Gewalttat mit einer Toten:Mordanklage nach Angriff bei Neuschwanstein
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Im Sommer wurden zwei Touristinnen nahe von Schloss Neuschwanstein in eine Schlucht gestoßen. Eine Frau überlebte nicht. Die Staatsanwaltschaft erhebt jetzt Mordanklage.
Der Mann griff die beiden Frauen in der Nähe von Schloss Neuschwanstein an
Quelle: dpa
Vier Monate nach dem Gewaltverbrechen an zwei amerikanischen Touristinnen in der Nähe von Schloss Neuschwanstein ist Anklage gegen einen 31-Jährigen erhoben worden. Dem US-Amerikaner werde Mord und versuchter Mord vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Kempten mit.
Bei dem Angriff nahe der Marienbrücke in Schwangau war eine 21-Jährige gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde schwer verletzt. Der Mann soll die jüngere Frau vergewaltigt und beide Opfer einen Abhang hinuntergestoßen haben. Die Brücke ist ein beliebter Aussichtspunkt mit Blick auf das Schloss.
Angriff wohl aus sexuellen Motiven
Der Fall hatte im Juni international für großes Aufsehen gesorgt. Nach den Ermittlungen sollen die drei Urlauber aus den USA zufällig aufeinandergetroffen sein. Der Mann soll die beiden Frauen dann aus sexuellen Gründen angegriffen haben.
Anschließend soll er die jüngere Frau zu Boden geworfen haben, um sie zu entkleiden. Nach den Ermittlungen griff in dieser Situation die 22-Jährige ein, woraufhin der Mann die Begleiterin etwa 50 Meter in die Tiefe gestoßen haben soll. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die 21-Jährige dann strangulierte und vergewaltigte. Danach soll er sie ebenfalls den Abhang hinabgestürzt haben.
Vorwurf: Vergewaltigung mit Todesfolge
Dem Mann wird in der Anklage auch Vergewaltigung mit Todesfolge sowie gefährliche Körperverletzung und Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Entsprechende Dateien sollen sich auf dem sichergestellten Mobiltelefon sowie dem Computer des Mannes befunden haben.
Die beiden Frauen wurden nach dem Angriff aufwendig aus der Schlucht geborgen. Für die jüngere von beiden konnten die Ärzte nichts mehr tun.
Das Landgericht Kempten muss nun die Anklage prüfen und entscheiden, ob der Fall öffentlich verhandelt wird. Einen Gerichtstermin gibt es noch nicht.
Quelle: dpa
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