Insolvenz: Was tun, wenn die Versicherung pleitegeht
Insolvenz der Versicherung:Was tun, wenn die Versicherung pleite ist?
von Christoph Voigt
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Ob Rohrbruch, Diebstahl oder Unfall: Für alle Eventualitäten gibt es eine Versicherung. Doch was passiert, wenn die Versicherung zahlungsunfähig ist? Was Betroffene wissen müssen.
Was passiert, wenn die Versicherung pleitegeht? Wie Versicherungsnehmer in diesem Fall am besten vorgehen.
Quelle: Colourbox.de
Dass Versicherungen insolvent werden, wie im aktuellen Fall der Element Insurance AG geschehen, ist eher selten. Denn Versicherungen kalkulieren ihre Prämien mithilfe von Experten, sogenannten Aktuaren, die Risiken analysieren und deren Wahrscheinlichkeiten für Schadensfälle bestimmen. Außerdem gibt es Rückversicherungen, also Versicherungen für Versicherer, die bei hohen Schadenssummen einspringen.
Grund für eine Pleite ist in der Regel wirtschaftliches Missmanagement, eine plötzliche massive Schadenswelle oder risikoreiche Kapitalanlagen, mit denen das Unternehmen spekuliert hat. Im Fall der Element Versicherung sind keine Gründe bekannt.
Was sind generell meine Rechte im Insolvenzfall?
Sollte die Versicherung insolvent werden, haben die Rechte der Versicherungsnehmer Vorrang vor denen anderer Gläubiger. Das heißt, Ansprüche aus laufenden Schadensfällen oder Prämienrückzahlungen werden bevorzugt behandelt. Dabei wird das Vermögen der Versicherung verwendet, um Forderungen zu bedienen. Anders sieht es aus, wenn das vorhandene Vermögen nicht ausreicht. Dann kann es zu Kürzungen kommen.
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Im Fall der Element Versicherung könne für neu eingetretene Schäden eine Regulierung nicht gewährleistet werden, erklärt Constantin Papaspyratos vom Bund der Versicherten. Es sei unklar, ob das Sicherungsvermögen ausreiche, um letztlich alle Ansprüche der Versicherungsnehmer zu befriedigen. "Sollten nicht ausreichend Mittel realisierbar sein, um die vollen vertraglichen Ansprüche der Versicherungsnehmer zu erfüllen, erfolgt lediglich eine quotierte Leistung", konkretisiert der Experte.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens gebe es bis auf Weiteres derzeit keine Auszahlungen an die Versicherten. Im Klartext: Schadensfälle werden zwar noch geprüft, aber unter Umständen nicht mehr oder nur anteilig ausbezahlt.
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Wer betroffen ist, sollte schnell handeln
Die Verbraucherzentrale rät Kunden, zunächst ihre Versicherungsunterlagen zu prüfen - vor allem, wenn es sich um sogenannte "existentielle" Versicherungen handelt wie eine Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung. Grundsätzlich hat die Insolvenz Auswirkungen auf alle Versicherungsverträge, bei denen Element Insurance AG der Risikoträger ist. Laut Stiftung Warentest sind das:
Bei der Element Versicherung kann es auch sein, dass die Police über einen Kooperationspartner abgeschlossen wurde.
Wohngebäudeversicherung: Dema Deutsche Versicherungsmakler AG (Tarif: Wohngebäude Exklusiv)
Fahrradversicherung: Asspario Versicherungsdienst GmbH (Tarife: AllRisk fair select / AllRisk best select) und Die Bayerische (Tarife: Bike Protect Komfort / Bike Protect Prestige)
Versicherungen sind ein lästiges Thema - vor allem junge Menschen machen gerne einen großen Bogen drum. Es gibt jedoch Policen, die auch sie besitzen sollten.
von Kaja Adchayan
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Versicherungsschutz neu organisieren
Da die Element Insurance AG aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens keinen vollen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, ist es Kunden nach Paragraph 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) möglich, ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Aber Vorsicht: Kunden sollten betroffene Policen nicht selbst kündigen! Besser ist es, einen neuen Anbieter zu suchen. Eine vorläufige Deckungszusage stellt sicher, dass der Versicherungsschutz ab sofort eintritt. Das gilt insbesondere für die wichtigsten Verträge wie Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz beim neuen Versicherer ohne zeitliche Lücke weitergeht.
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Forderungen anmelden
Wenn die Versicherung Insolvenz anmeldet, müssen Versicherungsnehmer ihren Anspruch zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Dann wird vom Insolvenzverwalter geprüft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch anerkannt werden kann. Die Auszahlung hängt jedoch davon ab, wie viel Geld im Insolvenzverfahren zur Verfügung steht.
Deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter schriftlich geltend machen, um sich eine potenzielle Auszahlung im Insolvenzverfahren auf jeden Fall zu sichern, egal wie das Verfahren ausgeht. Hilfe und Beratung bieten Verbraucherschutzorganisationen oder Fachanwälte.
Nach Meinung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Betroffene im endgültigen Insolvenzverfahren den Teil des schon bezahlten Versicherungsbeitrags, der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfällt, zurückverlangen. Ob das Geld dann tatsächlich ausgezahlt wird, sei derzeit aber ungewiss.
Wichtig zu wissen: Im Fall der endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens enden die Versicherungsverträge einen Monat nach der Insolvenzeröffnung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Christoph Voigt ist Redakteur der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
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von Svetlana Leitz
mit Video
Quelle: dpa
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