Scheidung mit Kindern: Was gilt rechtlich bei der Trennung?

    FAQ

    Rechtslage für Eltern:Was Kindern bei einer Scheidung zusteht

    von Dr. Matthias Nick
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    Wenn sich ein Paar im Streit trennt, dann geht es meist um die Kinder und ums Geld. Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt. Was Sie darüber wissen sollten.

    Ein Junge hält zwei Papierfiguren in den Händen, die einen Mann und eine Frau darstellen.
    Bei einer Scheidung stehen nicht nur den Eltern Rechte zu, sondern auch dem Kind.
    Quelle: Colourbox.de

    Was regelt das Sorgerecht?

    Beim Sorgerecht geht es um Entscheidungen eines oder beider Elternteile, die das Kind betreffen. Das geht von der morgendlichen Kleiderwahl bis hin zur Schulwahl.
    Weder eine Trennung noch eine Scheidung ändern etwas am gemeinsamen Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder (§1626 BGB). Der Gesetzgeber bestimmt, dass der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, in allen "alltäglichen Entscheidungen" seine eigenen Maßstäbe setzen kann, ohne den anderen Elternteil zu fragen (§ 1687 Abs. 1 S. 3 BGB). "Nur bei bedeutenden Entscheidungen wie einem Schulwechsel müssen beide Elternteile zustimmen", erklärt Stefan Graffert, Fachanwalt für Familienrecht.

    • Schulwahl
    • Ausbildungswahl
    • Verwaltung des Vermögens des Kindes
    • Medizinische Eingriffe (ohne Notfälle)
    • Wohnsitz des Kindes

    Was gibt es beim Umgangsrecht zu beachten?

    Nicht nur der Elternseite steht ein Umgangsrecht zu, auch dem Kind steht juristisch ein Umgangs- und Besuchsrecht mit dem Elternteil zu, bei dem es nicht überwiegend lebt (§1684 BGB). Dabei gibt es keine gesetzliche Regelung, wie häufig das Umgangsrecht ausgeübt werden darf.
    Doch Gerichtsentscheidungen haben gezeigt, dass dabei das Alter der Kinder berücksichtigt wird. Je nach Alter geht man von einem unterschiedlich intensiven Besuchsrecht aus. Grundsätzlich ist alles möglich, was beide Elternteile vereinbaren.
    Wenn nicht, so entscheiden die Richter meist
    • für kleine Kinder: stundenweiser Kontakt einmal pro Woche
    • für Kinder ab drei Jahren: erstmals Übernachtungen
    • für Schulkinder: regelmäßige Übernachtungen

    Legen Sie den Umgang schriftlich fest. Unterschreiben Sie beide!

    Stefan Graffert, Fachanwalt für Familienrecht

    Das verhindere Konflikte beispielsweise darüber, wann das "Papawochenende" beginnt oder endet oder wo das Kind übergeben wird.
    Das Umgangsrecht steht neben den Eltern auch anderen Personen zu. Das Gesetz nennt ausdrücklich Großeltern und Geschwister, sowie "enge Bezugspersonen", meist ist dies der neue Partner eines Elternteils.

    Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

    Bis 2007 hatten Kinder und der Ex-Ehepartner gleichrangige Ansprüche mit dem neuen (zweiten) Ehepartner. Das hat sich geändert: Kinder stehen nun an erster Stelle, und das ist in allen Mangelfällen wichtig. Wenn kaum noch etwas zu verteilen ist, sind die Ansprüche der Kinder als erstes zu befriedigen. "Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder aus erster oder zweiter Ehe oder aus einer Partnerschaft ohne Trauschein stammen", erklärt Stefan Graffert.
    Leben die Eltern getrennt, so leisten grundsätzlich beide Elternteile Unterhalt: Der Elternteil, bei dem die Kinder (hauptsächlich) wohnen, liefert Kost und Logis. Der andere Elternteil ist nach Gesetz zum Barunterhalt verpflichtet, also einer Geldleistung.

    Wenn ein geschiedener Elternteil die gemeinsamen Kinder über das übliche Maß hinaus betreut, kann er den Unterhalt trotzdem nicht kürzen.

    Stefan Graffert, Fachanwalt für Familienrecht

    Dennoch: Anders als früher gehen die Gerichte in ihren aktuellen Entscheidungen mehr und mehr dazu über, den Anteil der Kinderbetreuung auch auf den Kindesunterhalt anzurechnen, sagt Stefan Graffert. Das ist eine Veränderung zur langjährigen Praxis. Sonderfall: Wenn das Kind bei beiden Elternteilen gleich häufig lebt, dann wird in der Regel kein Unterhalt fällig.

    Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

    Auch nach der Schulzeit besteht für volljährige Kinder noch Unterhaltsanspruch. Allerdings gilt dies nur für die Zeit einer Berufsausbildung (unter Anrechnung der Ausbildungsvergütung) oder eines Studiums. Gegenüber volljährigen Kindern sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, anteilig entsprechend ihrer Einkommen. Das gilt auch für volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen und im Haushalt eines Elternteils wohnen.

    Ausnahmen von der Unterhaltspflicht existieren, wenn

    • das Kind sich gleich häufig bei beiden Elternteilen aufhält.
    • das Kind selbst über ein solch großes Vermögen verfügt, dass es davon leben kann.
    • das volljährige Kind verheiratet ist.

    Grundsätzlich errechnet sich der Kindesunterhalt aus der Höhe der Einkünfte des Unterhaltspflichtigen. Die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle" liefert jährlich aktualisiert eine Aufstellung, was zu zahlen ist. Das ist abhängig vom unterhaltsrelevanten Einkommen, der Anzahl und des Alters der Kinder.

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    von Gianna Pagliaro
    Paar sitzt Rücken an Rücken und streitet
    mit Video
    Dr. Matthias Nick ist Redakteur des ZDF-Magazins WISO.

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