügung stehenden Materialien, die für die genannte Prüfung sachdienlich sein könnten, dem Deutschen Bundestag [den beauftragten Gutachtern] zur Verfügung zu stellen".
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AfD: Gesamtpartei gilt bisher als rechtsextremistischer Verdachtsfall
Zwar bestünden "erhebliche Anzeichen dafür, dass die Partei 'Alternative für Deutschland’ im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und damit die Voraussetzungen eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht erfüllt". Schon jetzt werden die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Die Gesamtpartei hingegen gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Noch in diesem Jahr will sich Bundesverfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang zu einer möglichen Hochstufung äußern. Sogar in der AfD selbst gehen nicht Wenige von einer Hochstufung aus. In vertraulichen Gesprächen sehen Parteifunktionäre darin auch einen maßgeblichen Grund dafür, dass der Parteivorstand jüngst einstimmig den Rauswurf dreier Parteimitglieder beschloss: Die drei gehören mutmaßlich der Terrorgruppe "Sächsische Separatisten" (SS) an.
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Für die Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextremistisch gelten allerdings nicht so hohe Hürden wie für ein Verbot, das das Bundesverfassungsgericht als "die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaates" bezeichnet. Darauf verweisen auch Künast, Mihalic und Benner, wenn sie schreiben: "Selbst wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz in der von ihm angekündigten Prüfung zu dem Ergebnis käme, die AfD vom 'Verdachtsfall’ zur gesichert rechtsextremen Bestrebung hochzustufen, wäre damit nicht gesichert, dass die weit schärferen Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt sind."
Quelle: ZDF
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