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FAQ
Gerichtsurteil zu AfD Sachsen:Was bedeutet "gesichert rechtsextremistisch"?
von Jan Henrich
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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Einstufung des AfD-Landesverbands als "gesichert rechtsextremistisch" bestätigt. Was bedeutet die Entscheidung?
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen.
Quelle: dpa
Es ist gut ein Jahr her, dass der sächsische Landesverfassungsschutz den dort ansässigen AfD-Landesverband als "gesichert rechtsextremistisch" hat. Seitdem hat sich die Partei juristisch dagegen gewehrt.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen die Entscheidung der Behörde bestätigt. Ein Überblick über die Folgen der Einstufung und wann der Verfassungsschutz sie vornehmen darf.
Welche Aufgaben hat der Verfassungsschutz?
Der Verfassungsschutz hat zwei Hauptaufgaben: Sammlung von Informationen und Aufklärung der Öffentlichkeit. Er soll verfassungsfeindliche Bestrebungen im Blick behalten und gilt als "Frühwarnsystem der Demokratie". In Deutschland gibt es 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.
Um seine Aufgaben zu erfüllen, kann er Gruppen oder Parteien unter Umständen auch mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten und in öffentlichen Mitteilungen vor demokratiefeindlichen Entwicklungen warnen.
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Wann gilt eine Partei als "gesichert rechtsextremistisch"?
Gesetzlich festgeschriebene Kriterien, wann eine Partei als "gesichert extremistisch" gilt, gibt es nicht. Der Begriff ist eine Steigerung der in Verfassungsschutzgesetzen von Bund und Ländern genannten Voraussetzung für bestimmte Befugnisse der Verfassungsschutzämter.
Die Gesetze sehen dabei vor, dass "tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Im Bereich des Rechtsextremismus stellen die Behörden dabei häufig auf eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus oder Antisemitismus ab, die in Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.
Gerichte haben in unterschiedlichen Verfahren immer wieder konkretisiert, wann die Schwelle für solche Bestrebungen überschritten ist:
Derzeit werden einzelne Landesverbände der AfD in drei Bundesländern als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die dortigen Verfassungsschutzämter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass die AfD Ziele verfolge, die bestimmte Personengruppen ausgrenzen und weitgehend rechtlos stellen sollen. Insbesondere würden maßgebliche Teile der Partei die Ansicht vertreten, dass deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur ein rechtlich abgewerteter Status zuerkannt werden sollte.
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Welche Konsequenzen hat die Einstufung?
Grundsätzlich kann der Verfassungsschutz Organisationen, die möglicherweise verfassungsfeindlich sind, in verschiedene Kategorien einteilen, mit denen unterschiedliche Konsequenzen einhergehen.
Im Rahmen eines "Prüffalls", können die entsprechenden Behörden erste Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammentragen.
Weitergehend ist die Einstufung als "Verdachtsfall". Liegt diese vor, kann der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der betreffenden Organisation einsetzen. Dazu zählt beispielsweise das Anwerben von V-Leuten. Zudem kann auch die Öffentlichkeit über die Einstufung informiert und somit auch vor einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit gewarnt werden.
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Schließlich kann der Verfassungsschutz eine Partei als "gesichert extremistisch" hochstufen. Damit sinken die Hürden für einzelne Überwachungsmaßnahmen und die Öffentlichkeit wird für gewöhnlich auch umfangreicher über die möglicherweise verfassungsfeindlichen Bestrebungen informiert.
Sämtliche Entscheidungen und selbst einzelne Formulierungen in Publikationen der Verfassungsschutzämter lassen sich gerichtlich überprüfen. Betroffene Organisationen und Parteien können dagegen klagen.
Was bedeutet die Einstufung für ein mögliches Verbotsverfahren?
Für ein mögliches Verbotsverfahren hat die Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss. Allerdings bilden die Erkenntnisse und Informationen des Verfassungsschutzes eine maßgebliche Grundlage bei der Prüfung eines Parteiverbots. Im Fall des 2013 gestarteten Verbotsverfahrens gegen die NPD hatten die Behörden zuvor mehrere hundert Seiten Beweismaterial gesammelt.
Ob eine Partei letztlich als verfassungswidrig verboten wird, entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Der Verfassungsschutz könnte auf Bundesebene auch kein Verbotsverfahren initiieren. Antragsberechtigt dafür sind nur der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung.
Jan Henrich arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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