Häusliche Pflege: Diese Leistungen bekommen Pflegebedürftige

    Hilfe bei der Pflege zu Hause:Diese Leistungen bekommen Pflegebedürftige

    Susanne Pohlmann | ZDF-Reporterin in Brüssel
    von Susanne Pohlmann
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    Bei Krankheit oder im Alter kann Hilfe und Geld von der Pflegekasse kommen. Aber was steht Pflegebedürftigen zu? Ein Überblick über Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Co.

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    Fast jeder Mensch wünscht sich, im Alter in der gewohnten Umgebung zu bleiben: Liebgewonnene Möbel, vertraute Nachbarschaft. Auch im Alter, wenn man alleine zu Hause eigentlich gar nicht mehr so gut klarkommt, möchte kaum jemand in ein Pflegewohnheim gebracht werden. Zudem sind die Kosten für diese Einrichtungen in den letzten Jahren erheblich gestiegen.

    Mit genehmigtem Pflegegrad gibt es Leistungen

    Voraussetzung für finanzielle Hilfe aus der Pflegekasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Nach diesem richtet sich die Höhe des Pflegegeldes oder der Anspruch auf Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistung). Wer sich dafür entscheidet, dass ein Familienmitglied oder auch Freunde oder Nachbarn die Versorgung in seiner Wohnung übernimmt, dem steht ein bestimmter Geldbeitrag zu.
    Fällt die private Pflegeperson einmal aus - durch Krankheit, Urlaub oder weil sie einfach eine Auszeit braucht - gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, die Pflegekasse finanziert bis zu einem bestimmten Betrag einen Ersatz. Alternativ ist eine Unterbringung in der Kurzzeitpflege möglich.




    Pflegedienst wird direkt von der Pflegekasse bezahlt

    Gibt es keine Angehörigen oder wohnen diese zu weit weg, können sich Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst helfen lassen. Die Kosten dafür werden meist direkt zwischen dem Pflegedienst und der Kasse abgerechnet.
    Wichtig ist, dass der Pflegedienst von den Pflegekassen zugelassen ist, damit die Leistungen abgerechnet werden können. Über die Pflegekasse oder Pflegestützpunkte erhalten Sie auch Leistungs- und Preisvergleichslisten von Pflegediensten in Ihrer Nähe.
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    Entlastungsbetrag wird schon ab Pflegegrad 1 gezahlt

    Pflegebedürftigen Menschen steht außerdem der Entlastungsbetrag zur Verfügung: 125 Euro im Monat. Die Besonderheit:

    Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen zu, das heißt auch schon im Pflegegrad 1, während viele der übrigen Leistungen erst ab dem Pflegegrad 2 gewährt werden.

    Gisela Rohmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Den Entlastungsbetrag kann man für nach Landesrecht anerkannte Dienste einsetzen: beispielsweise Betreuungsangebote wie Demenzcafés, Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung oder auch Fahr- oder Begleitdienste und Botengänge.
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    "Das heißt, man bekommt das Geld nicht einfach so ausgezahlt", erläutert Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Sondern man nimmt bestimmte, gesetzlich definierte Dienste in Anspruch, bezahlt die und reicht dann die Rechnung zur Erstattung bei der Pflegekasse ein."

    Nur anerkannte Angebote werden übernommen

    Die Bedingung, dass es ein anerkanntes Angebot sein muss, sei für die Pflegebedürftigen in der Tat oft ein Dilemma, so Rohmann.

    Die Nachbarin zum Beispiel oder die Cousine, die die Pflegebedürftige auf den Friedhof begleitet, das kann man darüber in der Regel nicht finanzieren.

    Gisela Rohmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Es sei denn, die beteiligte Person hätte eine Anerkennung, erklärt Rohmann. "Aber das ist eine Hürde, die für viele Menschen sehr schwierig zu nehmen ist. Deswegen wird es auch dann eben häufiger nicht genutzt." Gut einsetzen kann man den Entlastungsbetrag aber zur Finanzierung der Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege.

    Individuelle Beratung möglich

    Die vielen Leistungen und Angebote der Pflegekasse sind untereinander kombinierbar - und nicht leicht zu durchschauen. Zögern Sie daher nicht, sich individuell beraten zu lassen.
    Susanne Pohlmann ist Redakteurin des ZDF-Magazins WISO.

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