Interview
Wanderwitz zu Verfassungscheck:"Genug Material, dass AfD verbotsfähig ist"
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Der Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist bei Bundestagspräsidentin Bas eingegangen. Wie hoch die Chancen auf ein Verbot sind, schätzt CDU-Politiker Wanderwitz ein.
113 Abgeordnete des Bundestages aus verschiedenen Fraktionen haben einen Antrag auf ein AfD-Verbot unterschrieben. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz ist einer der Initiatoren. Im ZDF-Interview bestätigt er, die Antragsvorhaben nochmal beschleunigt zu haben, "weil die Wahlperiode ja schneller zu Ende geht als eigentlich geplant".
Gestern erst ist der Termin für die Neuwahlen des Bundestags offiziell verkündet worden, heute wurde der Antrag eingereicht.
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Das sagt Wanderwitz im Interview mit dem ZDF heute journal update ...
... zu den Chancen für eine einfache Mehrheit im Bundestag
"Die rechtlichen Hürden sind sehr hoch", sagt Wanderwitz. Es sei ein Verfahren der besonderen Art, "eine Ultima Ratio, wie wir Juristen sagen". Dementsprechend wären auch die Diskussionen, die in den vergangenen Monaten während der Erarbeitung des Antrags geführt wurden, sehr intensiv gewesen.
Und wir haben noch ein Stück Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn es uns gelingen soll, diese Mehrheit zu finden.
Marco Wanderwitz (CDU), Mit-Initiator des Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren
"Wir sind entschlossen, das zu schaffen", betont der Mit-Initiator des Antrags. Mit der heutigen Einigung wäre der Weg geebnet, noch in diesem Jahr zu erreichen, dass sich der Bundestag damit befasst.
... zur "vorsichtigen" Formulierung des Antrags
Der Antrag beinhaltet nicht, die AfD zu verbieten, sondern die Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Das sei laut Wanderwitz "ganz bewusst" so formuliert. "Weil wir natürlich auch sehen, dass die AfD immer wieder jede Gelegenheit nutzt, sich als Opfer zu stilisieren", begründet der CDU-Politiker.
Aus diesem Grund hätten sich die Initiatoren für dieses Verfahren, "den Verfassungsmäßigkeitscheck", wie ihn Wanderwitz nennt, entschieden.
Der Politiker erklärt:
Wir sind überzeugt davon, dass genug Material, genug Fleisch am Knochen ist, und dass die AfD verbotsfähig ist. Aber entscheiden kann das nur das Bundesverfassungsgericht.
Marco Wanderwitz
... zur Möglichkeit, dass die AfD von einem Scheitern des Antrags profitieren könnte
Natürlich würde die AfD profitieren, wenn das Verfahren scheitert, aber wir sind ja davon überzeugt, dass es gelingen kann.
Marco Wanderwitz
"Es gibt bei diesem Verfahren keine Garantien", betont Wanderwitz. Das hätte man erst vor einigen Jahren bei den gescheiterten NPD-Anträgen gesehen. Und es gäbe durchaus Rückfallpositionen: "Beispielsweise drei als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen" oder die Junge Alternative. "Aber wir hoffen natürlich, dass wir mit dem Gesamtverbot durchdringen können."
... zur Wahrscheinlichkeit, dass ein Verbot nichts an der Einstellung vieler ändern würde
Viele Studien würden aufzeigen, dass es "in der Tat einen gewissen Anteil der Menschen in unserem Land gibt, die sogenannte gefestigt rechtsextreme Einstellungen haben", so Wanderwitz. Doch das sei nicht die Mehrzahl der Wähler der AfD.
Und der Teil der AfD-Wähler, "die nicht diese Einstellungen haben, die sind natürlich rückgewinnbar". Und die seien erst wieder erreichbar, wenn die Partei, die "jeden Tag sozusagen Hass, Hetze und ihre rechtsextremistische Ideologie ihnen einträufelt, zum Erliegen kommt."
Quelle: dpa
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