Nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich und Co.
Vermögen bei einer Trennung:Wie Geld bei einer Scheidung aufgeteilt wird
von Dr. Matthias Nick
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Wenn ein Paar sich im Streit trennt, geht es meist ums Geld. Da geht es unter anderem um Unterhalt und den Zugewinnausgleich. Unterschätzt wird dabei oft aber die Altersversorgung.
Bei einer Scheidung kommen viele finanzielle Fragen auf. Dabei darf die Altersvorsorge nicht vergessen werden. (Symbolbild)
Quelle: Colourbox.de
Im Scheidungsverfahren werden auch die Finanzen der Eheleute geklärt: Wem steht was zu? Spoiler: Nicht immer ist es die Hälfte. Es geht um Unterhalt und um den Versorgungsausgleich, die Aufteilung der Rentenansprüche und um den Zugewinnausgleich. Diese Punkte werden von vielen Paaren unterschätzt.
Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
Sobald die Ehepartner getrennt leben, besteht eine Unterhaltsverpflichtung des Besserverdienenden (§1361 BGB) zugunsten des Partners, der schlechter verdient. Fälle, in denen sich zwei Millionäre trennen, seien hier ausgenommen.
Dieser Trennungsunterhalt berechnet sich, indem man von beiden Bruttoeinkommen Steuern und Altersvorsorge (und gegebenenfalls Wohngeld) abzieht. Man nennt dies das bereinigte Nettoeinkommen. Miet- und Kapitaleinnahmen zählen auch dazu. Von beiden bereinigten Nettoeinkommen zusammen bekommt jeder Ehepartner die Hälfte.
Tariferhöhungen oder Regelbeförderungen bei Beamten führen zu einer Anhebung der Zahlungsverpflichtung. Dies steht im Gegensatz zum sogenannten "Karrieresprung" mit einer deutlichen Gehaltserhöhung, die dem "Belohnten" zusteht. "Arbeitet aber nur einer von beiden, bekommt dieser einen Erwerbstätigenbonus angerechnet, meist ein Siebtel seines bereinigten Nettoeinkommens", erklärt Stefan Graffert, Fachanwalt für Familienrecht.
Dem Unterhaltspflichtigen bleibt immer ein Mindestsatz, der sogenannte Selbstbehalt. Auf den Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden, anderslautende Eheverträge sind sittenwidrig.
Im ersten Trennungsjahr besteht in der Regel noch keine Erwerbsobliegenheit desjenigen, der schlechter verdient (dies bedeutet: Wer während der Ehe nicht gearbeitet hat, muss damit auch nicht im Trennungsjahr beginnen).
Seit der Unterhaltsreform 2007 gibt es in der Regel keinen nachehelichen Unterhalt mehr, es sei denn, einem Ehepartner ist es unmöglich, eine Beschäftigung aufzunehmen. "In der Regel gilt das nur noch bei der Betreuung eines kleinen Kindes, bei Krankheit oder im Alter," erklärt Stefan Graffert.
Tanja, Claudia und Andrea – drei Frauen und Mütter, ein Schicksal: Als ihre Kinder geboren wurden, haben sie sich finanziell voll und ganz auf ihre Ehemänner verlassen.04.12.2020 | 28:45 min
Wie der Zugewinnausgleich geregelt ist
All das, was Sie und Ihr Partner während der Ehe an Vermögen gebildet haben, muss geteilt werden - auch oder insbesondere dann, wenn nur einer der Eheleute berufstätig war. Wie geteilt wird, hängt vom "Güterstand" der Ehe ab.
Hatten Sie nichts anderes geregelt, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Alles, was Sie vor der Ehe besaßen und nach der Scheidung erwirtschaften, bleibt allein Ihnen. Im Scheidungsverfahren wird (zumindest theoretisch) berechnet, was Sie bei der Scheidung mehr besitzen als bei der Trauung. Wenn das den Zugewinn Ihres Partners übersteigt, dann wird die Differenz geteilt.
Partner eins hat bei der Trauung 10.000 Euro Vermögen, zum Zeitpunkt der Scheidung 30.000 Euro - also 20.000 Euro Zugewinn. Partner zwei hat zu Beginn 10.000 Euro, bei der Scheidung immer noch 10.000 Euro Besitz. In dieser Konstellation muss Partner eins die Hälfte seines Zugewinns, also 10.000 Euro, an Partner zwei abtreten.
Im Zugewinn werden Geldvermögen, Immobilien, Auto, Schmuck, Abfindungen, Schadenersatzansprüche, Steuerrückzahlungen und auch ein Lottogewinn verrechnet - nicht jedoch eine erhaltene Schenkung oder Erbschaft.
Wenn ein Paar sich trennt, dann geht es nicht nur um die Kinder und das Geld - sondern auch um die Wohnung oder das Haus, das man zusammen bewohnt hat. Wer bekommt was?
von Dr. Matthias Nick
FAQ
Gütertrennung und Gütergemeinschaft
Anders sieht es bei der Gütertrennung aus. Hier gilt auch während der Ehe der Zustand der "wilden Ehe", ein finanzieller Ausgleich findet nicht statt. Das ist in der Ehe nur mit notariellem Vertrag möglich. Meist werde dieses Modell gewählt, wenn einer der beiden Eheleute eine bestehende Firma mit in die Ehe einbringe, erklärt Stefan Graffert.
Die Gütergemeinschaft ist heute unüblich geworden. Hier wird auch das geteilt, was als individuelles Eigentum eines Einzelnen mit in die Ehe eingebracht wurde. Das gilt auch für eingebrachte Schulden.
Das Leben zuhause kann zur Qual werden, wenn der Partner einem wenig Geld zugesteht. Viele Frauen sind betroffen, wissen aber nicht, wie sie sich wehren können. Doch es gibt Hilfe.
von Kim Lea Hoffmeyer
Altersvorsorge wird im Rahmen des Versorgungsausgleichs geteilt
Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche auf. Neben Rente und Pension (bei Beamten) werden hierbei auch betriebliche Altersversorgung, berufsständische Altersversorgungen und private Rentenversicherungen aufgeteilt.
Grundsätzlich erhält derjenige, der weniger Ansprüche angesammelt hat, die Hälfte der Differenz zum Bessergestellten.
Er könne grundsätzlich auch nicht durch einen Ehevertrag kompensationslos gestrichen werden, so Graffert abschließend.
Dr. Matthias Nick ist Redakteur des ZDF-Magazins WISO.