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Wie verhalte ich mich, wenn ich vom Streik erfahre?
Zuerst nehme ich Kontakt mit der Airline auf. Bietet mir diese nicht von sich aus eine Alternative an, setze ich eine Frist - je näher die Abflugzeit ist, desto kürzer. Reagiert die Fluggesellschaft gar nicht, kann ich auch selbst einen Ersatzflug buchen. Hier ist wichtig, sämtliche Belege zu sammeln, also für den Alternativflug, aber auch - wenn die Fluggesellschaft sich nicht kümmert - Kosten für Hotel, Getränke und Verpflegung für eine spätere Erstattung.
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Bekomme ich Entschädigung, wenn mein Flug gestrichen wird?
Regelmäßig steht mir als Fluggast bei der Annullierung oder Verspätung eines Flugs eine Entschädigung zu. Kann sich die Airline aber auf außergewöhnliche Umstände berufen, gibt's diese nicht. Eine Differenzierung nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor, der bei Streiks fragt, ob dieser für die Fluggesellschaft beherrschbar ist oder nicht. Streikt das Personal der Airline, kann es sich um ein internes Ereignis handeln, das zur Entschädigung berechtigt. Streiken allerdings das Flughafenpersonal oder Fluglotsen, ist das für die Fluggesellschaft ein eher nicht beherrschbares externes Ereignis. Das heißt, die Airline muss dann wegen außergewöhnlicher Umstände keine Entschädigung zahlen.
Unabhängig von einer Entschädigung: Die Fluggesellschaft muss alles Zumutbare tun, um zu verhindern, dass sich der Streik auf die Fluggäste auswirkt. Sie muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Passagiere umzubuchen oder anders an ihr Ziel zu bringen. Erst wenn all diese ergänzenden Möglichkeiten erfolglos geblieben sind, kann die Fluggesellschaft eine Entschädigung verweigern.
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Wer zahlt eine Ersatzbeförderung?
Wenn ich einen Flug gebucht habe, muss mich die Fluggesellschaft auch zu meinem gewählten Endziel befördern. Kann wegen eines Streiks nicht geflogen werden, muss sich die Airline um eine kostenlose Beförderung, ggf. auch per Bus und Bahn, kümmern. Bekomme ich diese Ersatzbeförderung nicht angeboten oder entstehen mir dadurch zusätzliche Kosten, habe ich einen Anspruch auf Kostenersatz.
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Kann ich den Flugpreis erstattet bekommen?
Alternativ kann ich aber auch auf den Flug verzichten und die Erstattung des Ticketpreises fordern. Innerhalb von sieben Tagen muss die Airline mir dann den Flugpreis erstatten. Oft bieten Fluggesellschaften hier Reisegutscheine an, auf die ich mich aber nicht einlassen muss. Das geht nur mit meinem schriftlichen Einverständnis.
Wer ist Ansprechpartner bei Pauschalreisen?
Habe ich eine Pauschalreise gebucht und ist der Flug ein Teil eines Gesamtpakets mit Flug, Hotel, Mietwagen, wende ich mich direkt an den Reiseveranstalter und bitte um Regelung mit einer anderen Fluggesellschaft oder auch späteren Flügen. Auch bei Streiks sind die Reiseveranstalter in der Verantwortung.
Entstehen mir durch mögliche Verspätungen weitere Kosten wie Unterkunft, Taxifahrten, Telefonate und Verpflegung, so hat der Reiseveranstalter diese zu ersetzen. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden kann ich bei einer Pauschalreise außerdem den Reisepreis mindern - dies muss ich dem Reiseveranstalter unverzüglich anzeigen.
Fazit
Bei einem Flugausfall wegen Streiks wende ich mich zuerst an die Fluggesellschaft. Pauschalreisende müssen mit ihrem Reiseveranstalter sprechen.
Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz
Der Artikel wurde erstmals am 23.3.2023 veröffentlicht und am 9.3.2025 aktualisiert.
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